Bekämpfung des Fachkräftemangels: Ampel will Einwanderung erleichtern
Fehlende Fachkräfte werden für immer mehr deutsche Firmen zum Problem. Die Bundesregierung plant deshalb, das Einwanderungsrecht zu reformieren.
Die Minister kündigen an, den Arbeitsmarkt auch für Fachkräfte zu öffnen, die einen Arbeitsvertrag, aber noch keinen hierzulande anerkannten Abschluss haben. Diesen könnten sie dann mit Hilfe des deutschen Arbeitgebers nachholen, schlagen die Minister vor.
Mit der angestrebten Reform rennen sie bei der Wirtschaft offene Türen ein: „Ohne ausreichende Zuwanderung aus dem Ausland werden wir das Fachkräfteproblem nicht lösen können“, betonte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bei der Vorstellung eines Vorschlagskatalogs zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG). Laut aktueller DIHK-Konjunkturumfrage sehen 56 Prozent der Unternehmen im Fachkräftemangel ein Geschäftsrisiko. In diesem Zusammenhang komme der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte mehr und mehr Bedeutung zu.
Das FEG ist seit 1. März 2020 in Kraft. Ziel ist es, den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. „Ein Nadelöhr, ein Hauptproblem des Gesetzes ist aber die Umsetzung“, beklagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Die praktische Arbeit in den Behörden und die Komplexität der Regelungen überfordere Unternehmen, potenzielle Zuwanderer und oft offenbar auch die Behörden selbst. Hinzu kämen teilweise sehr lange Wartezeiten auf Visa-Termine.
Blue-Card für Nicht-EU-Ausländer
Auch Faeser und Heil beklagen, dass das Einwanderungssystem noch immer zu „schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“ sei. Die Ampelkoalition sei angetreten, das zu ändern. Anders als bisher solle künftig für die Einreise der Nachweis eines Abschlusses und Berufserfahrung ausreichen. Das Anerkennungsverfahren könne dann nach der Einreise und parallel zur Arbeit betrieben werden.
Zudem soll nicht mehr von jungen Hochschulabsolventen erwartet werden, dass sie genauso viel verdienen wie Berufserfahrene, um mit einer sogenannten Blue Card einreisen zu können. „Wir senken für sie die Gehaltsgrenzen. Auch dadurch ermöglichen wir einen leichteren Berufseinstieg in Deutschland für gut ausgebildete junge Menschen“, erklärten Faeser und Heil. Die Blaue Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel speziell für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten.
Gemäß FEG sollen die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten unter anderem für das beschleunigte Fachkräfteverfahren. „Diese wurden nicht in allen Ländern eingerichtet und es liegen Erfahrungen vor, dass in manchen Ausländerbehörden zum Teil die aktuelle Rechtslage nicht ausreichend bekannt ist, beziehungsweise umgesetzt wird“, kritisiert der DIHK.
Die Folge seien mitunter lange Wartezeiten bei der Vergabe, aber gerade auch bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, was die Planungssicherheit der Betriebe erschwere. Der Ausbau der zentralen Ausländerbehörden wäre aus DIHK-Sicht wünschenswert. Zu prüfen wäre demnach auch, ob eine bundesweite Stelle eingerichtet werden könnte.
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