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Bundestagsabstimmung zur Ehe für alleGrüne Anträge erfolglos

Im Bundestag gibt es vorerst keine Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der Grünen abgewiesen.

Halt, Stopp! Foto: dpa

Karlsruhe afp | Die Grünen-Fraktion kann den Bundestag nicht zu einer Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle zwingen. Dass der Bundestag die Gesetzesentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrats zur Einführung der Ehe für alle seit 2013 nicht auf seine Tagesordnung gesetzt habe, sei kein Verstoß gegen gegen das Gesetzesinitiativrecht der Grünen-Fraktion, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 BvQ 29/17)

Damit blieben Eilanträge der Grünen erfolglos. Sie wollten in Karlsruhe erreichen, dass der Bundestag in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni über die Eheöffnung für homosexuelle Paare abstimmt.

Die ersten Gesetzesentwürfe der Grünen liegen seit 2013 beim zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags und wurden laut Beschluss bis Mai 2017 zwar „in einer Vielzahl von Fällen“ immer wieder vertagt. Dies ist nach Ansicht der Verfassungshüter aber noch keine „Verschleppung der Beschlussfassung“ oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ der Grünen-Fraktion.

Zwar verlange das Grundgesetz eine Beratung und Beschlussfassung von Gesetzesvorlagen „in angemessener Frist“. Konkrete Vorgaben dazu gebe es jedoch weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Bundestags. Es sei aber dem Parlament grundsätzlich selbst vorbehalten, „die Prioritäten bei der Bearbeitung“ seiner Angelegenheit selbst zu bestimmen.

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5 Kommentare

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  • Hier zeigt sich die deutsche Bildungsmisere: Es fehlt an humanistischer Schulbildung, des schnöden Mammon wegens!

    Das Volk der Aufklärung (KANT) hat alles vergessen?

    Illegitimität: Illegitimität ist ein wesentlicher Faktor, der im Laufe der Geschichte zur Tötung Neugeborener führte38. Um dieSchandezuvermeiden,wurdeaußereheliche Nachkommenschaft im alten Griechenland ums Leben gebracht. Die Rechtsstellung der Nachkommenschaft39 lässt sich geschichtlich schildern: Auf Initiative von Perikles beschloss die Versammlung im Jahre 451 v. Chr. ein Gesetz, nachdem beide Eltern miteinander verheiratete Athener sein mussten, um die männliche Nachkommenschaft das Bürgerrecht zu sichern40. Zweck der Ehe, so das Gesetz, ist die Zeugung legitimer Nachkommenschaft41. Seitdem waren illegitime Kinder unterprivilegiert und hatten auch keinen Anspruch auf Bürgerrecht. In seiner „Rede gegen Neaira“ zitiert Apollodoros das Gesetz, wonach es einem Ausländer verboten ist, eine Athenerin zu heiraten, ebenso einer Ausländerin, mit einem Bürger zu leben42.

    Nachzulesen bei:

    Apollodorus "Rede gegen Neaira"

    Auszug: (122) "Die Ehegemeinschaft besteht ja darin, daß man Kinder mit einer Person macht, die Söhne der Phratrie und des Demos einführt und die Töchter als eigene Kinder mit ihren Männern verheiratet.

    Wir haben die Hetären wegen des Vergnügens, die Konkubinen (pallakai) für die täglichen Dienste an unserem Körper und die Ehefrauen, um eheliche Kinder zu machen und um einen vertrauenswürdigen Hüter der Dinge drinnen (im Haus) zu haben."

    Die Griechen hatten die Lust erfunden aber deshalb auch die Ehe! In inserer Bibel steht bei Paulus "Es ist besser wenn du nicht heiratest!"

  • Das Bundesverfassungsgericht hat richtig entschieden. Zur Entscheidung stand nämlich nicht die Frage, ob die "Ehe für Alle" richtig oder falsch ist, auch nicht, ob die gegenwärtige Gesetzeslage Homosexuelle diskriminiert, sondern, ob die Grünen einen Rechtsanspruch darauf haben, daß sämtliche ihrer Gesetzesinitiativen abschließend beraten und abgestimmt werden. Den haben sie nicht. Mehr hat Karlsruhe nicht entschieden. Insbesondere ist das kein Urteil darüber, ob die Verweigerung der Ehe für homosexuelle Paare eine verfassungswidrige Diskriminierung darstellt.

    • @yohak yohak:

      Das hat Karlsruhe entschieden? Wie haben denn dort die Bürger abgestimmt?

  • So setzt das BVG also selbst die Verfassung außer Kraft: Wenn die Regelung von eklatanten Grundrechtsverstößen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden können, ist die Verfassung damit außer Kraft gesetzt. Das Gericht möge doch bitte festlegen, welche Frist denn als angemessen gilt. Wäre es angemessen, mit einer Behandlung erst beginnt, wenn der Patient gestorben ist?

    • @Unvernunft:

      Das Urteil hat nichts mit der Frage zu tun, ob die Hetero-Ehe einen Grundrechtsverstoß darstellt oder nicht. Es geht nur darum, ob über einen Gesetzentwurf beraten und entschieden werden MUSS oder nicht. Die Frage jetzt zu stellen, war geschickt von den Grünen, aber man sollte die Antwort aus Karlsruhe nicht überbewerten.

       

      WOLLTE das Verfassungsgericht der Ehe für Alle den Weg versperren, könnte es das übrigens, OHNE die Verfassung außer Kraft zu setzen. Das ist das große Privileg der letztinstanzlichen Deutung: Was tatsächlich ein Grundrechtsverstoß ist (und zu unterbeleiben hat) und was nicht, entscheiden genau die sechzehn Jungs und Mädels in Karlsruhe. Wenn Sie die Beschränkung der Ehe auf Mann und Frau ok finden, dann IST sie ok - zumindest im Lichte unseres Grundgesetzes.