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Budapest-KomplexFrankreich zweifelt an fairem Verfahren in Ungarn

Angehörige von Maja T. sind schockiert über das drohende Strafmaß. Die französische Justiz vertagt die Entscheidung über die Auslieferung eines Antifa-Aktivisten.

Mehrere hundert Menschen demonstrieren im Juli 2024 in Bremen Solidarität mit Maja T Foto: M. Goldschmidt/adora press

Berlin taz | „Mein Kind soll ein halbes Leben weggesperrt werden“, sagt Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T. Die deutschen Behörden hatten den:­die An­ti­fa­schis­t:in im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert, obwohl das Bundesverfassungsgericht noch versuchte, die Aktion zu stoppen. Gegen T. wurde vergangene Woche Anklage erhoben, die ungarische Staatsanwaltschaft fordert wegen vier Angriffen auf Neonazis bis zu 24 Jahre Haft.

Der Vorwurf: schwere Angriffe auf Teilnehmende des rechtsextremen Aufmarschs „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023. Gesteht T., will Ungarn T. 14 Jahre einsperren – in jedem Fall unter „besonders strengen Bedingungen“.

Er glaube, dass Maja T. den Deal ablehnen wird, sagt Jarosch der taz. „Ein Strafmaß anzunehmen, was offensichtlich politisch motiviert ist und nicht in der vorgeworfenen Tat begründet liegt, ist für Maja vermutlich einfach völlig inakzeptabel.“ In Ungarn seien 15 Jahre das Mindeststrafmaß für Mord. Ein vergleichbares Strafmaß für Maja T. zu fordern – „da fehlen mir die Worte“, so Jarosch.

Auch das Budapest Antifascist Solidarity Committee (BASC) ist schockiert über das angestrebte Strafmaß. „Wir sind entsetzt, ja wirklich fassungslos über die geforderte Strafe und das Vorgehen der ungarischen Justiz“, heißt es in einem Statement der Gruppe, die die Soliarbeit für die im „Budapest-Komplex“ verfolgten Antifas koordiniert. Solche Deals seien dazu da, „Beschuldigte massiv unter Druck zu setzen und letztlich zu brechen“.

Auch Italien verweigert Auslieferung

Einen weiteren Beschuldigten der Antifa liefert Frankreich derweil nicht nach Ungarn aus – zumindest vorerst. Das Pariser Berufungsgericht traf am Mittwoch keine Entscheidung über die Vollstreckung des von Ungarn beantragten europäischen Haftbefehls gegen Rexhino A., Szenename „Gino“. Auch A. wird vorgeworfen, sich mit anderen Antifas im Februar 2023 an Attacken auf Neonazis beteiligt zu haben. „Gino“ war im Herbst vergangenen Jahres in Paris festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Gericht gab der ungarischen Justiz eine Frist von 15 Tagen, um darzulegen, dass A. im rechtsautoritär geführten Ungarn ein rechtsstaatliches Verfahren erwartet. Die Entscheidung sei ein „wichtiger Erfolg“, so das Budapest Antifascist Solidarity Committee (BASC), das die Soliarbeit für die im „Budapest-Komplex“ verfolgten Antifas koordiniert.

Zuvor hatte schon ein italienisches Gericht die Auslieferung des in U-Haft sitzenden Gabriele M. verweigert. Der zuständige stellvertretender Generalstaatsanwalt von Mailand, Cuno Jakob Tarfusser, hatte die Entscheidung deutscher Gerichte, Antifas nach Ungarn auszuliefern, kürzlich als „grottenschlecht“ bezeichnet. Nicht nur bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Ungarns, die dort drohenden Strafen stünden auch in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten.

„Nachdem inzwischen auch die französischen Gerichte die Zustände der Justiz und die Bedingungen, unter welchen diese agiert, mindestens infrage stellen und sogar systematische Mängel feststellen, stellt sich uns umso mehr die Frage, wie dies der deutschen Justiz entgehen kann?“, heißt es in einer Stellungsnahme des BASC.

Prozessbeginn im Februar

Auch die Linkspartei übt heftige Kritik am Vorgehen der ungarischen und deutschen Behörden. „In Ungarn herrscht eine politische Justiz, die Angeklagte vorverurteilt“, sagte etwa der Europaabgeordnete Martin Schirdewan der taz und forderte einen europaweiten Auslieferungsstopp nach Ungarn. Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner spricht von einem drohenden „politischen Schauprozess“ und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf.

Wolfram Jarosch hofft, dass Maja T. nach einem Urteil in Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit erfahren könnte. Zudem fordert er ein Umdenkens der deutschen Politik. Zwar gebe es Unterstützung, etwa durch das Konsulat. Doch er erwarte, dass die Bundesregierung „Klartext spricht – wie es auch in Italien passiert ist“. Vom Auswärtigen Amt hieß es auf taz-Anfrage, die deutsche Botschaft in Ungarn betreue den Fall Maja T. und setze sich für bessere Haftbedingungen ein. Eine Aussetzung der Untersuchungshaft und eine Rückkehr nach Deutschland vor einem ungarischen Urteil sei aber eine Entscheidung der dortigen Gerichte.

Der erste Prozesstag gegen Maja T. in Budapest ist für den 21. Februar angesetzt. Jarosch hofft, dass Maja T. nach einer möglichen Verurteilung wieder zurück nach Deutschland überführt werden könnte. Dennoch drohe T., noch längere Zeit in der nun schon seit einem halben Jahr andauernden Isolationshaft verbleiben zu müssen. Laut den Vereinten Nationen ist Isolationshaft von mehr als 15 Tagen als Folter zu bewerten. „Maja hält sich dort sehr tapfer und bleibt stark, auch unter diesen Bedingungen“, so Jarosch.

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29 Kommentare

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  • Ich fände es interessant zu wissen ob es schon ähnliche Fälle gab wo kein politischer Hintergrund vorlag. Wenn zum Beispiel für gewalttätige Fußballfans bereits ähnliche harte Strafen gefordert wurden, ist die Annahme das Maja T. besonders hart bestraft wird nicht mehr sehr überzeugend.

  • Das Urteil über eine Verfassungsbeschwerde von Maja T, nicht abzuwarten, wirft ein schräges Licht auf beteiligte Behörden und die Justiz.

    Zugespitzt: tanzten die Berliner Justiz und zuständige Verwaltungsbehörden dem Verfassungsgericht auf der Nase herum?



    Denn, Zitat Legal Tribune, "laut dem Urteil des Bundesverfassungsgericht wiegen die Folgen einer eventuell rechtswidrigen Auslieferung von T. nach Ungarn schwerer als die Folgen einer rechtlich nicht gebotenen Untersagung der Auslieferung".

    Aus einer Anfrage der Linken geht hervor, dass zuständige Justiz und Behörden sich in Bezug auf etwaige Information auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jeweils die Hände in Unschuld waschen.



    Grund: Eine kafkakeske Situation in Bezug auf etwaige Informationspflichten zwischen Bund und Land.

    Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ist z. B. vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht darüber informiert worden, dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung anhängig war.

    Welche Aspekte genau das Kammergericht in Bezug für Menschenrechte für T. in Ungarn prüfte, sollte die taz recherchieren.

    • @Lindenberg:

      "Welche Aspekte genau das Kammergericht in Bezug für Menschenrechte für T. in Ungarn prüfte, sollte die taz recherchieren."

      Das steht bereits im Beschluss des BVerfG v. 28.6.24. (2 BvQ 49/24).

      Die Anordnung des BVerfG gründet u.a. darauf, dass das Kammergericht die Gefährdungslage für non binäre Personen in ungarischen Haftanstalten nicht hinlänglich geprüft sondern sich auf Garantieerklärungen der ungarischen Justiz bezogen hat.

      Der zweite Punkt der Anordnung bezieht sich auf eine von ungarischer Seite nicht gemachten Garantiezusage für die Unterbringung in einer Haftanstalt, die gängigen EU Standards entspricht.

  • Sogar die zur Zeit von ganz Rechts regierten Italiener weigern sich.



    Während "unsere" Behörden, die ja immer und immer wieder betonen das wir ein ach so rechtsstaatliches Land wären, wissentlich so handeln dass das Verfassungsgericht zu spät eingreifen kann.



    Toller "Rechtsstaat" wo man sich das im Zweifel einfach mal so hinbiegen kann wie man möchte, und noch nicht einmal Konsequenzen dafür zu erwarten hat, weil "Rechtlich" ja alles so seine Richtigkeit hat.

    Und da wundern sich, wenn man es an anderer Stelle mal erwähnt, die Leute echt noch wieso man dieses Land im Fall der Fälle nicht verteidigen würde (allerdings ist genau genommen natürlich kein Land es wert).

    • @Rikard Dobos:

      Die italienische Regierung hatte das nicht zu entscheiden. Und implizierte Unterstellungen, wo der zuständige Staatsanwalt politisch stehen könnte, verbieten sich von selbst.

  • Diese ganze Berichterstattung über den Fall ist in Aktivisten-durchwirkt und entspricht nicht unbedingt einem neutralen journalistischen Standpunkt, wie er besonders in der Gerichtsberichterstattung gefordert ist.

    Wir haben einerseits die Tat und die Anklage selbst und auf einer anderen Ebene die Beurteilung der europäischen Partner über das Justizsystem Ungarn. Beides wird nicht sauber getrennt.

    Die fehlende Distanz fängt bereits beim Wording an, indem Szenebegriffe unkritisch übernommen werden. "Antifa" ist so ein Begriff. Aber auch der inflationär verwendete Begriff "antifaschistisch" gehört dazu. Indem "antifaschistisch" der linken Szene distanzlos zugeschrieben wird, machen die Autoren und Autorinnen, die über diesen Komplex berichten, sich die Sichtweise der Antifa-Szene zu eigen, die diesen Begriff für sich monopolisiert besetzt.

    Das ist für jeden Bürger, der sich außerhalb der autonomen Szene antifaschistisch engagiert, ein Schlag ins Gesicht. Er suggeriert, dass man nicht antifaschistisch ist, wenn man antifaschistische Arbeit von der Gewalt der Antifa-Szene sauber trennt.

    Etwas mehr Distanz würde der Berichterstattung gut tun und mehr Glaubwürdigkeit vermitteln. Danke

  • Warum jammern diese "rechtstreuen" Subjekte immer dann, wenn es ihnen selbst an den Kragen geht?



    Warum begeht man schwere Straftaten, wenn man Angst davor hat, verfolgt zu werden.



    Glauben diese Personen das Recht zu haben, Selbstjustiz zu üben

    • @Richard Heininger:

      Nein diese Personen glaubten das Recht auf faire Verurteilung zu haben.



      Das ist in Ungarn nicht der Fall.



      Niemand hat etwas gegen das Ahnden von Straftaten gesagt, es geht darum das hier an Verbrecherstaaten ausgeliefert wird.



      Wenn alles lupenrein gewesen wäre hätte man es nicht an Instanzen vorbei mogeln müssen.

      • @Das B:

        Wenn man meint, in Ungarn kein faires Verfahren zu bekommen, sollte man vielleicht nicht nach Ungarn reisen, um dort Straftaten zu begehen. Der eine oder andere wurde ja gleich dort erwischt, musste also gar nicht ausgeliefert werden.

    • @Richard Heininger:

      Es geht darum, dass es in Ungarn keine unabhängige Justiz gibt und diese Auslieferung selbst laut Bundesverfassungsgericht nicht hätte stattfinden dürfen.

      • @fourorty:

        Das ist ein Falschbehauptung, weil zu pauschal.

  • Also Frankreich liefert nicht aus, wegen der braunen ungarischen Zustände, nichtmal Meloni-Italien liefert aus, aber Deutschland?

    Das ist eine Schande!

    • @R. Mc'Novgorod:

      Die Entscheidungen treffen nicht Staaten und ihre derzeitigen Regierungen (da sähe es in Paris schlecht aus, wo gerade ein MP nach dem anderen stolpert), sondern deren jeweiligen Justizorgane.

  • "Nicht nur bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Ungarns, die dort drohenden Strafen stünden auch in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten"

    Die konträre Auffassung des Mailänder Generalstaatsanwalts hat das BVerfG in seinem Beschluss (2 BvQ 49/24) v. 28.06.24 vertreten.

    Es sah keine Gründe dafür gegeben, dass das Grundrecht des Verfolgten auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt seines Grundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 GRCh) angetastet werde. Es bezog sich zudem auf ein Urteil des EU Gerichtshofs v. 25. 07.18 (C-216/18 PPU) in dem die Zuständigkeit über die Beurteilung der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit (Art 2 EUV, Art. 7 Abs. 2 EUV) dem Europäischen Rat obliegt. Das BVerfG verwies darauf, dass der Rat in der Sache Ungarn bis dato noch keine Entscheidung getroffen hätte (1 Abs 3dd)

    Auch stehe nach Ansicht des BVerfG die Höhe der im Falle der Verurteilung in Ungarn drohenden Strafe der Auslieferung nicht entgegen. Der ungarische Strafrahmen sei nicht derart unterschiedlich, dass er als schlechthin unerträglich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden könne (1 Abs. 3ee).

  • Auch Tobias E. war dort angeklagt, hatte aber ein Geständnis abgelegt und auf eine Beweisaufnahme verzichtet. Er war darauf zu drei Jahren Haft verurteilt worden, die später auf ein Jahr und zehn Monate reduziert wurden.



    taz.de/Anklage-geg...-erhoben/!6061701/

    In Deutschland muss man in der Regel mindestens 2/3 seiner Haftzeit absitzen. Tobias E. wurde nach 22 Monaten aus ungarischer Haft entlassen.

  • Immer wieder Ungarn. Wird Zeit, die aus der EU zu kegeln. Alle Zahlungen streichen und im braunen Sud schmoren lassen...

    • @Hefra1957:

      Man kann keinen Staat aus der EU ausschliessen.

      • @Martin Sauer:

        Wenn das Verfahren nach Unionsrecht gem. Art. 7 EUV bemüht wurde um den vertragsbrüchigen Mitgliedstaat zur Beachtung der Vorgaben von Art. 2 EUV zu veranlassen und der Mitgliedstaat weiterhin Vertragsbruch begeht, ist in letzter Konsequenz auch ein Ausschluß aus der EU möglich.

        Auch wenn das EU-Primärrecht keine ausdrückliche Vorschrift vorsieht, steht den EU-Mitgliedstaaten die völkerrechtliche Kompetenz zu, den Vertrag im Verhältnis zwischen ihnen und dem vertragsbrüchigen Staat zu beenden (Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK bzw. entsprechendes Völkergewohnheitsrecht.

        Eine Vertragskündigung ist den übrigen EU-Mitgliedstaaten jedoch nur möglich, wenn es sich um eine erhebliche Verletzung handelt (Art. 60 Abs. 3 WVRK). Die Beendigungsmöglichkeit nach Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK besteht vor allem, wenn der betreffende Mitgliedstaat eine für die Erreichung des Vertragsziels oder -zwecks wesentliche Bestimmung verletzt (Art. 60 Abs. 3 lit. b) WVRK.

  • Unabhängig davon, dass eine Auslieferung gar nicht geht, hier werden Aktivisten mit Schlägertrupps verwechselt.

    • @Stoffel:

      Unabhängig von dem angedrohten Strafmass, aber in einer Gruppe mit Werkzeugen auf Menschen losgehen ist für Sie nur Aktivismus? Ich finde schon, das sin Schlägertrupps, egal aus welchem politischen Lager die kommen.

      • @Stefan L.:

        Upps, hab ich wohl falsch formuliert.

  • Weite Teile der ostdeutschen Behörden, Justiz und Polizei, sind längst AFD durchsetzt! Mit Rechtsstaatlichkeit hat diese Partei bekanntlich nichts am Hut. Einem kann nur noch übel werden, die AFD ist in Teilen bereits an der Macht!



    Deutschland auf dem Weg in den nächsten faschistischen Staat!

    • @amigo:

      Und wieder mal jemand der den Faschismus relativiert. In der Nazizeit wurden 6 Milionen Juden ermordet. Gab es 75 Millionen Kriegstote. Das setzen sie mit einer ausgelieferten Gewalttäterin gleich.

      Es steht jetzt schon fest das Maja T. nach einer Verurteilung nach Deutschland ausgeliefert wird und hier ihre Haftstrafe absitzt. Aber eigentlich ist das ja egal, sind ja beides faschistische Staaten.

    • @amigo:

      Im Westen sieht es auch nicht besser aus. Es ist schon bezeichnend, wenn selbst Italien mit einer neofaschistischen Regierung nicht ausliefert.

      • @Axel Schäfer:

        Was hat die Besetzung der Regierung in Rom mit der Entscheidung des Staatsanwalts zu tun? Steht irgendwo, daß der von Meloni eingesetzt bzw. angewiesen wurde, die Entscheidung so zu fällen?

  • Im Kampf gegen Antifaschist*innen nimmt Deutschland also eine Vorreiterrolle ein. Ungarn lässt SS-Fans aufmarschieren, ein paar Linke werden handgreiflich, Deutschland liefert wohlwissend wie es um die ungarische Justiz bestellt ist, aus. Nichts aber auch gar nichts aus der Geschichte gelernt.

    • @Klobrille:

      "Ungarn läßt aufmarschieren ..." hieße, daß Orban die Veranstaltung organisiere wie Putin seine Militärparaden. Daß er nichts dagegen unternimmt, ist offensichtlich, aber ihm die Initiative zu unterstellen, ohne dafür Belege zu haben, ...

    • @Klobrille:

      "...ein paar Linke werden handgreiflich..."



      Diese maßlose Untertreibung, dieses Verklären des Vorfalls, hilft nicht weiter.



      Es wurde mit Stangen auf Menschen eingeprügelt und weitergemacht als diese bereits am Boden lagen - auch mit beschuhten Füßen gegen den Kopf getreten.



      Das ist alles einwandfrei auf den Videoaufnahmen des Vorfalls, die nach wie vor im Netz abrufbar sind, zu sehen. Der beschuhte Fuß gilt auch in Deutschland als gefährliches Werkzeug in der Rechtsprechung.



      Die Forderungen der ungarischen Staatsanwaltschaft sind fraglos überzogen, ebenso ist es aber völlig hanebüchen die Vorfälle als "Handgreiflichkeiten" abzutun.



      Da waren 'Eventtouristen' am Werk die quer durch Europa gereist sind mit der Absicht Gewalttaten am Zielort auszuüben... - das man dafür am Ende für eine empfindliche Zeit im Gefängnis landen kann muss Ihnen bewusst gewesen sein 🤷‍♂️

    • @Klobrille:

      Ein paar Linke werden "handgreiflich"? Mit Schlagwerkzeugen jemand auf den Kopf schlagen ist bei uns mindestens schwere Körperverletzung oder ggf. versuchter Totschlag.

      Ich möchte auch nicht das ungarische Rechte nach Deutschland kommen und "handgreiflich" gegenüber deutschen Linken werden.