Geflüchteten in Bulgarien droht Armut: Abschiebungen ins Elend gestoppt
Niedersachsen wird Menschen nicht mehr in eine drohende Obdachlosigkeit nach Bulgarien abschieben. Das gilt so lange, bis die Zustände besser sind.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgewiesen. Das Abschiebungsverbot ist damit rechtskräftig und wird erst aufgehoben, wenn sich die Zustände verbessern.
Asylanträge von Menschen, die bereits in einem sicheren Drittland Asyl bekommen haben, sind in Deutschland unzulässig. Die Betroffenen werden in der Regel zurückgeschickt. Bei dem Prozess im Januar hatte ein Syrer gegen seine drohende Abschiebung nach Bulgarien geklagt. Er war 2014 nach Europa geflohen und wurde von den bulgarischen Behörden im Oktober 2014 als Flüchtling anerkannt. Er reiste jedoch weiter und stellte in Deutschland erneut einen Asylantrag, der abgelehnt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht sah in Bulgarien jedoch so „grundlegende Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen“, dass die Annahme berechtigt sei, „dass dem Kläger bei seiner Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ drohe.
Gefahr der Verelendung
Anerkannte Flüchtlinge hätten in der Regel keinen Zugang zu Wohnraum, heißt es in der Urteilsbegründung – insbesondere, wenn sie die staatlichen Unterkünfte schon einmal verlassen hätten. Auch auf dem freien Wohnungsmarkt hätten die Menschen kaum eine Chance.
Das Ganze ist ein Teufelskreis. Ohne Unterkunft könnten sich die Geflüchteten nicht arbeitslos melden und über das Jobcenter Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das berge „zugleich die Gefahr der Verelendung, da auch kein Zugang zu Sozialhilfe besteht“, schreibt das Gericht. Es sprach daraufhin ein grundsätzliches Abschiebungsverbot aus. Die Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer haben die Situation in Bulgarien anders bewertet. Das Bamf prüft nun die Beschlüsse.
Bemerkenswert: Es waren eben solche, durch Interventionen der Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. verhinderte Abschiebungen von jesidischen Familien nach Bulgarien, die zunächst den Präsidenten der Region Hannover, Hauke Jagau (SPD), und dann den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) selbst veranlasst hatten, sich über die Bremer Außenstelle des Bamf in der Nürnberger Zentrale zu beschweren.
Seehofer in der Pflicht
Ulrike B. hatte mit ihrem Eingreifen Negativbescheide der Bamf-Außenstellen Friedland und Oldenburg, die diese Abschiebungen androhten, überschrieben. Im dramatischsten Fall wurde damit die Abschiebung einer sechsköpfigen irakisch-jesidischen Familie nach Bulgarien erst auf dem Flughafen kurzfristig gestoppt. Die Beschwerden von Regionspräsident Jagau und Pistorius hatten erheblich zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen B. und mehrere niedersächsische Anwälte beigetragen.
Niedersachsen will das aktuelle Abschiebungsverbot achten. Es seien sechs Menschen bekannt, bei denen eine Abschiebung nach Bulgarien bevor gestanden habe, heißt es aus dem Innenministerium. Wie viele Menschen darüber hinaus betroffen sind, ist unklar. Sie alle würden nun vorerst geduldet. „Nach längerer Aufenthaltsdauer“ könne sich für sie auch eine Bleibeperspektive entwickeln, sagt Ministeriumssprecherin Svenja Mischel.
Die Situation verdeutliche, dass Bulgarien verpflichtet werden müsse, anerkannten Flüchtlingen eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Pistorius nimmt dafür seinen Berliner Amtskollegen Horst Seehofer (CSU) in die Pflicht: „Ich fordere den Bundesinnenminister auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken dass sich etwas in Bulgarien ändert.“
Dauerhafte Bleibeperspektive gefordert
Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält das für richtig. „Es wäre fatal, wenn es über diesen Weg eine Sogwirkung geben würde“, sagt er. Wenn die Geflüchteten wüssten, dass sie nur nach Deutschland kommen müssten und dann nicht mehr in andere europäische Länder zurück geschickt werden könnten, würde die Dublin-Regelung ausgehebelt. „Alle müssen die Standards einhalten.“
Der niedersächsische Flüchtlingsrat sieht Probleme in weiteren EU-Staaten. „Zumindest für Ungarn muss das Innenministerium ebenfalls ein offizielles Abschiebeverbot prüfen“, sagt Sigmar Walbrecht. „Auch von dort haben wir haarsträubende Berichte gehört.“ Geflüchtete landeten nicht nur auf der Straße, sie seien auch von rassistischen Angriffen bedroht.
Für die Menschen, die von dem Abschiebungsverbot nach Bulgarien betroffen sind, fordert Walbrecht, dass sie eine dauerhafte Perspektive in Deutschland bekämen. „Sie müssen sich hier ein Leben aufbauen können.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!