Bundestag beschließt Heizungsgesetz: Ende der hitzigen Schlacht
Der Bundestag hat das Heizungsgesetz beschlossen. In einigen Punkten unterscheidet es sich wesentlich vom Entwurf aus Habecks Ministerium.
Die grundsätzliche Ansage lautet: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, beispielsweise Strom aus Solar- und Windkraftwerken. Fossile Treibstoffe wie Erdöl oder Erdgas dürfen nur noch das restliche Drittel der Energie beisteuern. Und ab 2045 – in 22 Jahren – soll gar keine fossile Energie mehr in irgendwelchen Gebäudeheizungen verbrannt werden. Doch das ist nur der Grundsatz: Er wird durch viele Ausnahmen und Übergangsfristen aufgeweicht – mit dem Ergebnis, dass noch jahrelang auch neue Brennkessel eingebaut werden können, die ausschließlich Erdgas verfeuern.
Wohlgemerkt: Das alles gilt immer nur für neue Heizungen, wenn eine alte Anlage so kaputt ist, dass sie ausrangiert werden muss. Alte Heizungen dagegen, die sich reparieren lassen, kann man maximal 30 Jahre betreiben.
Ein Kessel, der 2010 eingebaut wurde, könnte also bis 2040 arbeiten. Dann erst werden die Schornsteinfeger:innen darauf drängen, die Heizung durch eine neue zu ersetzen. Und gibt ein alter Kessel plötzlich den Geist auf, startet eine fünfjährige Übergangsfrist, bis die 65-Prozent-Regel greift. Für Eigentümer:innen, die ihre Häuser ganz oder teilweise selbst nutzen, gelten noch längere Fristen.
Wasserstoff und Biomethan
Zunächst tritt die 65-Prozent-Regel ab 2024 nur in Kraft für neue Gebäude in Neubaugebieten, die von den Städten und Gemeinden als solche ausgewiesen sind. Wird dagegen irgendwo eine Baulücke geschlossen, ohne dass es sich um ein definiertes Neubaugebiet handelt, greift das Öko-Kriterium erst später.
Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, ermöglicht das Gesetz viele Varianten: beispielsweise Anschluss an ein Fernwärmenetz, Solaranlage auf dem Dach, Stromdirektheizung, Geothermie, Wärmepumpe, Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölbrenner, sowie Gasheizungen, die später auch Wasserstoff oder Biomethan vertragen. Neue, reine Ölheizungen sind wegen des hohen Kohlendioxidausstoßes aber ausgeschlossen.
Für alle bestehenden Häuser greift die 65-Prozent-Regel spätestens ab 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen und spätestens ab 2028 in kleineren Kommunen bis zu 100.000 Leuten. So lange kann man in bestehenden Gebäuden auch neue Erdgasheizungen einbauen, wenn diese künftig mit Wasserstoff oder Biomethan zu betreiben sind. Die müssen ab 2029 jedoch auch wirklich nach und nach auf die umweltfreundlichen Gase umgestellt werden.
Haben die Eigentümer:innen dann keine Möglichkeit dazu, weil in ihrer Gemeinde beispielsweise kein Wasserstoffnetz existiert, müssen sie die 65-Prozent-Regel anderweitig erfüllen. Weil diese Gasheizungen deshalb möglicherweise zum Problem werden, sollen sich die Eigentümer vor dem Einbau verpflichtend beraten lassen.
Bis spätestens 2026 (große Städte) und 2028 (kleine Städte) müssen alle Kommunen auch eine Wärmeplanung ausarbeiten. Damit erfahren die Immobilienbesitzer:innen, ob es bei ihnen ein Fernwärmenetz geben wird, an das sie sich anschließen können. Auch die mögliche Versorgung mit Wasserstoff dürfte sich dann abzeichnen. Werden solche öffentlichen Netze aber nicht errichtet, müssen die Eigentümer:innen selbst für die Einhaltung der 65-Prozent-Regel sorgen.
In der verpflichtenden Wärmeplanung der Kommunen liegt ein wesentlicher Unterschied zum ursprünglichen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium des Grünen Robert Habeck. Der andere Unterschied: Habeck wollte neue Erdgasheizungen nur noch in Kombination mit Ökotechnologie zulassen. Nun können jahrelang Gasbrenner eingebaut werden, die zunächst ausschließlich fossiles Erdgas verbrennen.
Damit die Hausbesitzer:innen an diesem Gesetz nicht bankrottgehen, lobt die Koalition neue Zuschüsse aus. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten können vom Staat als Unterstützung fließen.
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