Cannabisgesetz der Ampel: Doch nicht so berauschend
Der nun wohl endgültige Entwurf für ein Cannabisgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Dem Schwarzmarkt wird es nichts anhaben können.
E igentlich hatte das Cannabisgesetz der Bundesregierung schon zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Jetzt wird es der 1. April. Wenn nicht bis zur geplanten Verabschiedung im Bundestag noch weitere Änderungswünsche kommen. Ein doller Wurf aber ist es nicht.
In der allerletzten Verhandlungsrunde, die nunmehr abgeschlossen erscheint, wurde immerhin der allergrößte Unsinn aus dem Gesetz entfernt oder verändert. Da stand etwa drin, dass zwar privat drei Cannabispflanzen pro Person angebaut werden dürfen – aber jeder Besitz über 25 Gramm Cannabis verboten sei. Selbst minderbegabten Hobbygärtner*innen wird es gelingen, ihren Pflanzen mehr als 25 Gramm Ertrag abzutrotzen. Das war also Quatsch, und selbst die jetzt auf 50 Gramm verdoppelte zugelassene Menge ergibt nicht wirklich Sinn.
Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen zu Beginn der Ampelkoalition, die auf die legalisierte Regulierung des gesamten Marktes inklusive lizensierten Anbaus und Verkaufs in speziellen Geschäften abzielte, bleibt der nun wohl endgültige Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Natürlich ist es überfällig, dass Cannabiskonsum endlich und endgültig mit dem Strafrecht nichts mehr zu tun hat. Denn auch wenn Besitz und Konsum für Personen unter 18 Jahren verboten bleiben, wird es jetzt beispielsweise möglich sein, in Schulen eine vernünftige Aufklärung über den Umgang mit zumindest dieser Droge anzugehen, die bislang aufgrund der Illegalisierung nicht möglich war.
Die Hoffnung aber, die neuen Regelungen könnten den Schwarzmarkt mit seinen unkontrollierten Substanzen, Arbeitsbedingungen und Geldflüssen wirklich trockenlegen, kriminellen Organisationen ihre Finanzierung entziehen und stattdessen für ordentliche Steuereinnahmen sorgen, erfüllt dieses zaghafte Gesetz nicht. Dazu hätte es eine andere Vertriebsstruktur gebraucht. Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, in seiner Zweizimmerwohnung Cannabis anzubauen, noch Mitglied eines Vereins zu werden, wird bei seinem Dealer bleiben. Verpasste Chance.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken
Waffen für die Ukraine
Bidens Taktik, Scholz’ Chance
Unterwanderung der Bauernproteste
Alles, was rechts ist
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen