Gesetz gegen Mietwucher: Die FDP bremst

Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz gegen Mietwucher verschärfen. Die Bundesregierung, vor allem die FDP, äußert rechtliche Bedenken.

Miethaie raus steht auf einem gemalten Schild

Auch weiterhin keine Konsequenzen für Miethaie? Foto: K.M.Krause/snapshot/imago

FREIBURG taz | Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem dieser Mietwucher besser bekämpfen will. Die Stellungnahme der Bundesregierung, die der taz vorliegt, wurde von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorbereitet.

Mietwucher wird im deutschen Recht in zwei Gesetzen geahndet. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter dabei den örtlichen Mangel an Wohnraum ausnutzt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese „Mietpreisüberhöhung“ kann laut Wirtschaftsstrafgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Wenn die Miete sogar mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter dabei eine persönliche Zwangslage ausnutzt, ist dies sogar eine Straftat. Laut Strafgesetzbuch kann „Wucher“ mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats will ausschließlich die Vorschrift zur „Mietpreisüberhöhung“ verschärfen. Zum einen soll die maximale Geldbuße auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Zum anderen soll es nicht mehr darauf ankommen, dass der Vermieter den Mangel an Wohnungen „ausnutzt“. Es soll künftig genügen, dass ein Mangel „vorliegt“.

Anlass des Bundesratsvorschlags sind Urteile des Bundesgerichtshofs, die die Anforderungen so hoch schraubten, dass die Vorschrift praktisch ins Leere läuft. Mie­te­r:in­nen müssen derzeit nachweisen, dass sie sich bisher erfolglos um Wohnungen bemühten und diese Zwangslage „ausgenutzt“ wurde. Außerdem muss dem Vermieter ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden.

Kritik vorallem von Unions-Minister:innen

Der Gesetzentwurf war im Bundesrat von fünf Ländern mit unterschiedlicher parteipolitischer Ausrichtung eingebracht worden. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind unionsregiert. In Berlin, Hamburg und Brandenburg stellt die SPD den oder die Regierungschef:in. Der Gesetzentwurf wurde 2019 vom Bundesrat schon einmal eingebracht, vom Bundestag dann aber nicht vor Ende der Wahlperiode verabschiedet.

Die Bundesregierung sieht in ihrer Stellungnahme von Ende März Probleme mit dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip. Wenn auf das „Ausnutzen“ einer Mangellage verzichtet würde, fehle möglicherweise ein ahndungswürdiges Unrecht und damit auch eine Schuld des Vermieters. Die Bundesregierung hat wohl den häufigen Fall vor Augen, dass die überhöhten Mieten von gut situierten Mietern bezahlt werden, die sich gar nicht in einer Notlage sehen.

Federführend für die Stellungnahme der Regierung war Justizminister Marco Buschmann (FDP). Laut Medienberichten haben Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zugestimmt. Letzteres erstaunt nicht, da 2019 die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) beim ersten Anlauf des Bundesrats eine fast identische Stellungnahme vorlegte.

Kritik kommt nun vor allem von Uni­ons-Mi­nis­ter:in­nen. NRW-Justizminister Peter Bie­sen­bach (CDU) erklärte die Stellungnahme der Bundesregierung für „nicht nachvollziehbar“. Seine Stuttgarter Kollegin Marion Gentges (CDU) bezeichnete die derzeitige Rechtslage als „stumpfes Schwert“.

Wichtigstes Instrument gegen steigende Mieten ist derzeit die 2015 eingeführte zivilrechtliche Mietpreisbremse. Sie sieht vor, dass die Miete in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen darf. Inzwischen können Mie­te­r:in­nen die überhöhte Miete auch nachträglich zurückfordern.

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