Bremer Jobcenter in der Kritik: Behördenschlamperei gefährdet Existenzen
Tausende Menschen warten auf ihr Geld, weil Bremer Jobcenter unnötige Unterlagen anfordern und Dokumente verlieren – das schreiben 15 Sozialberatungen.
Überscharfe Kontrollen – und gleichzeitig schlampiger Umgang mit eingereichten Unterlagen: 15 Organisationen der Sozialberatung aus Bremen kritisieren die Arbeit der Jobcenter Bremen und Bremerhaven und beschreiben „massive Problemlagen“, die die Menschen in existenzielle Not brächten.
In einem Offenen Brief an den Geschäftsführer des Jobcenters, an Bürgerschaftsabgeordnete und an das Bremer Sozialressort beschreiben sie detailliert die gemeinsamen Erfahrungen und stellen neun Forderungen. „Die wiederkehrenden Problemlagen“ ergäben ein Bild, „das über einzelne Fälle hinausgeht und daher grundsätzliche Lösungen erfordert“. Neben vielen politischen Initiativen hat auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen, und damit die großen Player Caritas und AWO, unterzeichnet.
Geteilt sind Jobcenter organisatorisch in zwei Abteilungen: Die Beratungs- und die Leistungsabteilung. An beiden Bereichen üben die Verfasser*innen Kritik. Die Hauptprobleme aus der Beratungspraxis sind bundesweit ähnlich: Vielfach geht es dort eher um schnelle Vermittlung in häufig prekäre Jobs als um Weiterqualifizierungen, die echte Perspektiven eröffnen könnten. In Bremen war in den vergangenen Jahren das Budget für Qualifikationsmaßnahmen nach Kürzungen und internem Missmanagement stark zusammengeschrumpft.
Weniger oft berichtet wird über Kritik an der Leistungsabteilung, die die Anträge auf Sozialleistungen bearbeitet und am Ende das Geld bewilligt. Dort stockt es in Bremen, so die Kritik, mit gravierenden Folgen: Menschen sparten an Essen, müssten Schulden machen – oder verlören sogar ihre Mietverträge. Monatelang müssten Menschen auf ihr Geld warten.
Das Jobcenter will von Bearbeitungsstau nichts wissen
Die Statistik des Jobcenters selbst sieht anders aus: Durchschnittlich nur 10,4 Arbeitstage beträgt die Bearbeitungszeit demnach für Erstanträge, Folgeanträge sind bereits nach acht Arbeitstagen durch. Von einem Bearbeitungsstau könne keine Rede sein.
Die Erklärung: Die Stellen messen unterschiedlich. Für Betroffene zählen alle Tage nach der ersten Antragsstellung. Das Jobcenter fängt erst an zu zählen, wenn aus seiner Sicht alle Unterlagen vorliegen. Bis dahin, das schildern die Beratungsorganisationen übereinstimmend, vergehen oft Monate, in denen kein Geld fließt.
Drei Hauptgründe dafür sehen die Beratungsorganisationen – alle davon liegen im Jobcenter selbst. Erstens würden die Leistungsabteilungen immer wieder neue Unterlagen anfordern. Und das oft nicht auf einmal, sondern zeitlich versetzt: Erst die vierte Seite des Mietvertrags – und wenn diese eingereicht ist, fällt auf, dass noch eine Lohnabrechnung aus dem Juli fehlt; so beschreibt es eine Beraterin.
„Grundsätzlich“ würden alle erforderlichen Unterlagen zusammen angefordert, schreibt dagegen das Jobcenter Bremen, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten könne sich aber zusätzlicher Klärungsbedarf ergeben. „In diesen Fällen werden ergänzende Unterlagen nachgefordert, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können.“
Das klingt nachvollziehbar – kann aber gravierende Folgen haben: Schon nach zwei Monaten Zahlungsrückstand können etwa Mietverträge fristlos gekündigt werden; wer die Verzögerungen verursacht hat, ist dabei nicht entscheidend.
„Das Ganze wäre so vermeidbar“, meint Anna Schröder von der Stadtteilgewerkschaft Gröpelingen. „Denn in 99 Prozent der Fälle wird das Geld ja am Ende bewilligt.“ Besonders Zuverdiener*innen seien oft betroffen, so ihre Erfahrung; die Antragsstellung ist bei ihnen komplizierter. Das Gesetz sieht die Möglichkeit von vorläufigen Bewilligungen vor. Die Jobcenter nutzen sie nicht immer. Die „konsequente Anwendung vorläufiger Bewilligungen“ ist deshalb die erste der neun Forderungen des Bündnisses.
Eine andere Kritik, der zweite genannte Grund für die langen Bearbeitungszeiten, stellt sich für die Jobcenter noch deutlich peinlicher dar: Immer wieder, so die Beratungsorganisationen, würden dieselben Unterlagen erneut angefordert – bereits eingereichte Dokumente gingen schlicht verloren.
„Ursache sind meist unzulängliche Kommunikationswege, z.B. fehlerhaftes Scannen seitens des Jobcenters bzw. deren Hardware und fehlende Skills seitens der Leistungsbeziehenden“, heißt es in den Erläuterungen zum Offenen Brief. „Ich sehe ja die Fälle“, erzählt Beraterin Schröder aus der Praxis. „Da schicken wir dann zum dritten Mal die Aufenthaltserlaubnis des Sohnes, jedes Mal per Fax, und jedes Mal wird nachgefordert. In dieser Zeit wird das Geld für den Sohn einfach nicht berechnet.“
Sprecherin des Jobcenters
„Ein Verlorengehen von Unterlagen entspricht nicht den vorgesehenen Abläufen und wird durch die beschriebenen Prozesse weitgehend ausgeschlossen“, so eine Sprecherin des Jobcenters. Allenfalls „im Einzelfall“ könne es zu einer erneuten Anforderung kommen.
Genau das glauben die Beratungsorganisationen nicht mehr. Der Verlust von Unterlagen im Jobcenter sei so üblich, dass die Beratungsstellen Dokumente fast nur noch per Fax übermittelten, sagt Beraterin Schröder – nur das akzeptieren Gerichte als rechtssicheren Nachweis. Bei einer Demo der Stadtteilgewerkschaft 2025 war deshalb eine der Hauptforderungen an das Jobcenter die Wiedereinführung des Eingangsstempels. „Das scheint erstmal absurd, dazu eine Demo zu machen, weil die Forderung ja sehr banal ist“, sagt Schröder. „Aber in der Praxis ist es entscheidend, ob die Abgabe von Unterlagen nachgewiesen werden kann.“
Dass die Probleme im Jobcenter strukturell seien, sehen die Organisationen belegt durch eine hohe Zahl an erfolgreichen Widersprüchen sowie Verfahren vor dem Sozialgericht. Rund 9.000 Widersprüche gegen Bescheide gab es im Jahr 2025 laut Jobcenter von Leistungsbezieher*innen – bei rund 7.800 Erst- und 45.600 Folgeanträgen.
Immer mehr Geld fließt in die Verwaltung
Die Bertelsmann-Stiftung hatte in einer Studie im März 2025 aufgezeigt, dass die Jobcenter einen immer größeren Anteil ihres Budgets für Verwaltung ausgeben: Von den 10,7 Milliarden Euro, die sie von Bund und Ländern bekommen, werden mittlerweile 6,5 Milliarden Euro für die Verwaltung ausgegeben, ein Anstieg um 39 Prozent über die letzten zehn Jahre. Für Förderung werden nur rund 3,8 Milliarden Euro ausgegeben. „Entlastung funktioniert auch, indem man aufhört, diesen Extra-Aufwand zu betreiben. Der belastet die Betroffenen, die Beratungsstellen und die Behörden.“
Warum also handelt das Jobcenter so restriktiv? Ein Problem: Mitarbeitende können haftbar gemacht werden, wenn das Jobcenter zu viel Geld ausgibt; für die Probleme, die auftauchen, wenn das Jobcenter zu wenig Geld gewährt, sind die Mitarbeitenden hingegen nicht haftbar. Es gibt also einen starken Anreiz, sehr genau hinzuschauen und sehr restriktiv zu bewilligen – auch wenn das am Ende zu höheren Kosten für die Allgemeinheit führt.
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