Bewährung für Querdenken-Richter: Urteil wegen Rechtsbeugung
Das Landgericht Erfurt hat einen Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen kippen wollte.
Foto: Martin Schutt/dpa
dpa | Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.
Der Mann habe ein Urteil gefällt, „das er von vornherein so beabsichtigt hatte“, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.
Der Familienrichter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.
Die Entscheidung des Richters sorgte damals bundesweit für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft warf dem heute 60-Jährigen vor, elementare Verfahrensvorschriften missachtet zu haben. Sie hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.
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