BGH-Urteil gegen illegale Waffenexporte: Ein zu schwaches Zeichen
Der Waffenbauer Heckler&Koch muss wegen illegaler Exporte über 3 Millionen Euro zahlen. Ein deutliches Signal ist das Urteil des BGH dennoch nicht.
J a, es hätte noch schlechter kommen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte entscheiden können, dass die beiden Ex-Beschäftigten von Heckler&Koch (H&K) freigesprochen werden und der Waffenschmiede die Zahlung des Erlöses ihres tödlichen Mexikogeschäfts erlassen wird. Das haben die Karlsruher Richter nicht getan und damit das Urteil des Stuttgarter Landgerichts bestätigt.
Ein schwacher Trost, nachdem der für den Deal zuständige H&K-Geschäftsführer schon im ersten Verfahren freigesprochen und gegen Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums erst gar nicht ernsthaft ermittelt wurde, obwohl vieles darauf hinweist, dass die Beamten in das Betrugsmanöver involviert waren. Über beides musste der BGH nicht entscheiden. So gesehen ist die Bestätigung des Urteils eine kleine Anerkennung, dass beim Export der G36-Gewehre irgendwas schiefgelaufen ist.
Dabei hätten die Richter die Chance gehabt, ein deutliches Zeichen gegen das Rüstungsexportgeschäft zu setzen. Sie haben das Gegenteil getan: Sie haben bestätigt, dass Endverbleibserklärungen nicht bindender Teil für die Vergabe einer Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei galten diese Dokumente bislang als Garantie dafür, dass Waffen nur dorthin geliefert werden, wo sie auch landen dürfen.
Wohin die Güter tatsächlich gehen, hat die Behörden nicht interessiert. Erst nachdem mit dem Angriff auf mexikanische Studenten mit den H&K-Gewehren die mörderischen Konsequenzen der Exporte unübersehbar wurden, musste die Regierung versprechen, den Endverbleib besser zu kontrollieren. Daraus ist nichts geworden. Noch immer morden Soldaten und Kriminelle munter mit H&K-Sturmgewehren oder Sig-Sauer-Pistolen.
Nun hat die oberste richterliche Instanz dieser Politik auch noch Rückendeckung gegeben. Sie hat klargestellt, dass Endverbleibserklärungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, und damit die vermeintliche Ausfuhrkontrolle ad absudum geführt. Für die Waffenexporteure ist das ein deutliches Zeichen: Macht, was ihr wollt!
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war fälschlicherweise von 300 Millionen Euro Strafe die Rede. Ein Fehler der Redaktion, für den wir um Entschuldigung bitten.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich der Mittelgroße
Soziologische Wahlforschung
Wie schwarz werden die grünen Milieus?
Jugend im Wahlkampf
Schluss mit dem Generationengelaber!
Wahlentscheidung
Mit dem Wahl-O-Mat auf Weltrettung
Streit um tote Geiseln in Israel
Alle haben versagt
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Russland und USA beharren auf Kriegsschuld des Westens