BVG darf Pkw umsetzen: Völlig legal abgeschleppt
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Die BVG darf Falschparker umsetzen – ob eine konkrete Behinderung vorliegt oder nicht.
Wie ein Sprecher des Gerichts am Montag mitteilte, hatte der Halter eines Pkw gegen einen Gebührenbescheid von 208,33 Euro geklagt, nachdem die BVG sein Fahrzeug im Oktober 2020 von einer Bushaltestelle in Weißensee entfernt hatte. Dem Kläger zufolge hatte er trotz Parkens im Abstand von weniger als 15 Metern zum Haltestellenschild niemanden behindert. Deshalb sei die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen.
Das sah die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts anders, die sich erstmals mit der neuen Befugnis der BVG zu befassen hatte. Die Aufgabenübertragung stehe mit höherrangigem Recht in Einklang und sei auch sonst nicht zu beanstanden, befand das Gericht – die BVG nehme als Anstalt des öffentlichen Rechts im Rahmen der Gefahrenabwehr Ordnungsaufgaben wahr.
Ob es in diesem Fall zu einer konkreten Behinderung gekommen sei oder nicht, sei im Übrigen unerheblich, entschied die Kammer. Denn dem reibungslosen Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs komme ein hoher Stellenwert zu.
In Paragraf 23 des Mobilitätsgesetzes heißt es, die BVG überwache den ruhenden Verkehr zur Abwehr von Gefahren, „die von einer den Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen widersprechenden Nutzung der Verkehrsflächen des ÖPNV ausgehen“. In diesem Zusammenhang sei sie berechtigt, Kfz von Busspuren und Tramgleisen zu entfernen, aber auch aus Haltestellenbereichen, „einschließlich der dort befindlichen Gehwege und Radwege“.
Busspuren als Dauerbrenner
Begonnen haben die Verkehrsbetriebe mit dem Umsetzen Anfang 2020. Im gesamten vergangenen Jahr entfernten sie rund 8.000 Fahrzeuge, im laufenden Jahr hatten bis Ende Mai rund 3.500 HalterInnen das Nachsehen. Laut BVG gibt es dabei einige räumliche Schwerpunkte: „Dauerbrenner“ seien die Busspuren auf dem Spandauer Damm und der Bundesallee sowie in der Schöneberger Haupt-, Dominicus- und Rheinstraße. Oft fänden die Umsetzungen am Morgen statt, denn einige Haltestellen seien nachts temporär außer Betrieb.
An Gebühren werden die erwähnten 208 Euro fällig. Überschüsse macht die BVG damit nach eigenen Angaben nicht: „Die Ausgaben können nur schwer exakt bestimmt werden, halten sich aber ungefähr die Waage mit den Einnahmen“, teilt sie auf taz-Anfrage mit. „Der Abschleppservice der BVG ist nicht gewinnorientiert, sondern soll lediglich schnell dafür sorgen, Hindernisse zu beseitigen, die den Betriebsablauf stören.“
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