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Beleidigung ausländischer StaatschefsDer Schah, der Papst und Erdoğan

Der Paragraf 103 ist eine Erinnerung an die Willkürjustiz. Meist kümmern sich Staatschef nicht um Witze, deutsche Behörden aber umso mehr.

Untrennbar sind Soraya (l.) und Schah Reza Pahlavi mit dem §103 verbunden Foto: dpa

Berlin taz | Angestaubt in der Requisitenkammer des deutschen Strafrechts lagernd und lange vergessen, ist er ein Relikt aus vordemokratischen Tagen: der Paragraf 103 StGB. Lange brütete die Bundesregierung darüber, ob sie dem Begehren des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan nachkommen sollte und die Justiz zur Strafverfolgung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermanns wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ ermächtigt, was sie am Freitag schließlich tat.

Die Entscheidung, die ihr der nicht minder anachronistische Folgeparagraf 104a abverlangt, ist weder eine juristische noch eine rein formale, sondern eine der Staatsräson: Ist eine juristische Aufarbeitung der Causa im politischen Interesse der Bundesrepublik oder nicht?

In den 1950er Jahren wäre das überhaupt keine Frage gewesen. Ohne mit der Wimper zu zucken hätte die damalige Bundesregierung der Strafverfolgung zugestimmt. Denn genau um diese zu ermöglichen, hatte sie ja den Paragrafen 103 wieder eingeführt. 1953 war die aus der Kaiserzeit stammende Vorschrift zur Ahndung der Beleidigung ausländischer Monarchen, die die Alliierten nach 1945 – wie das gesamte deutsche politische Strafrecht – suspendiert hatten, wieder in Kraft gesetzt worden, nun ergänzt um den Schutz auch ungekrönter Staatsoberhäupter.

Gerne wären Adenauer und sein Außenminister Heinrich von Brentano sogar noch weiter gegangen: Es sollte endgültig Schluss sein mit despektierlichen und die diplomatischen Beziehungen störenden Artikeln über ausländische Potentaten. Deswegen planten sie 1958, auch noch einen Paragrafen 103a einzufügen: Wer öffentlich „eine herabwürdigende Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die das Privat- oder Familienleben eines ausländischen Staatsoberhauptes oder eines seiner Angehörigen betrifft und geeignet ist, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu stören, wird ohne Rücksicht darauf, ob die Behauptung wahr oder unwahr ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Um auch überhaupt keinen Zweifel an dem Willkürcharakter aufkommen zu lassen, schloss der Paragraf mit dem Satz: „Eine Beweisführung über die Wahrheit der Behauptung ist unzulässig.“

Sensibler Schah

Der Anlass für Adenauers und Brentanos Initiative, die für große öffentliche Empörung sorgte, waren die in schöner Regelmäßigkeit wieder kehrenden Beschwerden des persischen Schahs Mohammad Reza Pahlavi, ein Geistesverwandter Erdoğans, über die „schrankenlose Zügellosigkeit“ der deutschen Presse. Aktueller Auslöser war eine Reportage im Stern mit dem Titel „Tausend und eine Macht“, in dem es unter anderem um die Scheidung des schillernden Despoten von seiner zweiten Frau Soraya Esfandiary Bakhtiari ging.

Die „Ehre des Schahs“ sei verletzt, teilte der persische Botschafter per Verbalnote mit und drohte mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, falls nicht in Deutschland gegen die verantwortlichen Journalisten strafrechtlich vorgegangen werde. Das jedoch war ein Problem. Zwar übermittelte die Bundesregierung ihr tiefstes Bedauern sowie ihre schärfste Missbilligung und genehmigte auch umgehend die Strafverfolgung nach dem Paragrafen 103 – aber leider enthielt der Stern-Artikel überhaupt keine inkriminierbaren Beleidigungen: Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde eingestellt.

Mit der Ausweitung der Ahndungsmöglichkeiten wäre eine Verurteilung trotzdem möglich gewesen. Doch der als „Lex Soraya“ verspottete Gesetzentwurf Adenauers scheiterte im Bundesrat. So musste sich Reza Pahlavi auch in den Folgejahren darauf beschränken, mit dem Paragrafen 103 gegen ihm nicht genehme Presseveröffentlichungen vorzugehen. Was er auch tat, weswegen das fragwürdige Rechtskonstrukt bis heute als „Schah-Paragraf“ firmiert.

Teurer Fotospaß

Mitte der 1960er hatte der persische Menschenschlächter Erfolg. Sein Protest gegen eine witzig gemeinte Bildmontage des österreichischen Cartoonisten und Satirikers Harald Rolf Sattler, die im Dezember 1964 im Kölner Stadt-Anzeiger erschienen war, führte zu einer dreijährigen juristischen Auseinandersetzung, die im Januar 1968 mit der rechtskräftigen Verurteilung Sattlers und des verantwortlichen Ressortleiters Rolf Elbertzhagen zu niedrigen Geldstrafen endete.

Die Fotocollage hatte den Schah im Gespräch mit dem saudischen saudischen Herrscher Abd al-Aziz ibn Saud gezeigt und war mit der Unterzeile versehen: „Also gut, gib mir die 30 000.-, und du kannst Farah Dibah haben!“ Bei der Strafzumessung hielten die Richter den beiden zugute, dass der schale „Fotospaß“ um die dritte Frau des Schahs keine politische Absicht gehabt und kein abwertendes Urteil enthalten habe.

Gerne hätte der Schah noch ein weiteres Mal prozessiert: gegen die Studenten, die gegen seinen skandalösen Staatsbesuch in Deutschland im Juni 1967 protestiert hatten. In ihrer Verbalnote bat die persische Botschaft, „alle rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Möglichkeiten zu benutzen, um die Verantwortlichen nach dem Gesetz zur Rechenschaft zu ziehen“. Das Bundesjustizministerium erbat daraufhin von denjenigen Bundesländern, in denen Anti-Schah-Demonstrationen stattgefunden hatten, Auskünfte über Majestätsbeleidigungen.

Doch die politische Situation hatte sich verändert. So deckte sich in Hamburg die Staatsanwaltschaft erst einmal mit „Literatur über die politische Lage in Persien“ ein. „Wenn darüber entschieden werden muss, ob ein Plakat mit der Aufschrift ‚Persien ein KZ‘ als Beleidigung gegen das Staatsoberhaupt dieses Landes gewertet werden muss, ist es notwendig, die Situation zu kennen“, argumentierte der Hamburger Staatsanwalt Helmut Münzberg. Schließlich reiste Bundesinnenminister Paul Lücke nach Teheran und bewegte den Schah zu einem Verzicht auf die Strafverfolgung.

Ermittlungen ohne Anlass

Es gab und gibt viele ausländische Potentaten, die wenig mit Presse- und Meinungsfreiheit anfangen können und schnell beleidigt sind. Doch anders als der persische Schah und jetzt der türkische Präsident haben andere Staatsoberhäupter lieber darauf verzichtet, ihr „Strafverlangen“ offiziell der Bundesregierung vorzutragen. So ließ der damalige polnische Staatspräsidenten Lech Kaczynski lieber in Polen gegen die taz ermitteln. Anlass war eine 2006 erschienene Satire mit der Überschrift „Polens neue Kartoffel“. Der Artikel sorgte für heftige diplomatische Turbulenzen, Kaczynski sagte sogar ein Gipfeltreffen mit dem französischen Präsidenten und der deutschen Kanzlerin ab. Doch juristisch blieb die „Kartoffelaffäre“ für die taz letztlich folgenlos.

Die generelle Zurückhaltung der Staatschef hat die deutschen Strafverfolgungsbehörden allerdings nicht davon abgehalten, immer mal wieder von sich aus zu prüfen, ob der Paragraf 103 möglicherweise greifen könnte. So ermittelte 1987 die Polizei vorsorglich und völlig überflüssigerweise in der Berliner Hausbesetzerszene, weil der damalige US-Präsident Ronald Reagan auf Transparenten als „Mörder“ und „Faschist“ bezeichnet worden war.

2003 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen einen Marburger Metzger, der anlässlich des Irakkriegs den US-Präsidenten George W. Bush als „offensichtlich durchgeknallt“ und „blutgierig“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde eingestellt. Weder Reagan noch Bush hatten eine Strafverfolgung gefordert.

1994 konfiszierte die Münchner Polizei ein Transparent, mit dem eine Schülerin gegen den Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten Li Peng protestiert hatte. „Mörder“ hatte darauf gestanden. Falls sich Li Peng beschwere, sei ein Verfahren gegen die 14-Jährige möglich, begründete die Beamten ihre Aktion. Er beschwerte sich nicht.

Diplomatie vor Redefreiheit

Durch mehrere Instanzen ging der Fall von Demonstranten, die im Juli 1975 vor der chilenischen Botschaft in Bonn gegen die Pinochet-Diktatur protestiert hatten. Auf Intervention des chilenischen Botschafters nahm die Polizei ihnen ihr Spruchband weg, auf dem handgeschrieben stand: „Italien, Schweden, England, Niederlande – Kein Geld für eine Mörderbande. Warum zahlt die BRD?“ Gegen die Beschlagnahmung klagten die Demonstranten – und verloren. Die Bezeichnung „Mörderbande“ erfülle „den objektiven Tatbestand des §103 StGB“, entschied das Verwaltungsgericht Köln 1976.

Im Übrigen hätte „bei einer Abwägung das Interesse der Klägerin, ihrer Auffassung über das gegenwärtige Regime in Chile uneingeschränkt Ausdruck geben zu können, hinter dem öffentlichen Interesse an ungestörten diplomatischen Beziehungen zurückstehen müssen“. Sowohl das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 1977 als auch das Bundesverwaltungsgericht 1981 bestätigten das erstinstanzliche Urteil. Weder ein Strafverlangen der chilenischen Regierung noch die zur Strafverfolgung erforderliche Ermächtigung der Bundesregierung sei für das polizeiliche Vorgehen nötig gewesen.

Anders entschieden hingegen bayrische Richter neunzehn Jahre später. Ein katholischer Priester hatte die Polizei alarmiert, weil auf dem Christopher Street Day im August 2006 in München ein „Papamobil“ mitgefahren war, auf dem das damalige katholische Kirchenoberhaupt Joseph Ratzinger geschminkt mit gefärbten Haaren und mit Aids-Schleife sowie über die Finger gezogenen Kondomen abgebildet war.

Wegen des „Anfangsverdachts der Begehung einer Straftat der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ holte der Einsatzleiter der Polizei den Wagen aus der Parade. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch im Oktober 2006 eingestellt, „da ein Strafverlangen der ausländischen Regierung nicht vorlag“.

2010 urteilte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, dass die ganze Polizeiaktion rechtswidrig war. Das „Papamobil“ hätte nicht aus dem Verkehr gezogen werden dürfen, denn ihm sei „kein Angriff auf die Ehre des Karikierten zu entnehmen“ gewesen. „Die satirische Kritik hält sich in den Grenzen des Zumutbaren“, befanden die Richter. „Eine Beleidigung ist darin nicht zu sehen.“

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37 Kommentare

 / 
  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    hier nochmal ein kommentar von kalhofe zum thema:https://www.youtube.com/watch?v=4Gx-yZRnuZQ

  • Der Aspekt, ob eine Beleidigung geeignet ist, "die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu stören", ist für das Strafmaß durchaus sinnvoll. Mal angenommen, ein südkoreanischer Bürger macht sich über den Potentaten des nördlichen Nachbarlands so lustig, dass dieser auf den Atomknopf drückt:

    Das wäre gewiss folgenreicher als die bloße Beleidigung des Nachbars im Schrebergarten, kann daher auch eine höhere Strafandrohung rechtfertigen.

     

    Von solchen staatsgefährdenden Reaktionen sind wir bei Erdogans mutmaßlicher Tierliebe zum Glück weit entfernt, ergo auch weit von dem maximalen Strafmaß. Zudem gewinnt unser Staat durch die Zulassung der Klage nach §103 auch ein weiteres diplomatisches Mittel, sich "kooperativ" zu zeigen, ohne das in der Sache (bei Freispruch des Beschuldigten) etwas herauskommt. Insoweit macht der §103 durchaus Sinn.

    • @meerwind7:

      " Mal angenommen, ein südkoreanischer Bürger macht sich über den Potentaten des nördlichen Nachbarlands so lustig, dass dieser auf den Atomknopf drückt:"

       

      Die Unterstellung, dass Kim Jong-un einen Atomkrieg auslösen würde, weil sich jemand über ihn lustig gemacht hat, dürfte aber auch bei Antrag von Kim Jong.un an die Bundesregierung evtl. die Aufnahme einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nach sich ziehen.

  • Ich denke nicht dass "Fanta" mit dem stammtischtauglichem "Ziegenficker" vergleichbar ist.

  • MANGELNDER EINSATZ DER DEUTSCHEN BEHÖRDEN:

     

    Elisabeth Käsemann, Opfer der argentinischen Militärdiktatur:

     

    Sie wurde als Gegnerin der argentinischen Militärdiktatur die sich aktiv für eine soziale Revolution einsetzte, in ein Geheimgefängnis verschleppt, zweieinhalb Monate lang unter schwerer Folter verhört und schließlich ermordet. Eine internationale Kampagne für ihre Freilassung hatte keinen Erfolg, wofür auch der MANGELNDE EINSATZ DER DEUTSCHEN BEHÖRDEN verantwortlich gemacht wird.

    Der damaligen westdeutschen Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt und dem dafür zuständigen Außenminister Hans-Dietrich Genscher wurde mehrfach vorgeworfen, dass ihnen die guten wirtschaftlichen Beziehungen zum Argentinien der Junta wichtiger gewesen wären als die Einhaltung der Menschenrechte und die Rettung des Lebens der deutschen Entführten. Auch wurden weitere rund einhundert Deutsche und Deutschstämmige in den etwa 340 Geheimgefängnissen der Diktatur getötet.

    • @H.G.S.:

      Wiki und dann strg C + V, Bravo!

      • @Waage69:

        Der erstaunlich fallweise bestimmte:

        EINSATZ DER DEUTSCHEN BEHÖRDEN

         

        sollte zur Kenntnis genommen werden. Eine weitergehende eigene Diskussion können Sie jederzeit bei mir anstoßen. (?)

  • Schöner Artikel. Nur den Schah als Geistesverwandten Erdogans zu bezeichnen ist so falsch, daß mit dem bekannten Wort nicht einmal das Gegenteil davon richtig ist.

     

    Der Schah hat eine funktionierende Demokratie abgeschossen und Persien in eine Diktatur geführt. Erdogan hat die Türkei aus dem Faschismus heraus geführt, aus der de-facto-Militärdiktatur, wo Demokratie allenfalls in Interimszeiten mal als Stück aufgeführt wurde. Gegenwärtig verteidigt Erdo die Türkei vor der offen angekündigten systematischen Unterwanderung durch die Gülen-Bewegung.

     

    Nein, wenn Erdogan mit einem Politiker aus dieser Zeit vergleichbar ist, dann ist das Adenauer. Stockkonservativ und religiös, gleichwohl führt er den Staat in die kapitalistische Moderne. Selber noch autoritär und patriarchalisch bis zum Despotischen, wie es ein nur an den Faschismus gewöhntes Volk vielleicht auch noch für eine Generation braucht, legt er gleichwohl den Grund für eine Demokratie nach ihm.

    • @Seeräuberjens:

      Erdowahn - der Ol Conny der Türkei¿

      "Junger Mann - da wissense mehr wie ich!";-D

      kurz - "Fünfzehn Mann auf der Totenmannskiste…" & das mit der Buddel Rum - was zu wörtlich genommen! - wa!

    • @Seeräuberjens:

      Genau anders war es - der Schah wollte die Grossgrundbesitzer u.a. der Ayatollas teilweise enteignen und die Flächen an die Bevölkerung weitergeben.

       

      Der islamische Klerus wollte auf sein Reichtum nicht verzichten und rief zu Revolten auf.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Revolution

       

      Grossgrundbesitz für Ayatollahs war das Motiv. Das Volk kriegt nix.

    • @Seeräuberjens:

      Jaja- Und morgen kommt der Weihnachtsmann... tralala

       

      Die, die den gewählt haben (die Meisten) werden einen ähnlichen Politiker-Schlag wieder wählen wollen. Es liegt nicht an diesem Einzelnen, wahnhaften Erdogan, es liegt am wahnhaften türkischen Wahlvolk, das ganz offenkundig, seinesgleichen an der Spitze haben möchte.

       

      Pustekuchen mit: "Grund für eine Demokratie nach ihm."

       

      Zustimmung gebe ich da eher für:

      "ein nur an den Faschismus gewöhntes Volk"

      • @H.G.S.:

        Da sage ich nichts gegen. Das wird eine Generation dauern. So wie bei uns. Wo wir auch noch lange Dreggers und Kanters hatten. Vielleicht ein bißchen schneller, weil die bei uns schon vor Augen haben, wie es auch anders sein kann.

  • [...] Beitrag bearbeitet. Bitte die Netiquette beachten. Die Moderation.

     

    Immer wieder mal muss sie [Merkel] von ihm [Erdogan], mit sich machen lassen, was er nur will. Ihr politisch souveräner Ruf und ihr Angesehensein als frei walten könnende Führungskraft sinken ja momentan immer weiter abwärts.-







    "Wir schaffen das" - aber nur, wenn sich die Deutsche Bundeskanzlerin vom türkischen Sultan dermaßen mißbrauchen lässt??

    • @H.G.S.:

      Es mag ja degoutant gewesen sein; hatte aber m.E. genau das Niveau des Themas.

  • Was heisst da "Beleidigung ausländischer Staatschefs"? Schmähung eines Tyrannen, der Minderheiten seines eingenen Volks (mit Hilfe der EU, 6 Milliarden immerhin) ermordet und damit ungefähr auf der selben Stufe steht wie Assad, ist nicht Recht, sondern Pflicht!

  • Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

     

    "...Die Entscheidung, die ihr der nicht minder anachronistische Folgeparagraf 104 a abverlangt, ist weder eine juristische noch eine rein formale, sondern eine der Staatsräson: Ist eine juristische Aufarbeitung der Causa im politischen Interesse der Bundesrepublik oder nicht?...."

     

    Sorry - aber dahinter steckt die

    Figur des rechtsfreien Raumes -

    Ein solcher ist aber nach dem Grundgesetz - GG - ausgeschlossen.

    D.h. - "....weder eine juristische noch eine rein formale, sondern eine der Staatsräson..." - das stimmt so nicht.

    Die Entscheidung ist auch - eine juristische!

    Denn Art 19 GG sagt dazu -

    "(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben."

     

    kurz - wie der Gnadenerlaß - dort war es nämlich naheliegenderweise;) zunächst auch strittig - beinhaltet die hier strittige Entscheidung - auch eine juristische Entscheidung -

    Nämlich: Werden Rechte des Betroffenen oder über den Grundsatz der Gleichbehandlung - gar anderer verletzt - oder nicht!

    D.h umgekehrt - diese Entscheidung wäre für sich justiziabel -

    Also für sich vor Gericht angreifbar.

     

    ff;)

    • @Lowandorder:

      ff

       

      Darin lag die eigentliche Zwickmühlensituation für Angie & ihr Kabinett. Dahinein hat sie sich -

      Gut vorbereitet durch die vorangegangenen Botschafter -

      Einbestellungen - durch Erdogan -

      Dem ja mit Ahmet Davutoğlu ein ausgebufften Fuchs und veritabler Juraprofessor zur Seite steht -Hineinmanövrieren lassen.

      Ob Angies Trick - "einmal & dann Nimmermeh" - ihr SPD-geschuldeter Kabinettsdeal - für ihre Gesichtswahrung gegenüber Sultan Recep I. ausreicht - wird die Zeit zeigen.

      Der Sultan weiß - EU wird nix - sein Kalkül - Dann zeig ich mit Verve die Kalte Schulter & laß als Innenpolitischen Gewinn die

      EU-ler statt devot - undankbar & link aussehen.

      Bisher scheint diese Rechnung als Quittung für den Türkei-Deal aufzugehen.

      Leider - wenn auch nicht verwunderlich. &

      Ob GroßKotz für den nächsten anvisierten Deal a Libyen daraus lernt -

      Darf mehr als bezweifelt werden.

      • @Lowandorder:

        Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

        Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

        Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

        Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

        Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

        Danke. Nur eine kleine Anmerkung -

        • @Gion :

          ;)) vorher stand - klitzekleine -

          Sorry - das hätt Ihnen sicher

          Noch besser gefallen!¿)

  • Dank an den Autor für den erhellenden Hintergrund.

    Für solche Texte werfe ich ganz gerne mal was in den Klingelbeutel.

    • @Waage69:

      ... der Autor rückt auch das oft verzerrte Bild er 68er-Bewegung zurecht:

       

      All die westdeutschen Polit-Skandale "ab Adenauer" wären unerwidert geblieben, hätte es keine "68er" gegeben.

       

      Allerdings: Ohne die "Joschkas" und "Tritt Ihns" wäre meine Rückschau ungetrübter.

      • @Gion :

        Sehe ich auch so.

         

        Die 68er waren eine historische Notwendigkeit egal wie man im einzelnen zu Ihnen steht.

        Kaum einer will in Wahrheit vor 68 zurück, selbst bei den Konservativen nur die allerletzten Spießer.

        • @Waage69:

          Den 68ern wird vieles zugeschrieben, was in Wirklichkeit dem technologischen Fortschritt – Pille, Unterhaltungsindustrie und mehr – zu verdanken ist bzw. auch den Hippies (die die 68er verachteten). Ich halte die für überschätzt.

        • @Waage69:

          Im Nachgang: Joschka war klar aber Trittin ist der Allerschlechteste nicht.

          • @Waage69:

            TRITTIN? Ich lach mich weg. Der hat ja noch nicht einmal Klaus Töpfers Mehrwegquote in den Supermärkten durchgesetzt, die Umweltministerin Merkel noch durchgehalten hatte. Kriegt nicht mal Dosenpfand gebacken, und sowas wollte mal Minister des Äußersten werden.

            • @Seeräuberjens:

              Das freut mich das Sie sich so freuen!

              Allerdings

              Dosenpfand gibt es doch - oder habe ich was verpasst?

              Sie stellen weiter oben die reinste Lobhudellei mit Erdogan an und lassen an Trittin (in knapp drei Sätzen) kein gutes Haar.

               

              Dann hudel ich an dieser Stelle auch mal ein wenig als seien wir bei Zimmer Frei:

               

              Für mich war Trittin in all seiner irdischen Beschränktheit einer der letzten Gründe überhaupt in Erwägung zu ziehen Grün zu wählen.

              Auch wenn er in vielen Punkten gescheitert ist (wie es letztlich uns allen bevorsteht, denn es gibt kein richtiges Leben in der falschen Welt von Konsum - und Verwertungsinteressen) ist er doch eine Person die sich um einzelne Themen über lange Zeiträume bemüht und dicke Bretter gebohrt hat.

               

              Trittin ist in der Lage durch seine mittels Akten- und Vorlagenfressen erworbenen Sachkenntnis Menschen echten Schmerz zuzufügen, denen natürlich die diesen vertragen können versteht sich wie z.B. Eon Managern.

               

              Die Tiraden die regelmäßig in den FAZ Kommentarspalten abgelassen werden nur wenn sein Name fällt ist Legion und bestärken mich in meiner Meinung das er nicht alles falsch gemacht haben kann.

          • @Waage69:

            nun ja, aber mußte er sich ausgerechnet bei den BILDERBERGERN ranrobben? Ähnlich KGE, die sogar im Vorstand der ATLANTIKBRÜCKE war...

            • @Gion :

              Der hat doch bei den Bilderbergern nur ein wenig die Lage gepeilt...!

  • Im Übrigen hätte „bei einer Abwägung das Interesse der Klägerin, ihrer Auffassung über das gegenwärtige Regime in Chile uneingeschränkt Ausdruck geben zu können, hinter dem öffentlichen Interesse an ungestörten diplomatischen Beziehungen zurückstehen müssen“.

     

    Mit Dikatoren und Despoten möchte Deutschland eben gerne eine Beziehung. Da stört ein Hinweis auf Unrecht im jeweiligen Land schon sehr...!

     

    Das ist heute mit Frau Merkel und Herrn Erdogan ja nicht anders. Wie sonst schafft es diese Dame von Partnerschaft mit einem Herrn, der Krieg gegen die Kurden führt, zu sprechen!?

    • @Lesebrille:

      der - tötliche - schmierstoff öl! und unser aller abhängigkeit von dieser droge.

       

      wer von uns alternativos fährt schon, bzw. fuhr schon mit paddelboot oder fahrrad zum aschram des baghwan? oder zum ikea?

       

      vor vielen jahren besuchte ich eine freund in türkisch-kurdistan. die strasse gen südosten wurde immer holpriger, die orte ärmlicher...

       

      ...auf der gegenspur ein öltanklaster nach dem anderen. gen westen mit den reichtümern - kurdistans!

  • Heinrich von Brentano! Dem Herrn fehlt ein "n" im Nachnamen.

    • @Lesebrille:

      was in posthum auch nicht sympathischer macht...

      • @Gion :

        Nö.

  • ein erhellender Beitrag, füllt er doch für mich (*1945) einige Wissenslücken - und der Autor zollt Teilen der westdeutschen/gesamtdeutschen Justiz und ihren Akteuren Respekt:

     

    (...) „Wenn darüber entschieden werden muss, ob ein Plakat mit der Aufschrift ‚Persien ein KZ‘ als Beleidigung gegen das Staatsoberhaupt dieses Landes gewertet werden muss, ist es notwendig, die Situation zu kennen“, argumentierte der Hamburger Staatsanwalt Helmut Münzberg.

    • @Gion :

      also hin in die Türkei, nach Kurdistan, werte Frau Kanzlerin, damit Sie bei Ihrer nächsten Pressekonferenz etwas deutlicher werden können...

       

      ... um nicht nur von der "Freiheit der Presse in der Türkei" sprechen zu können, sondern von den unzähligen Journalistinnen und Journalisten die getötet wurden, vornehmlich wenn sie aus Kurdistan berichteten - und meist von dort auch stammten...

      • @Gion :

        Der Tod von Journalisten interessiert nur, wenn sie im Interesse der "westlichen Wertegemeinschaft" berichten. Und auch dann nur, wenn es politisch in den Kram passt.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          leider ist es so!