Bundestagsabstimmung zur Ehe für alle: Grüne Anträge erfolglos
Im Bundestag gibt es vorerst keine Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der Grünen abgewiesen.
afp | Die Grünen-Fraktion kann den Bundestag nicht zu einer Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle zwingen. Dass der Bundestag die Gesetzesentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrats zur Einführung der Ehe für alle seit 2013 nicht auf seine Tagesordnung gesetzt habe, sei kein Verstoß gegen gegen das Gesetzesinitiativrecht der Grünen-Fraktion, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 BvQ 29/17)
Damit blieben Eilanträge der Grünen erfolglos. Sie wollten in Karlsruhe erreichen, dass der Bundestag in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni über die Eheöffnung für homosexuelle Paare abstimmt.
Die ersten Gesetzesentwürfe der Grünen liegen seit 2013 beim zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags und wurden laut Beschluss bis Mai 2017 zwar „in einer Vielzahl von Fällen“ immer wieder vertagt. Dies ist nach Ansicht der Verfassungshüter aber noch keine „Verschleppung der Beschlussfassung“ oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ der Grünen-Fraktion.
Zwar verlange das Grundgesetz eine Beratung und Beschlussfassung von Gesetzesvorlagen „in angemessener Frist“. Konkrete Vorgaben dazu gebe es jedoch weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Bundestags. Es sei aber dem Parlament grundsätzlich selbst vorbehalten, „die Prioritäten bei der Bearbeitung“ seiner Angelegenheit selbst zu bestimmen.
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