Beschluss zum Ausbau der Stromnetze: Netzausbau soll schneller werden
Ein Gesetzentwurf der Regierung sieht weniger Einspruchsmöglichkeiten für BürgerInnen vor – und etwas mehr Geld für Landwirte.
Zudem dürfen Arbeiten künftig schon beginnen, bevor das Planfeststellungsverfahren für ein Projekt komplett abgeschlossen ist. Und Netzbetreibern drohen künftig Strafen, wenn sie bestimmte Fristen nicht einhalten. „Mit der Novelle beschleunigen wir die Verfahren, ohne dabei Umweltstandards abzusenken“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bei der Vorstellung der Pläne.
Nur geringe Veränderungen gibt es bei finanziellen Entschädigungen für Landeigentümer, die vom Netzausbau betroffen sind. Anders als etwa vom Bauernverband gefordert, sind auch künftig keine jährlichen Zahlungen vorgesehen, sondern nur eine einmalige Entschädigung, wenn Leitungen über ihre Felder führen. Allerdings gibt es dafür künftig einen bundesweit einheitlichen Rahmen.
Bei Freileitungen bekommen Landwirte für die darunter liegende Fläche bis zu 25 Prozent des Verkehrswerts, bei Erdkabeln bis zu 35 Prozent. Zudem soll es bei besonders dringenden Ausbauvorhaben künftig Aufschläge für eine schnelle Einigung der Landwirte mit den Netzbetreibern geben. Insgesamt steigen die Entschädigungskosten für die derzeit geplanten Ausbauvorhaben um etwa 15 Prozent auf 819 Millionen Euro, sagte Altmaier. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag und dürfte dort im Frühjahr beschlossen werden.
Den Grünen gehen die Pläne nicht weit genug. „Zwar sind die meisten Punkte im Kern nicht falsch“, sagte die energiewirtschaftliche Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ingrid Nestle. Sie kämen aber „fünf Jahre zu spät und greifen viel zu kurz“.
Der geplante Netzausbau soll vor allem dafür sorgen, Strom aus den Windkraftanlagen im Norden in den Süden zu transportieren. Bisher müssen Windräder gelegentlich abgeschaltet werden, weil der Strom nicht abtransportiert werden kann. Im ersten Quartal dieses Jahres konnten darum laut Bundesnetzagentur 3,8 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien nicht genutzt werden.
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