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Bayrisches VerfassungsschutzgesetzKarlsruhe kippt Überwachungsgesetz

Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.

Hat das bayerische Verfassungsschutzgesetz versenkt: Das BVerfG in Karlsruhe

Karlsruhe afp/dpa | Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag etliche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war.

Die Gesetzesnovelle gibt dem bayerischen Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse wie etwa die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit sogenannten Staatstrojanern oder unter bestimmten Voraussetzungen die akustische und optische Überwachung von Wohnungen. (Az. 1 BvR 1619/17)

Die Kläger gehören Organisationen an, die im Verfassungsschutzbericht des Freistaats erwähnt wurden. Sie halten es deshalb für möglich, dass sie selbst überwacht werden könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte ihre Verfassungsbeschwerden.

Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte es bei der Verhandlung im Dezember unter anderem mit der Notwendigkeit von besserem Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt, die Anschläge wie den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 verhindern sollten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, im Inland Extremisten und Spione zu beobachten.

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6 Kommentare

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  • Zitat Seehofer: "Herrschaft des Unrechts"

  • Ich hätte jetzt schon fast gesagt: "Was stört es eine Bayrische Eiche wenn sich ein Preuß' daran erleichtert" aber Karlsruhe ist ja in BaWü ...

  • Murks Marke CSU eben: ständig gegen die Linke stänkern, selber aber Gesetze erlassen, neben denen die Stasi wie ein harmloser Gesangsverein wirkt!

  • Es scheint ja ein inzwischen zunehmend etablierter Modus der Politik zu sein bei der Gesetzgebung weitesgehendste Befugnisse zu beschließen und dann mal abzuwarten was davon in Karlsruhe übrig bleibt. So etwas ist also kein Versehen, sondern Methode. Müsste man nicht von Politiker*innen deren Gesetzesvorhaben sich als verfassungwidrig erweisen eigentlich ganz selbstverständlich erwarten, dass sie sofort zurücktreten, da sie ja offenbar nicht dazu in der Lage sind ihre Aufgabe, die Gesetzgebung, auf dem Boden des Grundgesetzes zu erfüllen?

    • @Ingo Bernable:

      Durchaus.



      Da Politiker einen Eid auf die Verfassung ablegen, und dann verfassungswidrige Gesetze auf den Weg bringen, muss man sagen: Meineid.



      Oder einfach zu blöd.



      Jedenfalls kostet sowas auch eine Menge Geld.



      Ich wäre auch für Entlassung, und zwar unehrenhaft und ohne Pension.

    • @Ingo Bernable:

      Da kann Andreas Scheuer ein Lied von singen!

      Aber ja, es hat mittlerweile Prinzip/Methode. Da helfen offensichtlich auch die Horden an Beratern nicht.