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Bundesverfassungsgericht entscheidetAtomsteuer ist verfassungswidrig

Unvereinbar mit dem Grundgesetz: So lautet das Urteil der Karlsruher Richter. Die Kraftwerksbetreiber können nun auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen.

Hätten nicht besteuert werden dürfen – ein Arbeiter überprüft mit Uran angereicherte Brennstäbe Foto: dpa

Karlsruhe dpa | Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig.

Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13)

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro.

RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.

Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben.

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46 Kommentare

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  • Wessen ist die Justiz?

     

    Das Urteil entlarvt das Bundesverfassungsgericht als Klassenjustiz gegen das Volk und das bürgerliche Grundgesetz, im wesentlichen auch als Gesetz der Vorstände und Aktionäre der Klima- und Umweltverschmutzer.

     

    Kernkraftwerke: Die wahren Kosten der Atomkraft, vgl. *

     

    Ein User-Kommentar: “Die 36 MRD. € Rücklagen entsprechen noch nicht einmal 10% der wahren Kosten für den Abbau der Kernenergie! Die wirklichen Kosten belaufen sich bei vorsichtiger Schätzung auf ca. 350 - 500 MRD. € und das auch nur, wenn die sichere Endlagerung in absehbarer Zukunft gelöst werden kann. Zum momentanen Zeitpunkt jedoch ist nicht mit einer sicheren Endlagerung zu rechnen, zudem weist der Untergrund in der BRD nicht die nötigen Voraussetzungen aus, um diesen "Müll" auch nur über die nächsten 2000 Jahre sicher einzulagern. Das hier geschaffene Gefahrenpotenzial wurde zugunsten der Atomindustrie und ihren früheren politischen Befürwortern gezielt in den Keller geredet. {...}“ Auszug, vgl.*

     

    * Kernkraftwerke: Die wahren Kosten der Atomkraft. Von Sonja Peterson.

    In: Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für Wirtschaftspolitik http://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2011/4/kernkraftwerke-die-wahren-kosten-der-atomkraft/

     

    »In Japan wird derzeit von Kosten in Höhe von Hunderten Milliarden Euro ausgegangen. Eine Studie Münsteraner Wissenschaftler kam kürzlich zu dem Ergebnis, dass eine Kernschmelze in Deutschland Schäden in Höhe von 5 Billionen Euro - dem doppelten des deutschen Bruttoinlandprodukts - verursachen könnte.«

  • Das die "unabhängige" Klassenjustiz den Profit und die Dividende der Vorstände und Aktionäre - aus den Bau und Betrieb der Atomkraftwerke - "rückwirkend für nichtig" erklärt, das ist wohl niemals zu erwarten!

     

    Zudem müssten - bei einer demokratischen Justiz - auch die Anteilseigner dauerhaft auf Lebenszeit und mit ihrem gesamten Privat- und Erbschaftsvermögen für die (kommenden) Folgeschäden - an Mensch und Natur - haften!

  • Ob die Endverbraucher wie Privathaushalte auch in den Genuss von Rückzahlungen kommen, in dem die Stromkonzerne Energiepreise rückwirkend oder für die Zukunft etwas senken würden?

     

    Üblicherweise gibt ein Unternehmen branchenübergreifend die eigenen Kosten an den Abnehmer oder Endverbraucher in den Verkaufspreisen weiter. Sollten einige Konzerne diese Kosten (Atomsteuer) so weiter gegeben haben, so gebe es eine quasi doppelte Rückzahlung oder die Verbraucher hätten die Entlastung eher verdient. Zu prüfen wäre es, ob die betroffenen Energiekonzertne diese Steuer – offen oder verdeckt – nicht an Abnehmer und Endverbraucher bereits weiter gegeben hätten!

     

    So kann man „verdeckt“ solche Kosten (Atomsteuer) durch die Erhöhung der Marge ausgleichen oder bei dem Anteil für Beschaffung.

     

    Bei der Darstellung des Strompreises von Bundesnetzagentur kann man die Aufwendungen für Atomsteuer im Block „Energiebeschaffung, Vertrieb, sonstige Kosten und Marge“ an Endverbraucher weitergeben bzw. diesen Block um den Aufwand im Verkaufspreis erhöhen (geteilt durch alle Kunden).

    https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Bilder/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/strompreis_2016.jpg;jsessionid=C05DFF308A18BCA54C20FE6384EDD5B8?__blob=poster&v=2

  • Folgendes muss bei eventuellen Rückzahlungen unbedingt (!) berücksichtigt werden, damit nicht zu viel Geld und somit ggf. unrechtmäßig aus der ÖFFENTLICHEN HAND abgegeben wird!

     

    Steuerliche Wirkung einer Brennelementesteuer! Im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung wurdeein Teil der Mehrgewinne der Konzerne durch eine „Brennelementesteuer“ für die öffentliche Hand vereinnahmt. Dabei ist eine Bruttobelastung für die Unternehmen von 2,8 Mrd. EUR entstanden. Netto verbleibt FÜR DEN STAAT entsprechend WENIGER, da die Brennelementsteuer eine STEUERMINDERNDE BETRIEBSAUSGABE darstellt und die Einnahmen der Gemeinden aus der GEWERBESTEUER mindern (vgl. Stromwatch 3: Energiekonzerne in Deutschland (Kurzstudie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Seite 24).

    http://www.energieverbraucher.de/files_db/1287647417_3999__12.pdf

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...ach was soll's, wir deutschen Steuerzahler lassen uns doch gerne an der Nase herumführen. Wir zahlen brav für den Ausstieg, für die Lagerung, wir haben selbst für den Bau dieser Dinger bezahlt. Keine Sorge, solange Merkel Bundeskanzlerin ist, wird alles gut, nein, besser, absolut spitzenmäßig.

  • Im Gegenzug soll der Staat (Bund, Länder, Gemeinden und, ja, die Bahn) klagen um als größter Stromkunde die auf den Strompreis umgelegte nun unrecht erhobene Brennelementesteuer wiederzubekommen. Im Nachzug kriegt dann auch jeder andere Kunde sein Geld wieder. Die Ausrechnerei bezahlen dann die, die es verkackt haben, insbesondere die vielen damaligen CDU/CSU/FDP-BT-Abegeordeten, die Jura studiert haben...

  • Nun hat dieses handwerklich minderwertige Gesetz, das aus lauter "Steuergier" dahin gepfuscht wurde doch auch sein Gutes. Die sechs Milliarden sind ca. der Überschuss 2016, also braucht man sich auch nicht mehr zu streiten auf welche Art das Geld verschleudert werden soll, hat sich damit erledigt. Lachende, sich auf die Schenkel klopfende Dritte sind die Stromkonzerne, dürfen sie nun ein lecker Sümmchen auf ihren Konten verbuchen, insbesondere angenehm da die Kosten für diese Steuer ja schon auf die Verbraucher umgewälzt wurde, also "Brutto für Netto" in die Tasche. Wer schaut nur wieder dumm aus der Wäsche: der Bürger und Verbraucher, der wieder mit seinem Geld für diese amateurhafte Aktion der Gesetzgebung bezahlen muss.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @FinalEnd:

      Sieben Milliarden, bitte die Zinsen nicht vergessen.

  • im Endeffekt geht der Vorwurf ins Leere, das hätte man wissen müssen. Man hat es ja gewusst. Man hat sich nur mit den Atomkonzernen geeinigt, dass sie die Steuer akzeptieren und dafür haben sie eine Laufzeitverlängerung bekommen von Frau Merkel.

    Dann kam der Ausstieg doch - wegen Fukshima und dem Wahlergebnis in B-W - und normalerweise hätte eine kluge Regierung jetzt geahnt, dass damit beide Teile des Deals hinfällig sind. Sie hat aber nur den einen aufgehoben, nämlich die Laufzeitverlängerung.

     

    Die Klagen waren quasi logische Folge und deren Ausgang auch relativ klar - das konnte man schon länger überall lesen, dass die Regierung schlechte Karten hatte.

     

    Im Prinzip ist das Urteil zu begrüßen, weil es der Regierung zeigt, dass Macht nicht alles erlaubt.

    • @Dr. McSchreck:

      Schön - daß Sie mal wieder zu aller

      Erheiterung vorführen -

      Wie der Schwanz mit dem Hund wackelt - & sich dabei gleichzeitig

      In den Schwanz beißt!

      kurz - Sie sann schonn ein besonders -

      Überstudiertes Heimchen!

      Normsl.

      • @Lowandorder:

        "Normal" - klar!;))

         

        Macht ste nix!

        Normal.

  • Hi folks - zur Streihammelei ist doch wenig Anlaß. &

    Wer da nun der - sorry - Autoritätsgläubigere - ist -

    Laß ich mal offen & ebenso bei - "für Leistung bezahlte Konzernanwälte" -

    Das mit der "Leistung" angesichts einer Vielzahl von Großverfahren -

    von Autobahn Deponie Strom bis Atom.

    (Die hatten durch die Bank wohl eher "a time to piss" genommen..

     

    anyway. Der Hase liegt doch ganz wo anders im Pfeffer - &

    Das hat der Spiegel mal vor Jahren (Artikel leider weggeschmissen)

    Knochentrocken klar gemacht.

    Die Industrie wollte - weil ihr die Kiste zu heiß war - an den

    Braten Atom nicht ran.

    Wohl aber die Ministerialbürokratie & die unbedarften Politikaster -

    Allen voran der Plattkopf Dr. Helmut Bimbes Kohl.

    Darin der schlechteste Hausvater ever.

    Über was "hintern rauskommt" - nämlich Atommüll -

    No Idea!

     

    Damit war die ungünstigste Ausgangsposition des Staates -

    Sprich - der Bürger - zementiert.

    Wer weiß - der Gegenüber will etwas unbedingt -

    Der läßt - klar - jegliche taktische Rücksicht fahren.

    Ergebnis - Jede Industrieforderung wurde erfüllt.

    &

    Als die Verwaltungsgerichte 1. & später auch 2. Instanz -

    Hohe Anforderungen bei Atom stellten - ganz lege artis -

    (Remember - Wäre die Berstschutzforderung - VG Freiburg

    Umgesetzt worden - Hätte es eine ohne Tschrnobyl-Baureihe nie gegeben!)

    Antwort der Exekutive : Wurden die Großverfahren &

    Atom-Verfahren - Ein absolutes Novum -

    Sogar an die Oberste Instanz - ein reines Revisionsgericht -

    Als Eingangsgericht & letzte Instanz "gehoben!"

    Effektivität - Planungsbeschleunigung - alles wohlfeile Politlügen! &

    Die Mehrheitsparteien im Bundestag spielten treudoof mit!

    Parlamentarier kriegten da ohnehin nur bedingt die Nase dran

    kurz - Daß da bei einer scheints ja ziemlich plan as plan can be -

    "Falschen Baustelle" - Atomsteuer irgendwer "geschlafen" hat .

    Das mit Verlaub - glaub ich keine Sekunde!

    • @Lowandorder:

      Insgeheim wird der Helmut auch immer von einer „Atommacht Deutschland“ geträumt haben. Dass die „friedliche Nutzung“ der Kernenergie auch ein wesentlicher Grundstein für den Bau von Atomwaffen sein kann, sieht man zZt. sehr deutlich im United Kingdom. Dort werden aktuell mit einem gigantischen Finanzbedarf 11(!) neue Atommeiler geplant. Unterm Strich werden die nie auch nur einen einzigen Penny einspielen können, binden aber langfristig Know-How und Ressourcen für die Atomwaffenproduktion.

      • @Rainer B.:

        Jau - 'schland & Atom - a



        Never ending lüg&trügStory!

        Dieter Dieseroth legte mal des langen&breiten dar (unter Ziegelstein& 2 Stellen hinterm Komma macht er's nicht;)



        Wie bereits Ol' Conny bei AtomwaffensperrV et al. über Zusatzerklärungen etc -



        Nie den Finger vom Abzug genommen hat!



        &



        Der "Trettner-Gürtel" - Atom-Minen



        Hat offiziell nie existiert! https://www.google...-Sperrguertel.html http://www.taz.de/...-Sperrguertel.html http://www.taz.de/!5089651/ http://www.taz.de/!5331671/



        Die Minenkammern wurden mir in Munster aber 1967 stolz vorgeführt!



        Klar - wenn doch "der Russe" binnen 1 Tages am Rhein - einschl.



        Bonn-Röhndorf!;) stehen konnte - wa!



        Bei arte lief mal ne umfängliche



        Doku dazu - daß u.a. die ubiquitären (größeren) Sprengkammern an Brücken/Straßenkreuzungen - durch die Bank & genau bauartgerecht -



        Für Atom-Minen ausgelegt sind!



        Na Mahlzeit!

    • @Lowandorder:

      "Die Industrie wollte - weil ihr die Kiste zu heiß war - an den

      Braten Atom nicht ran. "

       

      Aber halt ma... Sicher wollten die nicht, doch der Braten kühlte ab, als die Bundesregierung mit allerlei Verlockungen aufwartete. Keiner, allen voran RWE, wurde gezwungen - Die Kasse musste klingeln- käufliche Moral - That´s it; Cleanwashing by RWE.

      • @lions:

        Der Satz sollte einen Dreh&Angelpunkt skizzieren - nothing else!

        Einleitung zu kaltschnäuziger

        Geldabgreif&Druckmentalität!

        Eine win-win-Situation für den

        IndustriellBanken-Komplex -

        Risiko - Zéro wg Hermes-Bürgschaften!

        So geht das.

      • @lions:

        Ach Wolle hat den richtigen Song dazu gebracht:https://www.youtube.com/watch?v=C_g_nc5aYK0

  • Mein Gott! Von was für Amateueren werden wird eigentlich regiert?!

    Wofür gibt es eigentlich einen wissenschaftlichen Rat im Bundestag?

    Werden diese Gesetzgeber" für ihr stümperhaftes Gesetz zur Kasse gebeten?

     

    Ach ne, dafür haben diese Vollpfosten ja den Steuerzahler. Aber Hauptsache, die Diäten werden erhöht!

  • Was habt Ihr denn gedacht? Für die Besteuerung des privaten Verbrauchs hat der Gesetzgeber natürlich alles Recht der Welt, für die Besteuerung des unternehmerischen Verbrauchs ist er gar nicht zuständig.

    „Soziale Marktwirtschaft“ meint hier schlicht wieder mal folgendes: Alle müssen zahlen, nur Unternehmen nicht.

    • @Rainer B.:

      Das Brennelement wird zur Erzeugung von Energie benutzt, deshalb wird es als Produktionsmittel definiert, nicht als Verbrauchsmittel.

      • @Mephisto:

        „Als Verbrauchssteuern werden Steuern bezeichnet, die auf den Verbrauch von einzelnen oder allen Gütern und Dienstleistungen erhoben werden. Sie knüpfen also an die Einkommensverwendung an.“ (Wikipedia)

    • @Rainer B.:

      Das hat ja mit dem hier vorliegenden Punkt einfach mal nichts zu tun.

       

      Die Steuer ist verfassungswidrig (vulgär gesprochen), da sich der Bund eine Steuer ausgedacht hat, die hätte als Aufwand abgezogen werden dürfen (da verbrauchssteuer) und somit das Steueraufkommen der Länder gemildert hätte (hat), wozu der Bund kein Recht hat (ohne Bundesratzustimmung schonmal garnicht).

       

      Tl;Dr : Dilletanten im Bundestag.

      • @Krähenauge:

        Mit dem hier vorliegenden Punkt hat das eine ganze Menge zu tun. Die Brennelementesteuer war doch das Ergebnis eines Deals der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP mit der Atomlobby über Laufzeitverlängerungen. Die Kosten für diesen - von Anfang an erkennbar rechtswidrigen - Deal soll jetzt mal wieder die Allgemeinheit bezahlen, ganz zu schweigen von den Kosten für die „Endlagerung“ der abgebrannten Brennstäbe.

        • @Rainer B.:

          Der Deal ist doch gar nicht rechtswidrig, er ist verfassungswidrig.

           

          Und selbst wenn diese Absprache so bestanden hätte, wären dies immer noch Dillentanten im Bundestag, die sich haben von der Atomlobby haben übers Ohr hauen lassen.

           

          Oder passt das nicht in ihr sonst so gern verbreitetes Bild vom "starken Staat" , wenn im konkreten Fall sich mal wieder zeigt, dass ein paar gewählte Parlamentarier ihre Hausaufgaben doch schlechter machen als für Leistung bezahlte Konzernanwälte?

          • @Krähenauge:

            Habe weder hier noch sonstwo jemals irgendwas von einem „starken Staat“ geschrieben.

             

            Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung zur Brennelementesteuer getroffen und nicht zu dem Deal, der dieser Steuer zugrunde lag.

             

            Zur Absprache/ zum Deal siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernbrennstoffsteuer

            http://www.tagesschau.de/inland/brennelementesteuer-105.html

            • @Rainer B.:

              Ich verstehe nun nicht mehr so genau wodrauf Sie hinaus wollen.

               

              Was beanstanden Sie an dem Deal? Das er rechtswidrig ist?

              Wieso sollte er rechtswidrig sein?

              In Deutschland besteht Vertragsfreiheit , die Bundesregierung hat nur ihre Seite des Deals hanebüchend schlecht umgesetzt und sich somit in die Verfassungswidrigkeit bugsiert.

              • @Krähenauge:

                Der im Jahr 2000 im Konsenz mit den Kernkraftwerksbetreibern und einer großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung beschlossene Atomausstieg ist keine Verhandlungsmasse für irgendwelche Deals, sondern geltendes, festgeschriebenes Gesetz und langfristig bindender Vertrag. Darüberhinaus ist er eine wesentliche Grundlage der Energiewende in Deutschland, die im übrigen auch bei den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU - zumindest in Worten - nach wie vor unverändert auf der Agenda steht. Zu dem Deal mit den Laufzeitverlängerungen bestand überhaupt keine energiepolitische Veranlassung. Der Deal ging erkennbar für alle am geltenden Recht vorbei und lief darüberhinaus auch allen propagierten Zielsetzungen der Bundesregierung selbst diametral entgegen.

                 

                Falls Sie nicht mehr so genau wissen, was mit Atomaustieg gemeint ist, siehe u.a. hier:

                https://de.wikipedia.org/wiki/Atomausstieg#Zum_Begriff_des_Atomausstiegs_und_Atomverzichts

                • @Rainer B.:

                  Ja und dieser Atomverzicht wurde 2010 novelliert auf die Laufzeitverlängerung (übrigens von einer Regierungskoalition die zur Wahl angetreten war mit dem Versprechen dies zu tun) von CDU/FDP, also wo genau sehen sie eine Rechtswidrigkeit, was völlig in ihrem Kompetenzspielraum war. Sie war nur so inkompetent ihre Einnahmequelle die sie selbst dabei erschlossen hatte, so schlecht umzusetzen, dass sobald 2011 Frau Merkel mal wieder einer ihrer 180 Grad kehren (dagegen sind ja auch noch Klagen anhängig) natürlich gehörnte Unternehmen diesen Mangel zur Klage bringen... völlig verständlich.

                  • @Krähenauge:

                    Es gab da doch gar nichts zu „novellieren“, denn die betreffenden Atomkraftwerke waren entweder von den Betreibern aufgrund von häufigen Störfällen bereits vom Netz genommen worden, rechneten sich längst nicht mehr, oder hatten gar keine gültige Betriebsgenehmigung mehr. Einen Engpass in der Stromversorgung, der eine solche Maßnahme hätte unter Umständen rechtfertigen können, gab es ebenfalls nicht.

                • @Rainer B.:

                  "Atomkonsens" hieß das Ding (und natürlich nicht Konsenz). Sorry!

  • Wie auch immer diese Strafsteuer hat ihren Zweck erreicht: Die Energiewirtscht ist schwer geschädigt und muß um Geld von der Regierung betteln.

  • Ha noi. Frieda - Sie san scho a - Goldschätzchen - gell!;))

     

    hier der link http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.html

  • Vll musste BVerfG so entscheiden, vll auch nicht. Es sei keine Verbrauchsteuer, weil sie nicht auf den privaten Kunden umgewälzt werden kann. Sie wird es aber, wenn es um die Beseitigung des Atommülls geht; eben nur zeitversetzt. Das hätte man so berücksichtigen können. Warum allerdings der Gesetzgeber die Steuer in aller Vorsicht nicht gleich als Ertragsteuer angelegt hat, wundert mich schon sehr. In der Bewertung der Gesetze scheinen die Dreckkonzerne allerdings die Nase vorne zu haben.

  • Gibts auch schon ne Begründung?

    • @Amie:

      "Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes."

    • @Amie:

      @AMIE

      Die gibt’s – Siehe Beitrag:

      „… Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13) …“.

       

      Traurig, aber wahr. Die mit der Erarbeitung des Gesetzes beauftragten Spezialisten hätten sich wegen der Zuständigkeit erst mal kundig machen müssen. Hoffentlich passieren bei einem (möglichen) erneuten Anlauf solche handwerklichen Fehler nicht!

      • @Pfanni:

        Diese „handwerklichen Fehler“ waren doch das geplante Ergebnis eines ungezügelten Lobbyismus.

    • @Amie:

      Steht doch da: "Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13)". ;)

      • @Frida Gold:

        Ich habe es auch erst übersehen.

         

        Ich denke, als naiver Laie erwartet man eher inhaltliche denn formale Begründungen, und wenn die dann ausbleibt, kommt es einem so vor, als wenn etwas fehlt...

  • Was rechtfertig solche Rückzahlungshoffnung?

     

    Die Brennelementesteuer hat zu einer Erhöhung der Strompreise für die Endverbraucher geführt. Nicht die Atomkonzerne hatten den Verlust, sondern die Endverbraucher.

     

    Es gibt nicht einen Grund für die Annahme, daß die Atomkonzerne auch nur einen Cent der Rückerstattung an die Endverbraucher weitergeben werden. Allenfalls werden die Strompreise ein wenig gesenkt, weil nunmehr diese Steuer nicht mehr erhoben wird. Dadurch wäre eine Rückerstattung an die Konzerne ein ungerechtfertiger Zusatzgewinn. Es lebe der Verschiebebahnhof!

     

    Weiterhin läßt sich aus leeren Staatskassen nichts bezahlen. Folglich muß erst einmal wieder Geld hineinkommen, mit dem bezahlt werden kann, und es ist der Steuerzahler und damit auch erneut der Endverbraucher, der es bezahlt, also doppelt angeschmiert ist, einmal durch das, was er schon bezahlt hat, und noch einmal durch das, was er wohl erneut bezahlen soll.

     

    Das verleitet zwangsläufig zu ganz anderen Gedanken als den, daß seinerzeit die Erhebung der Brennelementesteuer eine Fehleinschätzung der Politik war.