Bundestagswahl für Deutsche im Ausland: Das wird knapp
Die Fristen der Briefwahl sind so kurz, dass Deutsche im Ausland womöglich ihre Stimme nicht abgeben können. Jetzt sollen Kuriere Abhilfe schaffen.
Wie viele Deutsche im Ausland leben, kann das Auswärtige Amt nicht genau beziffern, geschätzt sind es drei bis vier Millionen. Wollen diese sogenannten Auslandsdeutschen ihre Stimme abgeben, müssen sie sich zuerst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Bis zum 2. Februar können sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin Briefwahl beantragen. Frühestens ab dem 4. Februar versenden die zuständigen Wahlkreise dann die Briefwahlunterlagen ins Ausland. Berlin ist besonders spät dran und verschickt die Briefe erst am 10. Februar.
Um gezählt zu werden, müssen sich alle Unterlagen um 18 Uhr am Tag der Bundestagswahl, dem 23. Februar, in den Wahlurnen der zuständigen Wahlkreise befinden. Aber reichen 13 Tage für den Hin- und Rückweg von Auslandspost? Eher nicht, fürchtete ein Deutscher aus Südafrika und klagte dagegen im Januar. Er forderte, dass das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen einleiten, um seine Stimmabgabe trotz der kurzen Frist sicher zu ermöglichen.
Dass Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankämen oder nicht rechtzeitig zurück in Deutschland sein könnten, sei tatsächlich möglich, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in der Bundespressekonferenz. Oft sind Briefe aus dem nichteuropäischen Ausland lange unterwegs, was auch bei regulären Wahlen eine Herausforderung sei. Die kurzen Fristen der vorgezogenen Wahl verschärften nun das Problem. Das Auswärtige Amt will deswegen mit Kurieren nachhelfen.
Dabei werden die Unterlagen von Deutschland an die zuständige Botschaft im Ausland geschickt. Die Wahlberechtigten können sie dort abholen und auch wieder abgeben. Anschließend werden sie zurück zur Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin transportiert. Spätestens bis zum 21. Februar müssen die Wahlunterlagen dort eintreffen, um sie rechtzeitig an die zuständige Heimatgemeinde zu senden. Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin gibt es eine Liste mit Staaten, in denen deutsche Auslandsvertretungen einen Kurierweg anbieten.
Dies sei allerdings nicht immer die schnellste Option, so das Auswärtige Amt: Ein kommerzieller Dienstleister sei oft schneller, insbesondere in Europa und Nordamerika. Der Kläger aus Südafrika hatte keinen Erfolg, das Berliner Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück: Zuständig für das Wahlverfahren sei der Bundestag, der erst im Nachgang der Wahl ein sogenanntes Wahlprüfungsverfahren einleiten könne.
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