Chemnitz-Prozess auf der Kippe: Zentraler Zeuge verweigert Aussage
Im Prozess zur tödlichen Messerattacke in Chemnitz hält die Anwältin des Angeklagten einen Freispruch für unausweichlich.
Am 26. August 2018 war der 35-jährige Daniel H. nach einem Stadtfest in Chemnitz erstochen worden, mutmaßlich von zwei Geflüchteten. Die Tat sorgte für Aufruhr: Wochenlang protestieren Rechte in der Stadt, es kam zu Übergriffen auf Migranten.
Seit Mitte März läuft nun der Prozess zu der Tat. Der Hauptverdächtige ist flüchtig, angeklagt ist der Syrer Alaa S. Indes: DNA-Spuren von ihm am Tatort gibt es nicht und nur ein Zeuge will direkt gesehen haben, dass Alaa S. es war, der zustach.
Dieser Mann, Younis al-N., der in einem Dönerimbiss neben dem Tatort arbeitet, sollte nun am Mittwoch im Prozess aussagen. Aus etwa 40 Meter Entfernung will er die Tat beobachtet haben. Vor Gericht aber bestätigte er nur, dass er damals im Bistro gearbeitet habe – dann verweigerte er die Aussage.
Einziger Zeuge verstrickt sich in Widersprüchen
Gleich zu Beginn hatte Verteidigerin Lang darauf hingewiesen, dass Younis al-N. sich strafbar machen könne: In seinen Vernehmungen bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter habe er sich in Widersprüche verstrickt. Sprach er zuerst von Messerstichen durch Alaa S., waren es später Schläge. Es stehe eine Falschaussage im Raum.
Tatsächlich hatte Richterin Simone Herberger Younis al-N. zunächst nicht zu der Gefahr einer Selbstbelastung belehrt. Nun beorderte sie in einer Pause einen Anwalt für ihn herbei, den Dresdner Ulf Israel. Und der erklärte, der Zeuge verweigere tatsächlich die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Bei der Polizei hatte Younis al-N. zudem angegeben, wegen seiner Angaben von Bekannten von Alaa S. bedroht zu werden. Herberger verhängte ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen den Libanesen – und lud ihn für den 26. April erneut vor.
Anwalt Israel will nun Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen: Das soll entscheiden, ob der Koch wirklich aussagen muss. „Je vertiefter sich mein Mandat einlässt, umso mehr riskiert er eine Strafverfolgung“, erklärte Israel am Donnerstag der taz.
Kein anderer Zeuge konnte Täter benennen
Bleibt es bei der Aussageverweigerung, dann müssten die Angaben von Younis al-N. indirekt in den Prozess eingeführt werden: über Befragungen der Polizisten und des Richters, die den Koch ursprünglich vernahmen. Dann jedoch blieben dessen Widersprüche unaufgeklärt. Und auch die anderen bisher im Prozess befragten Zeugen waren keine Hilfe: Keiner konnte Alaa S. eindeutig als Täter benennen.
Die Verteidiger von Alaa S., Ricarda Lang und Frank Drücke, beantragten schon zu Prozessbeginn die Einstellung des Verfahrens und Freilassung des Angeklagten. Bisher aber zeige das Gericht, dass es „offensichtlich eine Verurteilung um jeden Preis“ wolle, sagte Lang der taz. „Ich sehe nicht, dass die Richter ein Interesse haben, aufzuklären, was in der damaligen Nacht wirklich geschah. Stattdessen werden strafprozessuale Vorschriften unter den Tisch gekehrt, um Annahmen der Anklage auf Biegen und Brechen aufrechtzuhalten.“
Richterin Herberger lehnte derweil einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer ab. Die Verteidiger hatten eine Erklärung verlangt, ob Richter und Schöffen rechten Organisationen nahestehen. Eine derartige Gesinnungsprüfung sehe die Rechtsordnung nicht vor, so Herberger. Auch stelle der Antrag eine Verunglimpfung Sachsens „als braunes Bundesland“ dar.
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