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Cannabisgesetz der AmpelDoch nicht so berauschend

Bernd Pickert
Kommentar von Bernd Pickert

Der nun wohl endgültige Entwurf für ein Cannabisgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Dem Schwarzmarkt wird es nichts anhaben können.

Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, selbst anzubauen, noch Vereinsmitglied zu werden, wird bei seinem Dealer bleiben Foto: Zoonar/imago

E igentlich hatte das Cannabisgesetz der Bundesregierung schon zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Jetzt wird es der 1. April. Wenn nicht bis zur geplanten Verabschiedung im Bundestag noch weitere Änderungswünsche kommen. Ein doller Wurf aber ist es nicht.

In der allerletzten Verhandlungsrunde, die nunmehr abgeschlossen erscheint, wurde immerhin der allergrößte Unsinn aus dem Gesetz entfernt oder verändert. Da stand etwa drin, dass zwar privat drei Cannabispflanzen pro Person angebaut werden dürfen – aber jeder Besitz über 25 Gramm Cannabis verboten sei. Selbst minderbegabten Hob­by­gärt­ne­r*in­nen wird es gelingen, ihren Pflanzen mehr als 25 Gramm Ertrag abzutrotzen. Das war also Quatsch, und selbst die jetzt auf 50 Gramm verdoppelte zugelassene Menge ergibt nicht wirklich Sinn.

Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen zu Beginn der Ampelkoalition, die auf die legalisierte Regulierung des gesamten Marktes inklusive lizensierten Anbaus und Verkaufs in speziellen Geschäften abzielte, bleibt der nun wohl endgültige Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Natürlich ist es überfällig, dass Cannabiskonsum endlich und endgültig mit dem Strafrecht nichts mehr zu tun hat. Denn auch wenn Besitz und Konsum für Personen unter 18 Jahren verboten bleiben, wird es jetzt beispielsweise möglich sein, in Schulen eine vernünftige Aufklärung über den Umgang mit zumindest dieser Droge anzugehen, die bislang aufgrund der Illegalisierung nicht möglich war.

Die Hoffnung aber, die neuen Regelungen könnten den Schwarzmarkt mit seinen unkontrollierten Substanzen, Arbeitsbedingungen und Geldflüssen wirklich trockenlegen, kriminellen Organisationen ihre Finanzierung entziehen und stattdessen für ordentliche Steuereinnahmen sorgen, erfüllt dieses zaghafte Gesetz nicht. Dazu hätte es eine andere Vertriebsstruktur gebraucht. Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, in seiner Zweizimmerwohnung Cannabis anzubauen, noch Mitglied eines Vereins zu werden, wird bei seinem Dealer bleiben. Verpasste Chance.

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Bernd Pickert
Auslandsredakteur
Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org
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37 Kommentare

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  • "Denn auch wenn Besitz und Konsum für Personen unter 18 Jahren verboten bleiben"

    Meines Wissens ist auch bisher nur der Besitz, aber nicht der Konsum verboten.



    Sinnvollerweise sollte aber wie beim Alkohol und beim Tabak nur die Abgabe an Jugendliche verboten werden.

  • Also wird es, gesetzlich erzwungen, sinnvoller sein, regelmäßig 24,99 Gramm Naturbelassenes von schwarz Dealenden, legal nach Hause zu transportieren als einen Jahresvorrat anzubauen.



    Warum nicht mit einer handvoll (100 Meter weit riechbaren) Pflanzen so viel "Gras" anbauen lassen, wie man möchte? Wie viel Cannabis man als Eigenbedarf anbaut regelt sich nach zwei bis drei Jahren von selbst. Die monatlich legal erwerbbare Menge mal 12 Monate als lagelen Besitz anzusetzen, war keine Option? ^^

    Hoffentlich macht die Gewerkschaft der Polizei noch einmal Druck wegen der Furcht vor massenhaft durchzuführenden Krautkontrollen in deutschen Wohnzimmern; spätestens wenn sich jemand über den Gestank beschwert hat oder seine Nachbarn nicht leiden kann, von Hanfpflanzendiebstahldelikten in Kleingärten ganz abgesehen, solange es eine staatlich erzwungene Nachfrage auf dem Schwarzmarkt gibt, weil es (noch?) keine Legalisierung im Sinne der konsumierenden MitbürgerInnen ist.

  • Man sollte durchaus mal einen Blick in die Geschichte werfen wie es überhaupt zu dem Cannabisverbot kam.

    Und mein persönliches Vertrauen in die aktuellen Entscheider läßt für mich durchaus denkbar erscheinen, dass handfeste finanzielle Interessen dahinter stehen Cannabis möglichst in der Illegalität zu belassen.

    Aber weil RGG dann auch hier ihr Versagen eingestehen müsste versucht man jetzt auf Biegen und Brechen und abseits jeder Sinnhaftigkeit irgendwas zu beschliessen.

  • Der Schwarzmarkt bietet Dreck an zu überteuerten Preisen mit verschiedenen streckstoffen versetzten Dreck an.



    Apotheken verkaufen Gras für mittlerweile 4 Euro das Gramm. Wie soll der Schwarzmarkt CSCs unterbieten, die selbst nicht auf Gewinn ausgerichtet sind? Diese Falschbehauptungen könnten auch von der CSU, AFD oder Werteunion stammen!

    • @BlaFasel:

      Ähm die Apotheken sind nur für medizinisches Cannabis also nur für Patienten mit Rezept, die haben mit der geplanten Legalisierung nichts aber auch rein garnichts zu tun und sind deswegen auch keine Hilfe bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes. Auch das mit den 4€ stimmt so nicht. Die Apotheken bekommen das Cannbis für einen Preis von ca 4,60€ , verkaufen es aber selber zu einem sehr viel höhren Preis weiter, hier liegt der Grammpreis aktuell bei 18-26€ also ÜBER den Preisen des Schwarzmarktes.

      • @PartyChampignons:

        Nein 18-26€ sind es ganz sicher nicht, dennoch hat medizinisches Cannabis nichts mit der geplanten Teil-Legalisierung am Hut. Man kann sich über Apotheken Preise z.b bei



        www.gruenhorn.de/l...e-bestand-blueten/ informieren. Es gibt unter den Apotheken, die sich auch Cannabis spezialisiert haben, noch jede Menge Mitbewerber außer Grünhorn. Es Gibt wahrscheinlich auch mal Blüten im Angebot, die für 4€ veräussert werden.

    • @BlaFasel:

      Noch gibt es diese CSCs aber noch nicht und der Schwarzmarkt ist nicht nur Mafia und Dreck, sondern auch der (illegalisierte) (Bio)-homegrower, der etwas von seiner Ernte veräussert

  • Man kann natürlich immer viel herummeckern, aber die vielzitierte "Kleinteiligkeit" des Gesetzes trägt wirklich die Handschrift des Kontrollfreaks Lauterbach, oder im weiteren Sinne: ist typisch deutsch.

    Die verkappte Kaiser-Wilhelm-Partei CDU/CSU wird sowieso dagegen klagen, also mal nicht zu früh nörgeln, denn das BVerfG lässt kaum eine Gelegenheit aus, den Bürger zu schädigen. Mal schauen, ob die beim BVerfG fürs Thema Cannabis so beliebte "Einschätzungsprärogative" auch beim Thema Entkriminalisierung gilt...

    Ansonsten finde ich es gut, dass sich nicht skrupellose Geschäftemacher über das Cannabis hermachen können. Cannabis ist ein Geschenk der Natur, und das soll es auch bleiben. Fluoreszent-Gelbe/Grüne/Pinke Verpackungen sind die Art von turbokapitalistischer Ausbeutung, die wir nicht brauchen.

    Wer aber anbaut und mit Freunden ab und zu einen Joint for free raucht, trägt zur Wiederherstellung eines funktionierenden, lokalen Gemeinschaftswesens bei, das durch asoziale Medien teilweise schon zerstört wurde.

    Insofern ist das Gesetz vielleicht nicht optimal, aber es ist besser als nichts, bzw. der vorherige Zustand.

  • Liebe Leute, wer mit einem persönlichen 50g Vorrat nicht klar kommt, der möge sich bitte ernsthaft Gedanken über seinen Konsum machen.

    • @Nachtsonne:

      Übrigens bedeutet das Wort Vorrat nicht, daß die genannte Menge an einem Abend konsumiert werden sollte.

      Ist eigentlich keine schwere Aufgabe und der freundliche GURKENMANN hat es Ihnen bereits verdeutlicht, ja ?

      Fakt : Hanf ist eine sehr wirksame Heilpflanze, die oft äußerst hilfreich ist bei chronischen Krankheiten. Aufgrund ihrer Harmlosigkeit (bei eigenem ungiftigem und natürlichem Anbau) kann ihr Potential kaum überschätzt werden. Bei Eigenbehandlung werden es durchaus schon etwas mehr als die 50 Gramm sein, die hier so planlos genannt werden. Dieser deutsche Kontrollfetisch ist nur durch sich selbst begründet.



      So nach dem Motto : ja, es ist harmlos, aber einfach zugeben können wir es nicht, sonst müßten wir ja einräumen, daß hier jahrzehntelang eine Lobby-geleitete Politik betrieben wurde.



      Hausdroge hat Alkohol zu sein - mit all den bekannten unguten Folgen.

    • @Nachtsonne:

      Es geht darum, dass 3 pflanzen locker mehr als 50g abwerfen und man möchte ja die Ernte über einen längeren Zeitraum konsumieren und nicht den großteil wegwerfen und nur 50g behalten.

  • "... wird es jetzt beispielsweise möglich sein, in Schulen eine vernünftige Aufklärung über den Umgang mit zumindest dieser Droge anzugehen, die bislang aufgrund der Illegalisierung nicht möglich war."

    Der vernünftigste Umgang mit Drogen ist: "Finger weg". Und das konnte man durchaus bis jetzt auch schon vermitteln. Mir ist auch nicht ganz klar, wie diese andere "Aufklärung" aussehen soll. Schließlich gibt es, meines Wissens nach, auch keine Kurse für "vernünftiges" Saufen in den Schulen.

    Aber gut, wenn das Thema mal abgehakt wird. Dann könnte sich die Politik vielleicht wieder ernsthaften Themen zuwenden. Ist ja nicht so, dass es keine wirklichen Probleme gibt.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Schließlich gibt es, meines Wissens nach, auch keine Kurse für "vernünftiges" Saufen in den Schulen."

      Doch, gibt es.

      • @Francesco:

        Wirklich? Wie muss man sich das vorstellen?

  • Nichts gelernt von den Niederlanden.



    Dort gibt es bekanntlich den größten illegalen Drogensumpf überhaupt - unter dem Deckmantel scheinbarer Liberalität.



    Dann wäre besser alles beim Alten geblieben.

    • @Romilia:

      Mit der Rechtslage in den Niederlanden haben die Ampelpläne allerdings wenig zu tun. Weshalb es außerdem „besser beim Alten“ - also Kriminalisierung - geblieben wäre, ist erläuterungsbedürftig.

  • Frage ist, ob der Dealer des Gelegenheitskonsumenten dann noch da ist.



    Bei Alkohol sind 10% Heavy User für über die Hälfte des Konsums verantwortlich, wenn das bei Dope auch so ist, und die sich aus dem Schwarzmarkt zurückziehen, macht das das Geschäft nun auch nicht einfacher. Besonders, wenn der Rest der Kundschaft Nerv und Gefahr, aber nur den kleinen Bon bringt.

  • Ob es wirklich nutzt?



    Jetzt kann jeder 50gr Gras mit sich führen, die Polizei kann auf der Straße eh nicht feststellen, ob es aus dem Garten kommt oder vom Dealer um die Ecke.



    Bestenfalls wird es jetzt"um die Ecke" günstiger, weil legale Grasgärtner den Preis drücken werden.



    Nichts Halbes und nichts Ganzes, aber doch besser als der aktuelle Zustand.

    • @Rudi Hamm:

      „ Nichts Halbes und nichts Ganzes, aber doch besser als der aktuelle Zustand.“

      Das bringt es auf den Punkt.

  • Der Artikel enthält, soweit ich sehe, einen Fehler: Konsum kann nie verboten werden, soweit ich weiß, also auch nicht für Minderjährige. Was kriminalisiert wird, sind Verkauf, Erwerb und Besitz.

    • @RJR:

      Konsumieren ohne zu besitzen kann ich nur, wenn mir jemand den Joint an den Mund hält. Wenn der Besitz verboten ist, ist es de facto also auch der Konsum.

      • @Martin Weber:

        Ist er de-facto nicht. Erstens habe ich selbst in meiner Jugend immer nur mitgekifft, ohne jemals selbst etwas besessen zu haben, es geht also.



        Zweitens: Nachdem ich eine Substanz konsumiert habe, ist sie weg, mir kann, auch wenn mir durch einen Drogentest nachgewiesen werden kann, dass ich sie konsumiert habe, nicht nachgewiesen werden, dass ich sie besessen habe. Damit wäre ich in diesem Szenario strafrechtlich aus dem Schneider, sofern nicht andere Dinge hinzukommen, etwa dass ich mit THC im Blut Auto gefahren bin.

  • Konsum kann, wenn ich es recht verstehe, nie verboten werden, auch für unter 18-jährige nicht. Wäre auch unsinnig. Was verboten werden kann sind Erwerb, Verkauf und Besitz.

    • @RJR:

      Genau. Die Entkriminalisierung des Konsums ist festgeschrieben im Rahmenbeschlusses 2004/757/JI, Artikel 2, Absatz 2: "Die Handlungen nach Absatz 1 fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses, wenn die Täter sie ausschließlich für ihren persönlichen Konsum im Sinne des nationalen Rechts begangen haben.", und zwar wohlgemerkt sogar für alle Drogen im Sinne des Beschlusses.

      Das Cannabisgesetz setzt diese Formulierung für Cannabis in gültiges nationales Recht um, so dass jemand anhand der besessenen Menge rechtssicher entscheiden kann, ob er noch als Konsument gilt oder nicht, und nicht der Tageslaune eines entscheidenden Richters ausgesetzt ist.

    • @RJR:

      Das ist zwar korrekt, allerdings setzt Konsum Erwerb und Besitz voraus. Im Fall von Jugendlichen werden aber auch nicht die Jugendlichen selbst bestraft, sondern die Verkäufer (gleiches gilt ja für Zigaretten und Alkohol, nicht der Kauf durch jugendliche ist strafbar, sondern der Verkauf bzw Übergabe an Jugendliche).

  • Ich finde, die Diskussion geht immer noch am Thema vorbei. Viel wichtiger als die berauschende Wirkung von "Cannabis" erscheint mir die Wirkung von Hanf als schnell nachwachsende Rohstoffquelle zu sein, in Industrie aber auch in unserer Ernährung. Weil man aber mit Hanf immer noch "Cannabis" verbindet, muss hier wirklich dringend weiter entdiabolisiert werden, siehe auch Wikipedia in Auszügen:

    "In der Mitte des 20. Jahrhunderts verdrängten Kunstfasern besonders des Herstellers DuPont den Hanf auch aus der Bekleidungsherstellung, unterstützt von der Anti-Cannabis-Kampagne von Harry J. Anslinger. Ausnahmen bildeten hier die „Hemp-for-Victory“-Kampagne des US-Militärs, das dringend den Rohstoff Hanf für die Rüstung brauchte. "

    "Der landwirtschaftliche Anbau von Hanf hat seit seiner „Wiedergeburt“ Anfang der 1990er-Jahre kontinuierlich zugenommen. Trotzdem liegt die Produktion in Europa weit hinter der Nachfrage zurück."

    "Dank seiner Eigenschaften konnte Hanf in vielen Bereichen der Wirtschaft wieder Fuß fassen. Er eignet sich zum Hausbau ebenso wie als Basis für Farben, Lacke, Waschmittel und vieles mehr. Die Hanffaser ist der Baumwollfaser in vielerlei Hinsicht überlegen und auch für die Herstellung bestimmter Papiere geeignet.

    Hanferzeugnisse zeigen eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Verschleiß, sodass die Fasern oft recycelt werden können und auch frühe, geschichtliche Druckerzeugnisse eine gute Haltbarkeit aufweisen."

    "Hanfsamen finden auch als Futtermittel Verwendung. Sie kommen vor allem in Vogelfuttermischungen und Kornfuttermischungen für Nagetiere (häufig für Meerschweinchen und Kaninchen) vor. Sie haben wie alle Sämereien einen hohen Fettgehalt und sorgen daher gerade bei Jungtieren für schnelles Wachstum.

    Um den legalen Anbau und Vertrieb hat sich eine finanzielle Infrastruktur meist kleinerer Unternehmen entwickelt."

    Wieso nur kleinere Unternehmen?

    • @Werner2:

      "Wieso nur kleinere Unternehmen?"

      Nischenprodukt, so wie (in Deutschland) Lein und Sonnenblumen und andere Ölsaaten.

      Auch werden verkreuzte oder überlagerte Samen von Medizinalhanf, die sich nicht zum originalen Verwendungszweck eignen, gerne als Tierfutter verkauft. Ich habe mal aus Spaß ein Vogelfutter ausgesät, und siehe da, wunderbares CBD-Weed. War wohl Faserhanf eingekreuzt - es wurden so spillerige wenig verzweigte Pflanzen, wie man sie gemeinhin (aber irrtümlich) als "ruderalis" bezeichnet. Aber es wirkte dennoch.

      Man sollte den Pollenflug nicht unterschätzen; bis zu 5 km und mehr geht das. Windbestäuber halt. Bekannte im ländlichen Raum haben dieses Jahr eine Probeaussaat von Outdoor-Weed durchgeführt. Die Männchen wurden beim ersten Knospenansatz verworfen, aber trotzdem sind in der Ernte einige Samen drin.

      • @Ajuga:

        Die Samen können auch durch Zwittrigkeit entstanden sein- who knows?

  • Schwarzmarkt und Cannabisclubs sind mir so dermaßen Wurscht.



    Mir ist wichtig, dass ich nicht mehr kriminalisiert werde und dass ich selber anbauen kann und damit meine Sorten, die Qualität und die Reinheit selbst bestimmen kann. Wenn das durch kommt ist das zwar nicht perfekt aber ein gewaltiger Fortschritt im Vergleich zu dem Nicht-Fortschritt der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte.

  • Wie so vieles in der Ampel: Legalisierung handwerklich schlecht gemacht.



    Die allgemeine Enttäuschung über die Ampel wird harte politische Konsequenzen haben. Wir sollten uns auf ungemütliche Zeiten einstellen.

  • In Berlin mag es nicht viel ändern. In Bayern aber schon. Hier liegt der Preis für ein gramm grass bei 10 Euro und ich will keine Ketten aus Geld und Angst !

    • @Timelot:

      Ich wohne in der Nähe der Holländischen Grenze und auch hier kostet ein Gramm Zehn Euro, das hat mit Bayern nichts zu tun.....aber es gibt Mengenrabatt :D

    • @Timelot:

      Sry, aber hier bei mir in Mönchengladbach kannst du mittlerweile froh sein wenns nen Gramm fürn 10er ist und nicht 0,7~0,8g. ;)

    • @Timelot:

      Meine Rede.

      Sie bringens mit einem einzigen Satz genau auf den Punkt.

      Allemal 20% der Gesellschaft sind momentan für ein minder schädliches Vergnügen gezwungen, das Organisierte Verbrechen zu finanzieren. Und ich habe noch niemanden getroffen, der*die das gerne tut!

      • @Ajuga:

        "Allemal 20% der Gesellschaft sind momentan für ein minder schädliches Vergnügen gezwungen, das Organisierte Verbrechen zu finanzieren."

        Wer zwingt sie denn, diesem "Vergnügen" zu frönen?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Niemand wird zum Kiffen gezwungen. Nur CDU und Ihr Verein, die Spezialdemokraten meinen willkürlich und argumentresistent, mich dazu zwingen zu müssen, auf ein wenig Trost durch mein Lieblingskraut verzichten zu müssen.

          • @Motzkopf:

            Wie wäre es mit einem anderen Lieblingskraut? Sellerie z.B. sehr gesund 😁