Bürger im Clinch mit Polizisten: Unvereinbare Gegensätze
Ein langjähriger Streit zweier Männer mit der Waller Polizei endet wegen einer Kleinigkeit nun vor Gericht – und endet teils mit Freispruch, teils mit Geldstrafe.
BREMEN taz | Im Grunde ist das Ganze ja eine Lappalie. Aber es geht natürlich ums Prinzip, den einen, wie den anderen. Um einen „persönlichen Rachefeldzug“ gegen die Polizei, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer sagt. Um den „Privatkrieg“ eines Kontaktpolizisten aus Walle, wie Gerald H. schreibt. Um den „Eindruck“ des Uwe F., Polizei und Staatsanwaltschaft seien eine „kriminelle Vereinigung“.
Angeklagt sind Herr H. und Herr F., weil sie zwei Videos ins Netz gestellt haben sollen, und außerdem wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Videos zeigen eine verbale Auseinandersetzung der beiden mit der Polizei, eine von ihnen endete mit einem Platzverweis. Ob diese Videos je im Netz zu sehen waren, ist strittig, also: für die einen eine Tatsache, für die anderen vollkommen unbewiesen.
Zudem schrieb H., der auch für die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) im Beirat Walle sitzt, an den Kontaktpolizisten Dieter R., „ein Wort mit dem Polizeipsychologen könnte vielleicht helfen“. Das war „ein Rat“, sagt Herr H. „Ich bin darüber empört, entsetzt und beleidigt“, sagt Herr R., und dass ihn das „getroffen“ habe. „So was sagt man nicht“, findet der Polizist, der über Herrn F. schrieb, dass er den Eindruck einer psychologischen Erkrankung hinterlasse, weswegen ärztliche Begutachtung „dringend geboten“ sei.
F. will zu alledem eigentlich gar nichts sagen, außer dass alle Vorwürfe gegen ihn „Lügen“ seien und „konstruiert“. Zu sagen hat er viel: Er betreibt die Website www.hoahe.de, in der es um „Amtswillkür“ geht, um „polizeigewaltsame Übergriffe auf friedliche Bürger“, um „grüne Perversitäten“. Und darum, dass „Deutschland“ – in Frakturschrift geschrieben – „inzwischen Erfüllungsgehilfe subversiver Kräfte geworden“ ist, „die die Weltherrschaft anstreben“. H. sieht in ihm einen Rentner, dem er beistehen will, weil ihm „Unrecht“ geschieht. Der aber viel lieber mit dem Wohnmobil durch die Lande führe.
Das geht aber grad nicht, unter anderem, weil die Polizei den Führerschein des F. eingezogen hat. Wegen eines Streites, in dem es um sein Auto nebst Anhänger, eine enge Straße und einen Schulbus geht. Am Ende wurde F. wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bei der Polizei galten H. und F. als zwei, die wiederholt Schulkinder gefilmt und fotografiert haben, ja: „verängstigt“ und „belästigt“. Und zwar „immer wieder“ Donnerstag morgens, wie der Kontaktpolizist R. sagt, der dann auch immer mal da war. Mehrmals sei er darauf angesprochen worden, sagt er, von „vielen“, aus der Schule und so, doch genau erinnern kann er sich nicht. Gesehen hat er‘s auch nicht.
Mit Anzeigen hätten ihn die beiden „überzogen“, klagt R., „alle möglichen Straftaten“ soll er da begangen haben, aber irgendwie kann er auch das nicht konkretisieren; eine Anzeige wegen Nötigung gab‘s aber, wegen des barschen Platzverweises.
H. wiederum sagt, wenn er Fotos macht, dann nur „zur Selbstverteidigung“, also: gegen die Polizei. Und einmal, erzählt H., da hätten ihn die Leute auf der Straße angesprochen: „Sind Sie nicht einer der beiden Pädophilen?“ So was haben sie nie in die Welt gesetzt, sagt die Polizei. Vor dem Amtsgericht ist derlei nicht weiter Thema an diesem Tag.
Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft Geldstrafen, die Verteidigung einen Freispruch. Denn bekommt sie – wegen der Videos, der üblen Nachrede. Für die Beleidigung bekommt H. eine Geldstrafe von 1.200 Euro.
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