Berufskrankheit durch Ackergifte: Staat zahlt für Parkinson durch Pestizide
Der Bund übernimmt 2025 Behandlungskosten für erkrankte Bauern als Zuschuss zur Unfallversicherung. Grüne fordern, dass sich Chemieindustrie beteiligt.

Der zuständige Ärzteausschuss des Bundesarbeitsministeriums hatte im September 2023 empfohlen, das „Parkinsonsyndrom durch Pestizide“ in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Mehrere Studien würden belegen, dass die Chemikalien die chronische neurologische Erkrankung verursachen können, die ein starkes Zittern bei gleichzeitiger Muskelstarre auslöst.
Seit der Empfehlung können Parkinsonpatienten als Betroffene anerkannt werden. Der Deutsche Bauernverband sprach sich aber gegen die Einstufung der Krankheit aus, weil die Agrarunternehmen für höhere Behandlungskosten auch höhere Beiträge zur Unfallversicherung zahlen müssen. Für den Fall, dass es bei der Anerkennung bleibt, verlangte der Verband von der Bundesregierung, die Kosten zu bezahlen.
Zumindest im laufenden Jahr kommt die schwarz-rote Koalition dieser Forderung nach. Jetzt fordert der Bauernverband, dass der Bund auch 2026 so viel für die Unfallversicherung der Branche zahlt wie 2025.
Nur Fälle „im unteren dreistelligen Bereich“ anerkannt
Karl Bär, Vize-Vorsitzender des Bundestags-Agrarausschusses, kritisierte die Kostenübernahme durch den Staat als „nicht gerecht“. „Weder sollten die Landwirtinnen und Landwirte das bezahlen noch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das sollte die chemische Industrie bezahlen“, sagte der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen der taz. Die Branche verkaufe Ackergifte, die ihrer Darstellung nach ungefährlich seien. „Wer mit dieser Lüge gutes Geld verdient, der sollte für die Schäden aufkommen.“
Der Industrieverband Agrar, der Bayer und andere Pestizidhersteller vertritt, hat dagegen eingewendet, dass sich nicht überprüfen lasse, ob „die Mittel immer sachgerecht angewendet worden sind.“ Denn wenn die Bauern sich nicht an die Sicherheitsvorschriften gehalten haben, haben sie wohl zumindest eine Mitschuld.
Obwohl der Ärzteausschuss bereits vor zwei Jahren seine Empfehlung abgegeben hat, hat die Berufsgenossenschaft bislang nur eine Anzahl von Fällen „im unteren dreistelligen Bereich“ anerkannt, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau der taz mitteilte. Etwa 6.000 Fälle seien „ohne Leistungen abgeschlossen“ worden. Rund 2.200 würden noch geprüft, die Zahl steige regelmäßig.
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