Bundestag debattiert über Arbeitszeit: Achtstundentag noch nicht ganz abgeschrieben
Bevor die Regierung ihre Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegt, ist diese am Freitag Thema im Bundestag. Die SPD tritt auf die Bremse.
Seit über 100 Jahren gilt in Deutschland der Achtstundentag. Im Moment steht seine Abschaffung im Raum: Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien das vorgenommen. Für Juni ist ein Gesetzesentwurf angekündigt, schon am Freitag waren die möglichen Änderungen aber Thema im Bundestag – auf Antrag von Grünen und Linken.
Anlass dafür waren unter anderem Äußerungen von SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas vor einer Woche beim DGB-Bundeskongress: „Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an.“ Allerdings schob sie hinterher: „Aber es steht im Koalitionsvertrag.“
Ihr Parteikollege Jan Dieren schlug am Freitag einen anderen Ton an. „Ich möchte einmal kurz klarstellen, dass im Koalitionsvertrag nicht vereinbart ist, den Achtstundentag abzuschaffen“, sagte der SPD-Abgeordnete. Die Partei tue gut daran, „ihn nicht leichtfertig aufzugeben“.
Tatsächlich ist im Koalitionsvertrag vereinbart, man wolle „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen“. Damit würde der gesetzlich geschützte Feierabend nach acht Arbeitsstunden – oder nach zehn Stunden mit anschließendem Ausgleich – wegfallen.
Die EU-Richtlinie sieht eine Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche vor, ein Tageslimit gibt es nicht. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen nach EU-Recht allerdings mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
Die Union verspricht sich von der geplanten Gesetzesänderung vor allem mehr Flexibilität. Arbeitgeber:innen sollen Schichten flexibler organisieren dürfen, Arbeitnehmer:innen sollen Beruf, Familie und Freizeit leichter miteinander vereinbaren können. Dabei gehe es der Union nicht darum, dass insgesamt mehr gearbeitet werde, betonte der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers am Freitag im Bundestag. Es solle lediglich mehr Entscheidungsfreiraum geschaffen werden, um die Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen.
Opposition beklagt Gesundheitsfolgen
Eine Abschaffung des Achtstundentags sei ein Gesundheitsrisko für Beschäftigte, argumentierten hingegen Grüne und Linke. Arbeitstage von zwölf oder dreizehn Stunden, wie sie durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes möglich würden, seien eine Belastung für Körper und Psyche, gegen die sich Arbeitnehmer:innen dann nicht mehr wehren könnten. Besonders betroffen seien diejenigen, „die sowieso schon wenig selbstbestimmt arbeiten“, sagte Linkenpolitikerin Anne Zerr und verwies etwa auf Gastronomie und Pflege.
Auch bei der SPD zieht das Flexibilitäts-Argument nicht. „Das funktioniert ja jetzt schon“, sagte der Abgeordnete Bernd Rützel. 2024 wurden laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 1,2 Milliarden Überstunden geleistet – mehr als die Hälfte davon unbezahlt.
Auch viele Tarifverträge beinhalten bereits flexible Arbeitszeitmodelle. „Flexibilität, die Druck auf Beschäftigte erhöht, ist nicht sozial und nicht modern“, fügte Parteikollegin Angelika Glöckner hinzu. Es sei außerdem nicht wirtschaftlich, denn bei zu langen Arbeitstagen lasse die Leistungsfähigkeit nach.
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Laut einer aktuellen Forsa-Befragung sprechen sich rund zwei Drittel der abhängig Beschäftigten dafür aus, statt einer Höchstarbeitszeit pro Tag eine Höchstarbeitszeit pro Woche einzuführen. Dagegen steht eine Umfrage des DGB aus dem Juli 2025, wonach 98 Prozent der Beschäftigten nicht länger als zehn Stunden pro Tag arbeiten möchten.
Die Debatte wird nun in der Regierungskoalition ausgefochten. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause könnte der Bundestag dann wieder über das Thema diskutieren – wenn der Gesetzentwurf von Bärbel Bas da ist und das Kabinett passiert hat.
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