Bürgschaften für Flüchtlinge: Behördenchaos macht Bürgen arm

Zwei Eheleute sollen 26.000 Euro zahlen, weil sie für eine Syrerin gebürgt haben. Ihre Klage scheitert – auch wegen der uneinheitlichen Praxis in Ämtern.

Drei menschen sitzen hinter einem Aktenordner

Beatrix und Bernd Metzner mit Heba Abazeid Foto: Karsten Thielker

BERLIN taz | Zwischen gesundem Menschenverstand und deutscher Bürokratie liegen häufig Welten. So auch im Fall von Bernd und Beatrix Metzner. Sie hatten 2015 mit einer Bürgschaft die Einreise einer jungen Syrerin und ihrem damals zweijährigen Kind ermöglicht. Drei Jahre später fordert das Jobcenter rund 26.000 Euro vom Ehepaar. Mit einer Klage am Verwaltungsgericht Berlin wollten die Metzners die Zahlung verhindern. Denn eigentlich hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im Januar versprochen, dass solche und andere Rückforderungen nichtig seien.

Doch die Metzners scheiterten am Donnerstag mit ihrer Klage vor Gericht an der undurchsichtigen Gesetzeslage. Selbst der zuständige Richter Lars Jenssen sprach von „Chaos in der Verwaltung“. Nach dem Urteil kündigten Bernd und Beatrix Metzner an, in Berufung zu gehen.

Heba Abazeid ist die Schwester des Schwiegersohns der Metzners. Tochter und Schwiegersohn leben in Berlin. 2013 startete Berlin ein Aufnahmeprogramm, das in Berlin lebenden Familienangehörigen syrischer Flüchtlinge die Möglichkeit gab, diese aufzunehmen. Mit ihrer Bürgschaft ermöglichten die Metzners Heba Abazeid und ihrer Tochter eine sichere Flucht aus Syrien und eine neue Existenz in Deutschland.

Voraussetzung war, dass beide eine Erklärung unterschrieben, in der sie sich verpflichteten, für alle Kosten in Bezug auf die beiden aufzukommen. So wie hunderte andere Hilfsbereite bundesweit, die in dem festen Glauben unterschrieben, dass die Verpflichtung erlischt, sobald den Geflüchteten Asyl gewährt wird.

Die Erleichterung hielt nicht lange an

Doch das Gesetz war unbestimmt und sah eine unbegrenzte Haftung vor. 2016 schuf der Bundestag Klarheit: Unabhängig vom Asylverfahren gelten Verpflichtungserklärungen seither für fünf beziehungsweise in älteren Fällen wie bei den Metzners drei Jahre. Daraufhin verschickten die Jobcenter deutschlandweit rund 2.500 Zahlungsaufforderungen.

Nach Protesten erklärte Bundesarbeitsminister Heil 2019 das Problem für gelöst: „Ich kann in den nächsten Tagen die Jobcenter anweisen, von diesen Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.“ Die Erleichterung war groß, hielt aber nicht lang an: die Weisung des Bundesarbeitsministeriums an die Jobcenter besagt nicht, dass alle Zahlungsaufforderungen aufgehoben werden sollen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausländerbehörde „nachweislich“ über die Dauer der Verpflichtung aufgeklärt habe.

Anders als in anderen Bundesländern unterzeichneten in Berlin alle BürgInnen eine Zusatzerklärung, die wie der ursprüngliche Gesetzestext eine unbegrenzte Haftung vorsah. Trotzdem handeln die Berliner Jobcenter nicht einheitlich. Hier beginnt das Chaos. Einige Jobcenter, wie in Friedrichshain-Kreuzberg oder Spandau, hoben mit Bezug auf die Weisung des Arbeitsministeriums die Zahlungsaufforderung auf. Andere, wie das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, machen weiterhin Ansprüche geltend.

„Rechtsstaatlich höchst bedenklich“

„Das ist, als wenn ein Lehrer identische Arbeiten zweier Schüler unterschiedlich bewertet“, echauffierte sich Bernd Metzner am Donnerstag über die Ungleichbehandlung. Eine Gleichbehandlung mit anderen Fällen, die zugunsten der BürgInnen entschieden wurden, will das Ehepaar weiter einklagen.

Der zuständige Richter Jenssen war eigentlich auf Seiten des Ehepaars, als er erklärte, er erkenne keine klare Praxis der Jobcenter. Für ihn sei deshalb das Verfahren „höchst bedenklich in rechtsstaatlichen Gesichtspunkten“.

Dennoch entschied Richter Jenssen zuungunsten der Kläger. Er berief sich dabei auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgericht aus den Jahren 2014 und 2017. Nur in atypischen Fällen könne das Gericht demnach nach Ermessen und zugunsten der Kläger entscheiden. Atypische Fälle liegen beispielsweise vor, wenn sich die Einkommenssituation der BürgInnen drastisch verschlechtert. Das sei bei den Metzners nicht der Fall.

Außerdem hielt der Richter die Weisung des Bundesarbeitsministeriums als Grundlage, auf der die Zahlungsaufforderungen aufgehoben wurden, für rechtswidrig.

Fall von „grundsätzlicher Bedeutung“

Neben der Klage lehnte der Richter auch die Forderung der Kläger nach einer Unterbrechung des Verfahrens bis Ende Januar ab. Im Januar wollen die Jobcenter Statistiken vorlegen, welche Fälle sie nach Erlass der Weisung wie entschieden haben.

Ein Lichtblick für die Kläger ist, dass Richter Jenssen eine Berufung zulässt. Jenssen spricht von einer „grundsätzlichen Bedeutung des Falls“. Diese Möglichkeit wollen die Metzners nutzen. „Hier erfolgt Rechtssprechung aufgrund von Chaos. Gerichte sollten mit Gerechtigkeit zu tun haben. Die wollen wir erreichen“, zeigt sich Bernd Metzner entschlossen mit Blick auf einen erneuten Termin vor Gericht – dann vor dem Oberverwaltungsgericht. Wann, steht noch nicht fest.

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