Beschluss der Innenministerkonferenz: Vorerst keine Syrien-Abschiebungen
Der Vorschlag der Union, Straftäter wieder nach Syrien zu schicken, ist erstmal vom Tisch. Der Abschiebestopp ist um ein Jahr verlängert.
Das Auswärtige Amt soll aber einen neuen Lagebericht zu Syrien erstellen, so der IMK-Beschluss. „Dann werden wir neu beraten“, sagte Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern, der Sprecher der Unions-Minister.
Konkret geht es laut de Maizière um eine „drei- bis vierstellige Zahl“ von Syrern, die schwere Straftaten begangen haben oder die als terroristische Gefährder eingestuft sind. Diese würden abgeschoben, wenn es nicht den Abschiebestopp gäbe. Es geht also nicht um den Widerruf von Aufenthaltsrechten für Syrer, die in Deutschland als Verfolgte oder Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt sind.
Der letzte Abschiebestopp wurde Ende 2016 ebenfalls für ein Jahr beschlossen. Vor allem Bayern und Sachsen wollten diesmal aber nur sechs Monate bewilligen, um dann zu prüfen, ob man Straftäter und Gefährder wieder nach Syrien abschieben kann. Die SPD-Länder plädierten dagegen für einen erneuten einjährigen Abschiebestopp und haben sich insofern durchgesetzt.
Aber auch wenn sich die Minister nicht auf einen neuen Abschiebestopp geeinigt hätten, hätte es wohl keine Abschiebungen nach Syrien gegeben. „Angesichts der dortigen Lage hätten dann eben die Gerichte Abschiebungen verhindert“, relativierte Thomas de Maizière die Diskussion.
Augen auf das Auswärtige Amt
Nun richten sich die Augen auf das Auswärtige Amt, das einen neuen Lagebericht zu Syrien erstellen soll. Der letzte Bericht stammt aus dem Jahr 2012, damals hatte der Bürgerkrieg gerade erst begonnen. Mit dem Argument, die Erstellung des Berichts werde ohnehin länger als ein halbes Jahr dauern, hatten die SPD-Länder für einen längeren Abschiebestopp geworben.
Auch Bundesminister de Maizière räumte ein, dass es schwierig sei, einen Bericht in der gewohnten Präzision zu erstellen, da Deutschland in Syrien keine Botschaft mehr unterhält. „Aber das kann nicht dazu führen, dass wir auf einen neuen Lagebericht verzichten“, so der Minister. Man müsse sich dann eben auf Informationen von Partnerstaaten und Nicht-Regierungsorganisationen stützen. Den Bundesnachrichtendienst erwähnte er nicht.
Verschärfung im Einbürgerungsrecht?
Auf Antrag des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) diskutierte die IMK auch über mögliche Verschärfungen im Einbürgerungsrecht. Bisher kann die Einbürgerung von Ausländern, die dabei über ihre Identität und Verfassungstreue getäuscht haben, nur innerhalb von fünf Jahren zurückgenommen werden. Strobl will die Frist jetzt auf zehn Jahre ausdehnen.
Unterstützung gab es dafür von den Unions-Innenministern. „Es wäre Nonsens und nicht zu vermitteln, wenn so jemand die deutsche Staatsbürgerschaft für immer behalten dürfte“, sagte Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern. Die SPD-regierten Länder sind aber skeptisch, ob es sich überhaupt um ein zahlenmäßig relevantes Problem handelt. Das soll nun geprüft werden. Eine entsprechende Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts könnten die Länderminister ohnehin nur anregen. Beschließen müsste es der Bundestag.
Das Stuttgarter Innenministerium legte nach der IMK auf Nachfrage der taz Zahlen vor. Von 2009 bis 2016 seien bundesweit in 125 Fällen Einbürgerungen rückgängig gemacht worden. Dabei ging es in rund einem Drittel der Fälle um Identitätstäuschungen. Dazu wurden rund 200 Fälle identifiziert, bei denen die Rücknahme der Einbürgerung daran scheiterte, dass schon mehr als fünf Jahre vergangen waren.
Verglichen mit rund 100.000 Einbürgerungen pro Jahr ist das nicht viel. Allerdings sendet schon die Möglichkeit, eine Einbürgerung zurücknehmen zu können, das integrationsbremsende Signal aus, die Einbürgerung sei nur auf Probe erfolgt und die erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft sei weniger sicher als die von geborenen Deutschen.
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