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BGH zu richterlicher UnabhängigkeitRüge für Richter akzeptiert

Thomas Schulte-Kellinghaus ist gründlicher und damit langsamer als andere Richter. Er durfte deshalb ermahnt werden, entschied der Bundesgerichtshof.

Macht sich keine Freunde mit seinem Arbeitsstil: Richter Thomas Schulte-Kellinghaus Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Ein Richter darf gerügt werden, wenn er zu gründlich arbeitet und deshalb erheblich weniger Fälle erledigt als seine Kollegen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des Richters Thomas Schulte-Kellinghaus.

Schulte-Kellinghaus ist Zivilrichter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Er erledigt seit Jahren deutlich weniger Verfahren als andere OLG-Richter, weil er sich für den einzelnen Fall besonders viel Zeit nimmt. 2012 erhielt er deshalb eine Rüge von der damaligen OLG-Präsidentin Christine Hügel.

Schulte-Kellinghaus sah den Rüffel als Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit. Wenn es zu wenig Richter gebe, müsse der Landtag eben mehr Geld für Richterstellen bewilligen. Von ihm könne nicht verlangt werden, dass er seine Arbeitsweise den vorhandenen Ressourcen anpasse.

Der Richter klagt deshalb nun schon seit acht Jahren gegen die Rüge von 2012. Wie schon in den Vorinstanzen hat Schulte-Kellinghaus nun auch am Dienstgericht des Bundes beim BGH verloren. „Ein Dienstvorgesetzter darf einem Richter, dessen Arbeitsweise zu Unzuträglichkeiten in der Verfahrensabwicklung geführt hat, zu einer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen am Dienstagnachmittag. Ein Eingriff in die Unabhängigkeit läge erst vor, wenn einem Richter ein Arbeitspensum abverlangt wird, das auch von anderen Richtern nicht sachgerecht zu schaffen ist.

Nächste Station: Verfassungsgericht

Nach der Niederlage beim BGH will Schulte-Kellinghaus seinen Fall zum Bundesverfassungsgericht bringen. Allerdings ist er schon 65 Jahre alt und wird im Juni 2022 pensioniert. Es besteht deshalb die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht nicht rechtzeitig entscheidet und dann das Rechtsschutzbedürfnis entfällt.

Schulte-Kellinghaus' Anwältin Christina Gröbmayr richtete deshalb schwere Vorwürfe an den BGH, der sich 2017 schon einmal mit dem Verfahren beschäftigt hatte, dann aber den Fall zur Klärung von Detailfragen an die Vorinstanz zurückwies. Diese Zurückweisung sei völlig unnötig gewesen und habe drei Jahre Zeit gekostet, kritisierte Gröbmayr. „Es ist eine Ironie dieses Verfahrens, dass Herr Schulte-Kellinghaus zu schneller Erledigung angehalten wird, während der BGH das Gegenteil praktiziert“, so die Anwältin.

Die Klage von Schulte-Kellinghaus wurde in der Justiz mit großem Interesse verfolgt. Zwar legen alle Richter großen Wert auf ihre Unabhängigkeit. Allerdings enthält seine Argumentation den impliziten Vorwurf, dass Richter, die mehr Fälle erledigen als er, nicht gründlich genug arbeiteten. Außerdem führte Schulte-Kellingshaus' Arbeitsstil dazu, dass Kollegen einen Teil seiner Verfahren miterledigen mussten. Die Zahl seiner Anhänger in der Richterschaft ist daher sehr begrenzt.

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38 Kommentare

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  • Solche Leute werden früher oder später ans OLG abgeschoben, weil deren Dezernate an den Amts-und Landgerichten bei der dort herrschenden Schlagzahl schlicht “absaufen”.

  • Herr Richter am OLG Schulte-Kellinghaus besteht mit Zivilcourage (ein altmodisches Wort, das beklagenswerterweise genau passt) auf die Gesetzesbindung seiner Arbeit als rechtsstaatliches Grundprinzip. Die Qualität seiner Arbeit oder sein Fleiß stehen außer Zweifel, doch die Zeit, die diese Qualität erfordert, wird ihm "von oben" tatsächlich versagt. Er soll zur Räson gebracht werden (Räson hatte ursprünglich die Bedeutung "Vernunft", nunmehr bezeichnenderweise "Zucht") und wehrt sich gegen dieses Dogma einer sog. Effizienz (stammt aus der Ökonomie, eine Anwendung auf richterliche oder viele andere menschliche Tätigkeiten verbietet sich. Eigentlich).



    Nach Corona, so konnte man vielerorts lesen, soll eine schöne, neue Welt entstehen, eine menschliche, ökologische und gerechte Welt mit neuen Orientierungen (die uns einige bevorstehende Katastrophen ersparen sollen). Und "Effizienz" wird wohl kaum dazu gehören. Warum?



    Voraussetzung für Qualität ist i m m e r Nachdenklichkeit. Und sie braucht Muße (das wussten schon die Griechen), Geduld, ZEIT. Betrachtung, Be-denken, mündiges Abwägen ist indessen für die Mächtigen unerwünscht, Effizienz daher sogar Staatsräson. Verständlich, denn für ihre "Regierbarkeit" braucht´s in der Bevölkerung offenbar nicht Überlegung, sondern Unterordnung (Ähnliches gilt für die Wirtschaft).



    Das Fatale (oder Erfreuliche, je nach Position) des Dogmas Effizienz ist seine Selbststabilisierung: Der sich dem künstlich auferlegten Zeitdruck Angepasste hält ihn irgendwann für gottgegeben - und hat nicht die Zeit, einmal darüber nachzudenken. Effizienzdruck beschädigt unbestreitbar Menschen wie die Qualität ihrer Arbeit. Und diese Menschen stigmatisieren kurioserweise am Ende als faule Säcke die Mutigen, die sich die (notwendige!) Zeit ausbedingen. Verrückte Welt.



    Nochmal zum Anfang: Wollen wir wirklich den kurzen Prozess? Ohne die Assoziation "3. Reich"? Link: de.wikipedia.org/w...r_Prozess_(Urteil)

  • Guter Sachlicher Artikel. Tatsächlich ist es eben auch so, dass Richter nicht nur für sich oder die Wissenschaft arbeiten, sondern vor allem auch für diejenigen, die Streit haben und von Gerichten entschiedn haben wollen - möglichst noch in der gleichen Generation, wenn ich es mal überspitze, wie der Herr S.-K. das ja auch ab und zu tat.

    • @Dr. McSchreck:

      Weiß ja. Daß Sie zur Sparsamkeit neigen



      Aber eine so derart sparsame Ansammlung von Sachlichkeit in einem Artikel wie hier auch noch - Gut finden.



      Das - Ganz unzugespitzt - Verwundert dann doch schon sehr. - 😱 -

      • @Lowandorder:

        ich bin eben "vom Fach". Da lernt man, zu Ergebnissen zu kommen, sich kurz zu fassen und das alles für die Menschen verständlich auszudrücken - in meiner Generation jedenfalls -....;-)

        • @Dr. McSchreck:

          🦆🦆🦆 - Erstarre in Ehrfurcht.

          Umso mehr wundert mich Ihr obiges.😎

          • @Lowandorder:

            der Mann wäre sicher an der Uni besser aufgehoben gewesen. Aber Richter werden nun mal vor allem auch dafür bezahlt, dass sie entscheiden. Wer glaubt, aus jedem Urteil eine wissenschaftliche Grundsatzarbeit machen zu müssen, hat den falschen Beruf gewählt.

            • @Dr. McSchreck:

              Besser anne Uni? Koa Ahnung nich.



              Dazu kenn ich ihn nicht gut genug.

              Anyway. Der Vorhalt - so wie ich ihn kenne/erinner - ist ein eindeutiger Disziplinierungsversuch. Ein rechtswidriger Eingriff in die verfassungsgarantierte richterliche Unabhängigkeit und nicht hinzunehmen



              &



              Die hier zitierte Bekundung der Frau Senatsvorsitzenden des Dienstgerichts am BGH bekundet vorauseilenden Gehorsam & liegt ersichtlich rechtsfehlerhaft neben der Sache.

              • @Lowandorder:

                Der BGH hat sich ja durchaus mit dem Problem etwas ausführlicher beschäftigt. Da sitzen auch keine Trottel, die bekannte Grundsätze mit Verfassungsrang wie die richterliche Unabhängigkeit übersehen - im Gegenteil betraf das ganze Verfahren genau diesen Punkt, wo diese Unabhängigkeit ihre Grenze findet.

                Und die Entscheidung erscheint mir überaus vertretbar, dass ein Richter nicht nur für sich um eigenen Wohlgefallen arbeitet, bis das Urteil seinen Ansprüchen in jeglicher Hinsicht genügt, sondern auch für die Gesellschaft und die Parteien, die einen Streit entschieden haben wollen - und das nach Möglichkeit einigermaßen zeitnah, solange zB die beteiligten Unternehmen überhaupt noch existieren.

                • @Dr. McSchreck:

                  Is doch hüsch - daß Sie & scheint’s “Ihre Generation“ - welche immer das ist.



                  So derart staatstragendes Vertrauen in den BGH haben.

                  Mit gut über zehn Jahren Dienstrecht & als gelernter Verfassungsrechtler aber.



                  Bitte ich doch mir etwas mehr Skepsis nachzusehen. Skepsis. Bei z.B. einem Obersten Bundesgericht - das - & das ist noch nicht soo lange her - durch die Bank - verfassungswidrige Geschäftsverteilungspläne hatte.



                  Vulgo - bis dato mit dem Verfassunngsgrundsatz des Gesetzlichen Richters “Fußball gespielt“ hat. Und den



                  (ex-verwaltungsrichter)Kollegen, der dies aufdeckte - breitflächig gemoppt hat. Bis der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts - diesem Spuk ein Ende bereiten hat.

                  unterm— & nicht nur am Rande -



                  Daß die Gerichtsverwaltung es sich angelegen sein läßt. In Spruchköper außerhalb der “normalen“ Geschätsverteilung - Dienstrechtssenate & dergleichen - ihr genehme Adlati zu lancieren. Dürfte selbst Ihnen nicht verborgen geblieben sein.

                  • @Lowandorder:

                    Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt an -





                    Auch im hohen Stand der Richter



                    gibt es manchmal Bösewichter...







                    ... und den meisten Diktatoren ist der Anschein von Rechtsstaatlichkeit genau so wichtig, wie Gangstern die "Ehre". Die Geschichte hat ja schreckliche Fälle von "Schauprozessen" im Angebot. Da braucht`s gar nicht die Literatur. Alles sehr fragil. Die wichtigsten Säulen für stabile Demokratie sind Wohlstand und Wohlfahrt, Bildung und - Herzensbildung. Und aufrichtige Politiker:innen, damit Bürger:innen sich nicht verarscht vorkommen.







                    "Weh, wenn sich in dem Schoß der Städte



                    der Feuerzunder still gehäuft,



                    das Volk, zerreißend seine Kette



                    zur Eigenhilfe schrecklich greift..."







                    (Schiller, "Lied von der Glocke" - by heart)“

  • Gut, dass diesem Richter Langsam mal von oben auf die Zeitlupen-Finger geklopft wird.



    Die Spitzenausrede "ich-arbeite-langsam-also-gründlicher" werde ich derweil mal meinem Chef kredenzen...

  • "zu gründlich arbeitet und deshalb zu wenig Fälle erledigt" ist schon schräge Logik und nicht mal nur auf die Jurisprudenz begrenzt. Auch die Putzkraft kann zu wenige Zimmer erledigen oder die Spargelstecherin zu wenig Spargel stechern.

  • Mal ne ganz profane Frage: Was für eine Auswirkung hat so eine Rüge für einen Richter?

    Kriegt er weniger Gehalt?

    Werden seine Aufstiegsmöglichkeiten gemindert?

    Wie lange bleibt so eine Rüge in der Personalakte?

    Richter wissen so etwas wahrscheinlich aber ich bin keiner und so etwas würde mir helfen, die Rüge einzuordnen.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Weniger Gehalt kriegt er nicht. Eine Gehaltskürzung ist eine Disziplinarmaßnahme, die wesentlich schärfer ist als ein Verweis. Und eine Rüge (wenn´s denn wirklich nur eine Rüge war) ist weniger als ein Verweis. Sie ist keine förmliche Disziplinarmaßnahme, sondern nur ein Schreiben, in dem die Vorgesetzte ihre Missbilligung zum Ausdruck bringt. Da der Richter kurz vor der Pensionierung steht, könnte er die Rüge auch einfach hinnehmen und weitermachen wie bisher, ohne dass was passiert.

      Die Aufstiegschancen eines Richters sind von seinen dienstlichen Beurteilungen abhängig (bzw.: wer was werden soll, wird gut beurteilt). Wer wegen zu niedriger Erledigungszahlen gerügt wird, dürfte kaum eine gute Beurteilung bekommen.

  • Ich sach's mal so: Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil dem klagenden Richter de facto bescheinigt, dass er gründlicher arbeitet, aber das Justizsystem nicht verstanden hat. (;-))

  • Ich hoffe, die Anstalt wird bald die Zusammensetzung des zuständigen Ausschusses im BGH aufdecken.... Das ist dort ein EIn- Ausfallstor für Wirtschaftshörige...

    • @ophorus:

      ... der nächste Verschwörungstheoretiker - seufz...

      • @Emmo:

        Naja - Naja - Langsam öffnen die Kneipen & Wirtschaften wieder. Woll.



        Bei gebührendem Abstand. Wollnich 🍺

  • Das ist nichts weiter als eine Aufforderung zum "Pfusch" aus Sachzwang, wie es in unserer kaputtgesparten Gesellschaft üblich geworden ist.



    "Wer billig kauft, kauft zweimal."

    • @Regimekritiker_Dracula:

      " Aufforderung zum "Pfusch" aus Sachzwang"

      "Langsam" ist nicht notwendigerweise synonym mit "gründlich" (auch wenn man Herrn Schulte-Kellinghaus wohl zumindest bescheinigen kann dass er es in der eigenen Rechtsverfolgung an Gründlichkeit nicht mangeln lässt...).

      Bei gleich einseitiger Lesart, nur andersherum müsste man es als "Warnung vor Bummelei" verstehen - auch jetzt nicht so ganz unzweckmäßig, wenn man sich die langen Laufzeiten von Rechtsstreitigkeiten anschaut. "Effektiver Rechtsschutz" (anerkanntes Grundrecht) ist nunmal nicht NUR Gründlichkeitsfrage. Das gründlichste Endurteil nutzt nichts, wenn die Gerichte länger dafür brauchen, als es im realen Leben relevant ist - wie ironischerweise an diesem Fall schön zu beobachten.

      Es gibt immer zwei Seiten eines solchen Streits.

      • @Normalo:

        Ach was! Zwei? Mach Bosse. A lot of.

        Ausgangspunkt aller Überlegungen - ist die feine Anmerkung von Xaver Berra -



        “Im Paragraphenturm“ - alias -



        Theo Rasehorn - einst VorsRi OLG Ffm:



        “Gerichtsverwaltung? Die sollen dafür sorgen - daß ich‘n warmes trocknes Zimmer habe. Nen Blatt Papier & was zu Schreiben • “



        &



        Den Rest sehmer dann.

        & But.



        Wie diese obrigkeitlich fixierten Behördenleiter“kollegen“ & ihre eilfertigen Adlati & das zunehmend - über die Zäune fressen - während ganze Gerichtszweige - sachlich & personell - auf dem Zahnfleisch gehen.



        Das spottet jeder Beschreibung & sodele sind larmoyante Invektiven von offensichtlich Unbeleckten fürn …Eimer & schlicht peinlich.

        unterm—— aus berufenem Mund -



        “Meine Damen - meine Herren.



        Ich weiß - die Arbeit wird von R 1 & R 2 gemacht. Ich weiß das. Als ich mein Bundesrichterdezernat abgab enthielt das acht - (in Worten 8) Sachen. …usw usf“



        So auf dem vorletzten Richterratschlag:



        Einer aus Karlsruhe. Naja - gelernter Verwaltungsrichter.

        So weit mal

  • "Nach der Niederlage beim BGH will Schulte-Kellinghaus seinen Fall zum Bundesverfassungsgericht bringen. Allerdings ist er schon 65 Jahre alt und wird im Juni 2022 pensioniert. Es besteht deshalb die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht nicht rechtzeitig entscheidet und dann das Rechtsschutzbedürfnis entfällt."

    Sicher? Ich würde eher davon ausgehen, dass auch nach der Pensionierung ein Feststellungsinteresse besteht. Schließlich muss sich auch als Pensionär niemand von seinem ehemaligen Dienstherrn vorhalten lassen, man sei zu lahm gewesen.

    • @rawjr:

      Kann man auch anders sehen. Wofür ist denn diese Vorhaltung dann noch relevant?

      Es ist ja nicht so, als könnte ihr Wegfall nach der Pensionierung noch einen gewaltigen Einfluss auf die weitere Amtsführung oder die Karrierechancen des Betroffenen entfalten: Er kann nach der Pensionierung Alles so gründlich und langsam machen, wie er möchte, und dass er ohne die Ermahnung zwingend Bundes- oder gar Verfassungsrichter (mit höherer Pension) geworden wäre, wird er schwerlich dartun können. Und der möglicherweise verbleibende persönliche Ehrverlust ist keine Frage der richterlichen Unabhängigkeit (die eben ein pensionierter Richter auch nicht mehr braucht...).

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Wenn andere Richter schneller Arbeiten, bedeutet das nicht das diese oberflächlich Arbeiten! Es gibt nun mal Leute die extrem langsam sind auf Kosten der Kollegen!

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Das er langsam ist, hängt wohl - ich habe diverse Artikel dazu gelesen - mit seinem "wissenschaftlichen Anspruch" zusammen. Viele seiner Entscheidungen werden auch veröffentlicht.



      Aber er ist eben Richter und nicht Professor oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Da ist es in erster Linie seine Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, die inhaltlich richtig sind. Sie müssen in der Begründung nicht jedes mal eine halbe Doktorarbeit sein.

  • Das nun verkündete BGH-Urteil, des Dienst-Gericht, bedeutet ja im Umkehrschluss: Weil Richterkollegen häufig zu zügig und deshalb zu oberflächlich Arbeiten muss sich Richter Schulte-Kellinghaus dieser Arbeitsweise anpassen. Gerade aus dem Bereich der Ermittlungsrichter ist bekannt, dass viele richterliche Durchsuchungsbeschlüsse fehlerhaft sind bzw. gar nicht an die Ermittlungsbehörden hätten ausgestellt werden dürfen. Der Grund: Arbeitsüberlastung und Zeitmangel (Zeitdruck d. Ermittlungsbehörden) der Richter machen oftmals eine nähere und intensive richterliche Überprüfung der einzelnen Sachverhalte (polizeiliche Beschlussersuche) unmöglich. Im nach hinein für rechtswidrig erklärte Durchsuchungsbeschlüsse, wie bei den “Zwiebelfreunden“ (Computerclub) in Augsburg, sind die Folge.

    • @Thomas Brunst:

      Steht doch gut lesbar im Artikel: "Schulte-Kellinghaus ist Zivilrichter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe". Da hat er mit Strafverfahren nichts und auch ansonsten mit Eilverfahren so gut wie nichts zu tun.

    • @Thomas Brunst:

      so ist es - diese BGH Entscheidung ist nicht das letzte Wort.

  • Das Maß aller Dinge ist der Durchschnitt. Und wir sind ja solidarisch, solang Du soviel arbeitest wie wir....Ein Blick in die Deutsche Seele?

    • @Grauton:

      Ein schön tendenziöser “Bericht“ von einem stellv. Verfassungsrichter (BaWü)



      & ☕️☕️Satzleser - untere Schublade -



      “ Die Zahl seiner Anhänger in der Richterschaft ist daher sehr begrenzt.“

      kurz - Weiß ja nicht - in was für Kreisen Sie verkehren. Gellewelle.



      Normal. - 😱 -

      • @Lowandorder:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - erfaßts -

        “Ohne Fleiß kein "Preiß".



        "Hau wech den Scheiß!"

        • 0G
          05158 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Da haben wir es schon wieder.

          „Ein Dienstvorgesetzter darf einem Richter, dessen Arbeitsweise zu Unzuträglichkeiten in der Verfahrensabwicklung geführt hat....

          Bitte Definition Unzuträglichkeit!

          • @05158 (Profil gelöscht):

            Wenn ich mich an den konkreten Anlaß zu Thomas “Rüge“ recht erinner.



            Hat seine richterliche Tätigkeit gerade nicht “… zu Unzuträglichkeiten in der Verfahrensabwicklung…“ geführt.



            Was immer genau darunter zu subsumieren - zu verstehen wäre. Gell.

            unterm—— BehördenleiterPräsis - 😱 -



            Ein weites Feld. Mein erster - ein besonders linkes Früchtchen - suchte wg wissenschaftlich verdächtig - über Eck anzuzweifeln - ob ich überhaupt einen vollstreckungsfähigen Tenor hinbekäme.& Däh! - “…in seiner zupackenden Art…“(=Praktiker=kein Lob) fand sich - er wollte mich runterstufen - im nächsten BeurteilungsEntwurf. Als ich ihn dieserhalb veralberte & um Belege bat (die es nicht gab). Hat er offen getobt - in seiner Kammer - wie mir Jahre später einer seiner Adlati steckte. Nützte nix.



            Diese Schoten ließen sich beliebig anreichern.



            &



            Es reicht auf einen anderen Thomas - Thomas Fischer im Recht zu verweisen.



            (Gebe zu - meistens - waren mir meine Nerven zu schade.)



            —-



            “Ich habe keinen hinreichenden Grund dieser Beurteilung zu widersprechen.“



            Als Überbeurteilung reichte mir völlig;))



            (…der neue Präsi lachte;)

            • 0G
              05158 (Profil gelöscht)
              @Lowandorder:

              Danke. Ah, ja!



              Lag ich also richtig.....



              ..genau darunter zu subsumieren - zu verstehen wäre. Gell.....



              Dieser Satz geht natürlich nur, weil diese Person auch auf dem ORIGINAL Ringelnatz steht.



              Sonst würde ich schon im BGB wühlen......

  • Herr Rath, unabhängig vom Gegenstand des Artikels, aber der Herr wurde definitiv NICHT gerügt weil er "zu gründlich arbeitete". Das ist schon eine etwas seltsame Lesart.

  • Wer sagt denn dass er seine Arbeit gründlicher erledigt nur weil er langsamer ist?

    Es gibt hier keinen zwingenden Zusammenhang.