CDU-Politiker über Vorratsdatengesetz: „Die Aufgaben sind ja nicht uferlos“

Der Rechtspolitiker Patrick Sensburg lehnt ein Gesetz mit Verfallsdatum ab. Bei den Zugriffsrechten der Nachrichtendienste gibt er sich dafür kompromissbereit.

Eine Anzeige auf einem Festnetztelefon, auf der „Aufzeichnung läuft“ zu lesen ist

Genau, die Aufzeichnung läuft. Mitgehört wird später. Foto: dpa

taz: Herr Sensburg, am Freitag berät der Bundestag erstmals über die Vorratsdatenspeicherung. Haben die Abgeordneten dabei überhaupt noch Spielräume? Oder müssen sie den Gesetzentwurf abnicken, den Justizminister Maas (SPD) und Innenminister de Maizière (CDU) ausgehandelt haben?

Patrick Sensburg: Nein, solche Vorgaben würden sich die Abgeordneten nicht gefallen lassen. Auch hier gilt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist.

Wenn es beim SPD-Konvent am 20. Juni großen Widerspruch gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt, könnten Sie darauf also noch reagieren?

Der Bundestag kann auf alles reagieren. Aber ob die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung in der SPD wirklich so groß ist, wie manche glauben, muss sich erst zeigen.

In der SPD wird diskutiert, das Gesetz zu befristen, zum Beispiel auf fünf Jahre, um den Kritikern entgegenzukommen. Könnte die Union damit leben?

Ich bin kein Freund von Gesetzen mit Ablaufdatum. Auch bei umstrittenen Gesetzen sollte man sich so viel Mühe geben, dass sie dauerhaft gelten können. Wir können über viele Dinge im Gesetz reden, eine Befristung halte ich dabei aber nicht für sinnvoll.

Die Union ist also bereit, der SPD Zugeständnisse zu machen?

Die Union ist bereit, offen über den Gesetzentwurf zu verhandeln. Änderungen sind also möglich – in beide Richtungen …

43, ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags und ist Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses. Der CDU-Politiker sitzt seit 2009 im Bundestag.

Sie selbst haben ja schon einige Vorschläge gemacht, den Gesetzentwurf der Regierung zu verschärfen. Was ist Ihnen am wichtigsten?

Die Polizei sollte auf die bei den Telekomfirmen zehn Wochen lang gespeicherten Daten immer dann zugreifen können, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht, für die auch eine Telefonüberwachung zulässig wäre.

Was ist der Unterschied zum Entwurf der Regierung?

Die Polizei könnte die Vorratsdaten zum Beispiel auch nutzen, um schweren Betrug, Abgeordnetenbestechung und bandenmäßige Steuerhinterziehung aufzuklären.

Außerdem wollen Sie auch dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst Zugriff auf die Daten geben – zur Erfüllung aller ihrer gesetzlichen Aufgaben …

Die Aufgaben sind ja nicht uferlos. Aber wenn die SPD den Zugriff der Nachrichtendienste nur in bestimmten Fällen gewähren möchte, können wir darüber reden. Wichtig ist, dass auch die Dienste ihre Aufgaben erfüllen können – in einem gesetzlich geregelten Rahmen.

Justizminister Maas will den Nachrichtendiensten am liebsten gar keinen Zugriff auf die gespeicherten Vorratsdaten geben .…

Etwas gar nicht zu regeln, kann auch zu Missverständnissen führen. Wenn es um die Nachrichtendienste geht, bin ich für klare Regelungen.

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