Beschäftigte im Supermarkt und Corona: Relevante, sehr riskante Arbeit

Der Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen vor, wenn nicht genug Abstand gehalten wird. Aber wie ist das in den Supermärkten? Ein Wochenkommentar.

Eine Mitarbeiterin eines Edeka-Marktes sitzt an der Kasse hinter einem Spuckschutz

Ausnahmsweise mal sehr vorbildlich Foto: picture alliance/Swen Pförtner/dpa

BERLIN taz | Gründonnerstag, im Supermarkt, früher Abend, Stoßzeit für Vorfeiertagseinkäufe nach Feierabend. Kein Gedrängel vor den Kassen: Die Menschen halten die Abstandsregeln ein, die auf dem Fußboden markiert sind. An den Kassen sind – noch nicht sehr lange – Plexiglasscheiben angebracht, die die Kassierer*innen (systemrelevanter Beruf!) vor den Kun­d*in­nen und diese vor jenen schützen sollen: Schutz vor dem Coronavirus, das sich vor allem über Atemfeuchtigkeit, Husten, Niesen verbreitet.

Das klappt in die eine Richtung ganz gut: Denn die Person an der Kasse sitzt. Selbst mit sehr feuchter Aussprache würde sie von innen gegen die Scheibe spucken. Ihre Kund*innen dürfen, damit auch sie vor ihnen geschützt ist, nicht größer als 1 Meter 50 sein – ihre Köpfe überragen die Schutzeinrichtung.

Wie viele Menschen ziehen täglich an einer Kasse, einer Kassiererin vorbei? Wer schützt Arbeitnehmer*innen, wenn Betriebe dafür keine ausreichenden Maßnahmen treffen?

Mitte März hat der Senat die erste Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen, am 23. März wurde sie verschärft. Und seit zehn Tagen gibt es einen Bußgeldkatalog, der Geldstrafen vorsieht, wenn etwa die vorgeschriebenen 1,50-Meter-Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten oder andere Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden. Dazu gehören etwa Besuchsverbote in Altenheimen und Krankenhäusern, die Schließung von Gastronomiebetrieben oder Wettbüros, aber auch Hygienevorschriften für den Einzelhandel, der weiter geöffnet bleiben darf – wie Supermärkte oder Baumärkte.

Fällt Ihnen etwas auf?

Seit Mitte März habe die Polizei, berichtete die Deutsche Presseagentur am Donnerstag, 1.003 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt. 855-mal wurde die Schließung von Lokalen, Imbissen oder Wettbüros angeordnet. 4.661 Überprüfungen habe es im Freien gegeben. Seit dem 23. März wurden 1.061 Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

Und fällt Ihnen etwas auf? Von Verstößen gegen Hygienevorschriften im Einzelhandel ist nicht die Rede. Ob auch solche bereits festgestellt und geahndet wurden, kann eine Polizeisprecherin auf taz-Anfrage nicht beantworten – die Polizei werte die aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten dafür nicht detailliert genug aus.

Aber auch das muss hier erzählt werden: Zwei Tage lang hat die freundliche Polizistin sich um die angefragte Information bemüht. Vielleicht aus Solidarität? Denn: Auch Polizist*innen, die bei manchen Einsätzen Menschen nahe kommen müssen, sind dabei (noch?) nicht ausreichend vor dem Virus geschützt.

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