piwik no script img

Bewährung für Querdenken-RichterUrteil wegen Rechtsbeugung

Das Landgericht Erfurt hat einen Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen kippen wollte.

dpa | Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Mann habe ein Urteil gefällt, „das er von vornherein so beabsichtigt hatte“, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

Der Familienrichter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.

Die Entscheidung des Richters sorgte damals bundesweit für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft warf dem heute 60-Jährigen vor, elementare Verfahrensvorschriften missachtet zu haben. Sie hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Theseus

    Wohltuend eigenwillig !!

  • HansL

    Das heißt erst mal, dass er seine Bezüge als Richter behält. Und damit genug Geld da ist, damit er weiter seinen Unsinn verbreiten kann

    Weshalb gibt es keine Möglichkeit, solche Leute ohne weitere Pensionsanspüche aus dem Dienst zu entfernen?

  • yoda

    Das würde mich jetzt auch interessieren. Rechtsbeugung dürfte der mit Abstand schwerste Vorwurf für Richter sein (alter Joke unter Jurastudenten damals im Bekanntenkreis "Schlimmer als Mord.").



    Was also ist die berufliche Konsequenz?

  • pika

    Wie kann es sein, dass die wichtige Frage, ob dieses Urteil seinen Ausschluss vom Richteramt ermöglicht nicht adressiert wird?

  • Kappert Joachim

    Wie kann eigentlich ein Richter denken, er stünde über dem Gesetz? Darf er weiter dem Recht vorsitzen?

  • Arne Babenhauserheide

    Bewährung heißt, er kann weiter als Richter arbeiten, oder?

    • Lowandorder

      @Arne Babenhauserheide:

      Das sind zwei verschiedene Ebenen.



      Die disziplinarrechtliche Ebene folgt.

      unterm—- find auf die Schnelle nix anderes



      openjur.de/u/2191224.html