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CDU-Fördergeldaffäre in Berlin„Evident rechtswidrig“

Der Berliner Landesrechnungshof hält alle 13 Bescheide für Projekte gegen Antisemitismus für rechtswidrig. Wer dafür verantwortlich ist.

Eine Abschiedsumarmung? Kai Wegner und Sarah Wedl-Wilson Foto: dpa

Der Berliner Landesrechnungshof hält die Vergabe von Fördermitteln gegen Antisemitismus für „evident rechtswidrig“. Die Kulturverwaltung unter Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für die CDU) habe systematische Fehler begangen und dabei sowohl Haushaltspflichten verletzt als auch gegen Gesetze verstoßen. Alle 13 Förderbescheide für Projekte aus einem Sondertopf über 3,4 Millionen Euro seien rechtswidrig ergangen, heißt es in dem Bericht.

Die Veröffentlichung der Rechnungsprüfer war ursprünglich für diesen Freitag angekündigt, wurde nach einem Medienbericht des RBB aber auf den Donnerstag vorgezogen. Der 30-seitige Prüfbericht listet eine Vielzahl von Fehlern auf, die bereits bei der Auswahl begangen wurden. Die CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Dirk Stettner hatten eine Liste von 15 Projekten erstellt, die später noch durch drei Vorschläge aus der SPD ergänzt wurden, und diesen ihre Förderung in Aussicht gestellt.

Der Rechnungshof spricht von einer willkürlichen Vorfestlegung und moniert das Fehlen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens und nachvollziehbarer Förderkriterien

Der Rechnungshof spricht von einer „willkürlichen“ Vorfestlegung und moniert das Fehlen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens und nachvollziehbarer Förderkriterien. Politisch brisant ist dann aber vor allem der Umgang mit den ausgewählten Projekten: Diese seien von der Verwaltung nur formal und nicht inhaltlich geprüft worden – und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der CDU-Abgeordneten sowie der Senatoren Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Wedl-Wilson, die letztlich die Förderentscheide unterschrieb.

Die Senatsverwaltung habe damit „ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen und vollständigen Antragsprüfung verletzt“ und gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen, zitiert der RBB den Rechnungshof. Nach Einschätzung der Prüfer hätten sechs der Projekte zudem gar nicht aus dem Haushaltstopf gegen Antisemitismus bezahlt werden dürfen, da es sich nicht um gemeinnützige Organisationen handelt. An jene Projektträger flossen 80 Prozent der ausgeschütteten Fördersumme. Womöglich müssen sie die Fördergelder zurückzahlen.

Den Falschen entlassen

Der Senat hatte im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts am Dienstag Staatssekretär Oliver Friederici entlassen und für Fehler im Förderverfahren verantwortlich gemacht. Nur: Friederici hat sich nachweislich zusammen mit Mit­ar­bei­te­r:in­nen der Kulturverwaltung für ein ordnungsgemäßes Verfahren eingesetzt. Politisch verantwortlich ist dagegen Wedl-Wilson. Das geht nun auch aus dem Rechnungshofbericht hervor, auch wenn sie namentlich nicht genannt wird.

Der RBB zitiert aus dem Bericht: „Allen Bescheidverfügungen lagen jeweils die Antragsprüfungsvermerke bei, die ausdrücklich darauf hinwiesen, dass nur eine formale, aber keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist.“ Die Santorin unterschrieb dennoch – im Bewusstsein darüber, dass sie damit gegen die Landeshaushaltsordnung verstieß.

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