Bundesverfassungsgericht bestätigt: Mietpreisbremse ist rechtens
Eine Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das wollte sie nicht akzeptieren.
afp | Eine Berliner Vermieterin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Dienstag keine Verletzung von Grundrechten.
Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020, im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Verordnung können so Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.
Derzeit gilt ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden.
Die Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Nun nahm das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unbegründet.
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