Cannabis: Bremen folgt Berlin: Vorbild Friedrichshain
Bremen will sich bei dem geplanten Projekt zur Cannabis-Legalisierung an Friedrichshain orientieren.
Nach zweijähriger Vorbereitungszeit hat der rund 270.000 EinwohnerInnen starke Bezirk Berlin-Friedrichshain Ende Juni beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den 25-seitigen „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Regulierter Verkauf von Cannabis“ gestellt. Und hier geht es nicht um einen Modellversuch, sondern um die unbefristete Erlaubnis, allen Volljährigen, die im Bezirk gemeldet sind, staatlich kontrolliert Cannabis verkaufen zu dürfen.
„Wir wollten keine kleinen Schrittchen“, sagt dazu Bezirkssprecher Sascha Langenbach. „Schließlich hat der US-Bundesstaat Colorado auch nicht mit Modellversuchen oder einer Freigabe ausschließlich für Kranke angefangen.“
In drei Monaten erwarten die Berliner die Bewilligung oder Ablehnung durch das BfArM – wobei Letzteres wahrscheinlicher ist: Eine Abgabe ohne medizinischen oder wissenschaftlichen Grund ist dort schlichtweg nicht vorgesehen, alles andere ist laut Betäubungsmittelgesetz verboten. „Wir stellen uns durchaus auf einen ablehnenden Bescheid ein – und werden dagegen klagen“, sagt Langenbach.
Auch der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Wilko Zicht ist wenig zuversichtlich, dass das Bremer Modellprojekt problemlos durchgeht: „Aber dennoch haben wir dann zur Bundestagswahl 2017 den fertigen und begründeten Antrag in der Schublade.“
Für Zicht dient der Berliner Vorstoß als Vorbild für Bremen, „wenngleich wir ihn natürlich nicht in allen Punkten übernehmen können“. Welche er meint, vermag er nicht zu sagen: „Dafür ist es noch zu früh. Mehr als eine Absichtserklärung gibt es in Bremen ja noch nicht.“ Nun müssten Fachgespräche mit Experten wie dem Strafrechtler und Prohibitionsgegner Lorenz Böllinger folgen, auch eine Zusammenarbeit mit Berlin ist geplant: „Durch deren Vorarbeit könnte der Antrag für Bremen eventuell schneller fertig werden als dort.“ Sollte der Berliner Antrag abgelehnt werden, könnte die Begründung dafür ebenfalls hilfreich für Bremen sein.
Mit Modellversuch sei nicht gemeint, dass Bremen nur eine zeitlich begrenzte Cannabis-Freigabe anstrebt: „Das kann ich zwar auch nicht ausschließen, aber ich sehe das Wort Modell eher im Sinne von Vorreiter für die anderen Länder“, so Zicht.
Details zum Bremer Projekt gibt es also noch nicht. „Aber wir haben daneben ja auch noch zwei weitere wichtige Punkte, die parallel abgearbeitet werden müssen“, sagt Zicht. Zum einen wolle man das Problem des Führerscheinentzuges vieler Cannabis-KonsumentInnen angehen, „zum anderen muss die Entkriminalisierung der Konsumenten vorangetrieben werden, zum Beispiel durch die Erhöhung der Eigenbedarfsmenge.“ Anders als eine kontrollierte Freigabe sei das auf Länderebene zu regeln.
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Bloß nicht zum Vorbild nehmen