Bekämpfung von „Clan-Kriminalität“: Gewerberecht als Türöffner

Berliner Polizei und Bezirksämter nutzen Gewerbekontrollen als Alibi für „Clan-Razzien“. Eine neue Studie bezweifelt die Rechtmäßigkeit.

Rauch steigt in einer Shisha-Bar aus einer Wasserpfeife auf

Kontrollen gegen Clan-Kriminalität in Spätis und Shisha-Bars: viel Rauch um nichts Foto: dpa

BERLIN taz | Bilder von Hunderten von Po­li­zis­t*in­nen bei Razzien vor Shisha-Bars, arabischen Supermärkten oder Spielhallen in Neukölln, Tempelhof oder Wedding machen regelmäßig bundesweit Schlagzeilen. Die Be­am­t*in­nen rücken oft mit einem Großaufgebot zu diesen Einsätzen an, zusammen mit dem Zoll, dem Finanz- oder Gesundheitsamt.

Nun sorgt eine interne Studie, die von der Wirtschaftsverwaltung in Auftrag gegeben wurde, in den beteiligten Behörden für heftige Diskussionen über die Sinnhaftigkeit dieser Einsätze. Der taz liegt die 195 Seiten umfassende Studie exklusiv vor.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beauftragte Ende 2020 die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) mit einer Studie, die sogenannte Gewerbeüberwachung zu untersuchen. Die erwähnten Clan-Razzien laufen in der Hauptstadt meistens unter genau diesem Label. Rechtlich betrachtet fällt die Gewerbeüberwachung in Berlin in die Kompetenz des Landeskriminalamts (LKA).

Seit Januar 2022 liegen die Studienergebnisse vor. Sie zeigen gravierende Defizite im Zusammenhang mit der Gewerbeüberwachung auf und stellen den bisherigen Kampf gegen die sogenannte Clan-Kriminalität grundsätzlich infrage.

Die Wis­sen­schaft­le­r*in­nen der HWR hatten einen exklusiven Zugang in die Behördenapparate und konnten mit In­si­de­r*in­nen sprechen, die maßgeblich die Gewerbeüberwachung in Berlin prägen. Erstaunlich ehrlich berichten Mit­ar­bei­te­r*in­nen von ihrer Unzufriedenheit und ihrer Skepsis gegenüber der Berliner Strategie gegen die vermeintlichen Clan-Strukturen. Zwei zuständige Mit­ar­bei­te­r*in­nen äußerten sich zum Beispiel in der Studie verärgert über Methoden, wie migrantisierte Kleinbetriebe unter Generalverdacht gesetzt würden.

Anonymisierte Befragung

Eine der anonymisierten Mit­ar­bei­te­r*in­nen schildert exemplarisch die Situation im Zusammenhang mit einem Reisebüro, das Pilgerfahrten nach Mekka anbiete: „Plötzlich möchte man in Reisebüros einreiten, möchte dann da mal wissen, was kann man denn (…) in Reisebüros eigentlich kontrollieren. Und es war alles irgendwie so verkehrtrum.“

Und weiter wird der Mitarbeiter zitiert: „Dann durften wir Vermerke schreiben, was darf denn jetzt die Polizei gewerbeüberwachungsmäßig in Reisebüros kontrollieren. Dann wollten sie aber nur rein […] weil sie den Clans oder wem auch immer ans Leder wollten.“ Die Studie strotzt vor Berichten, in denen Gründe konstruiert werden, um in Barbershops, Spätis oder Imbissbuden Kontrollen durchzuführen – in der Hoffnung, dann etwas zu finden.

Selbst Mit­ar­bei­te­r*in­nen vom LKA, die in der Studie zu Wort kommen, lassen durchblicken, dass bei der Verhältnismäßigkeit in Sachen Clan-Bekämpfung etwas nicht stimmt. Ein*e hochrangige Be­am­t*in wird wie folgt zitiert: „Das ist im Grunde genommen das alte Lied von dem trojanischen Pferd, dass man also mit nem ‚Guten Tag, wir machen mal Gewerbekontrolle‘ angeritten kommt und genau genommen im Vorfeld eines wirklichen profunden Verdachts, was einen veranlassen könnte, da meinetwegen eine Durchsuchung zu machen, agiert. Das ist natürlich 'ne Rechtsfrage, die kann man auch kritisch sehen.“

In den vergangenen Jahren haben sich im Abgeordnetenhaus, in den Bezirken und vonseiten der betroffenen Gewerbetreibenden mehrere Stimmen zu Wort gemeldet, die diese Praxis juristisch kritisch betrachten. Es stellt sich die Frage, warum die Sicherheitsbehörden in Berlin, so wie auch in anderen Bundesländern wie Niedersachen oder Nordrhein-Westfalen, so viele Ressourcen in diese inszenierten Verbundeinsätze investieren.

Ein*e In­si­de­r*in gibt darauf eine nüchterne Antwort: „Es kommt am Ende eigentlich nichts bei rum. Das muss man so sagen, es wird in der Presse anders verkauft.“ Tatsächlich fragen nur wenige Journalist*innen, was eigentlich konkret der Anlass und die Ergebnisse dieser Kontrollen sind. Es gibt genügend Fälle, in denen lediglich wenige Mengen unverzollter Shisha-Tabak beschlagnahmt oder die Richtwerte für Kohlenmonoxid in Innenräumen nicht eingehalten wurden.

In der Studie taucht immer wieder ein Wort auf: Verhältnismäßigkeit. Wenn man lange genug an einem Ort sucht, findet man etwas. In einer Großstadt sowieso. Dennoch, so geht aus der Studie hervor, finden die Be­am­t*in­nen bei den Verbundeinsätzen oft genug gar nichts und der Tross muss ergebnislos abziehen.

Auch die mit der Studie beauftragten Wis­sen­schaft­le­r*in­nen sehen die Verbundeinsätze kritisch: „Die Verfolgung von Straftaten ist von den Ordnungsaufgaben in Gewerbeangelegenheiten streng zu trennen.“ Demnach ist die beschriebene Methode des „trojanischen Pferdes“ gesetzeswidrig, weil dabei eine vorgeschobene Gewerbeüberwachung als Brücke zu einer verdachtsunabhängigen Strafverfolgung dient. „Das Gewerberecht ist kein Türöffner für die präventive Kontrolle von Straftaten“, heißt es in der Studie. In der Praxis halten sich Senat, LKA und Bezirke allerdings nicht an dieses Rechtsprinzip.

Dazu kommt, dass beim Berliner LKA schon seit 2007 keine Po­li­zei­an­wär­te­r*in­nen mehr für den Gewerbeaußendienst ausgebildet werden. Die Studie, die sich auf die Weiterentwicklung der Gewerbeüberwachung fokussiert, beschreibt, wie im Zusammenhang mit einem Personalmangel bei der Polizei einige Bezirke dazu übergegangen seien, die Verbundeinsätze auf eigene Faust zu organisieren.

Medienwirksames Agieren

Bei diesem „Learning by doing“ spielen die politischen Verantwortlichen in den Bezirken eine maßgebliche Rolle. Sie treiben ihre Verwaltungen an, in großen Gruppen Außeneinsätze durchzuführen. Eine verantwortliche Person in einem Bezirksamt schildert unverblümt die Intention hinter dieser Strategie: „Wir versuchen halt, auch außenwirksam oder medienwirksam unsere Verfahren zu führen. Nicht dass wir rausgehen und sagen, ach Mensch, das ist ja nicht so schön, und man kriegt eine Woche später einen Bußgeldbescheid über einen geringeren Betrag, sondern dass wir halt auch im Rahmen der erzieherischen Maßnahmen auch mal tiefer in die Kasse greifen.“

Eine Mit­ar­bei­te­r*in eines Bezirksamts berichtet dagegen von ihren Bedenken: „Die Polizei ist natürlich nicht personell, sondern einfach technisch besser ausgestattet als die Bezirke. (…) die Polizei hat Waffenträger, wir haben keine Waffenträger. Es gibt natürlich immer mal wieder Situationen, wo es ein bisschen brenzliger wird, gerade in diesen – nichtdeutscher Herkunft, sag ich mal, in diesen Bereichen, wenn man da einen Betrieb schließen will oder irgendwas, da ist es schon immer ganz gut, wenn man da jemand bei hat, der einen auch schützen kann.“

Bei den Razzien reagieren einige betroffene Gewerbetreibende emotional. Sie schlagen gegen Kameras, bedrohen anwesende Jour­na­lis­t*in­nen oder schreien die Be­am­t*in­nen an. Oft wird darauf hingewiesen, dass der Generalverdacht unfair und rassistisch motiviert sei. Viele Betroffene haben sich mittlerweile in Initiativen zusammengeschlossen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Und so geraten bei den Verbundeinsätzen staatliche Stellen an frustrierte Gewerbetreibende, denen man oft keine konkrete Straftat nachweisen kann, die aber unter massiver staatlicher Beobachtung stehen.

In der Studie wird deutlich, dass viele Be­am­t*in­nen in den Bezirken keine Lust mehr haben, für die Inszenierung von Po­li­ti­ke­r*in­nen ihre Sicherheit aufs Spiel zu setzen. Außerdem würden durch die Konzentration auf die inszenierte Clan-Bekämpfung in Verbindung mit dem Personalmangel andere (nicht migrantisierte) Gewerbebetriebe in der Stadt „gar nicht überwacht“.

Angesichts der Fernsehbilder, die während der Einsätze entstehen, sind die Ergebnisse dieser unabhängigen Untersuchung eine gute Grundlage – um zu verstehen, was wirklich hinter den Clan-Razzien steckt.

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