Beschluss über Impfung für 16-Jährigen: Impfstreit vor Gericht
Weil sich Mutter und Vater eines Jugendlichen über dessen Impfung stritten, beschloss ein Gericht: Entscheiden darf, wer der Stiko vertraut.
Weil sich die getrennt lebenden, aber gemeinsam erziehenden Eltern eines fast 16-jährigen Jungen nicht in Sachen Corona-Impfung einigen konnten, musste nun ein Gericht entscheiden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Beschwerde der Mutter gegen die Impfung mit Beschluss vom 17. August ab, die Begründung wurde am Dienstag veröffentlicht.
Grundsätzlich bedarf es bei Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Von Einigkeit konnte hier aber nicht die Rede sein: Der Vater wollte seinen Sohn aufgrund einer Vorerkrankung impfen lassen. Die Mutter bezeichnete die Impfung als „Gentherapie“ und lehnte sie ab.
Das Gericht stellte zunächst fest, dass es sich bei der Impfung gegen das Coronavirus um eine für das Kind erhebliche Angelegenheit handelte. Deshalb sei auch nicht allein die Meinung des durchaus einsichtsfähigen Jungen entscheidend, sondern es bedarf der elterlichen Einwilligung.
Wenn die Eltern sich aber nun partout nicht einigen können, kann das Gericht einem der beiden die alleinige Entscheidung übertragen. Dass sowohl das Amtsgericht in erster Instanz als auch das Oberlandesgericht für den Vater entschieden, lag laut Begründung an zwei Dingen: So entsprach die Meinung des Vaters zum einen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und deckte sich zum anderen auch mit dem Willen des Jungen. Das wiederum spreche für eine „bessere Entscheidungskompetenz des Kindesvaters“, weil er auf die Wünsche seines Kindes Rücksicht nehme.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar. Und die erste Impfung liegt bereits hinter dem Jungen.
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