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Aus Raider wird TwixEtwas weniger Generalverdacht

Nach Niederlage vor Gericht benennt Hamburg die umstrittenen Gefahrengebiete um: Sie heißen jetzt gefährliche Orte. Sonst ändert sich nix.

Die Klobürste darf in Hamburg künftig wieder offen als Accessoire getragen werden Foto: Axel Heimken (dpa)

Hamburg taz | Hamburg ändert sein Polizeigesetz, und danach sollte das mit der Klobürste auch nicht mehr vorkommen. Der Beschluss des rot-grünen Senats sieht konkret vor, die bisherigen Gefahrengebiete im Polizeigesetz zu ersetzen: durch „gefährliche Orte“, das sind zum Beispiel Schwerpunkte der Drogenkriminalität, und durch „gefährdete Orte“ wie zum Beispiel ein Fußballstadion oder das Konferenzhotel, in dem im kommenden Jahr der G20-Gipfel in Hamburg stattfinden wird. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Regelung: Es wird nicht mehr flächendeckend, dafür aber härter kontrolliert werden.

Innensenator Andy Grote (SPD) und Justizsenator Till Steffen (Grüne) sprachen am Mittwoch übereinstimmend von einer „sehr guten und sehr klugen Lösung“. Auch Polizeipräsident Ralf-Martin Meyer sieht „die Rechtssicherheit des polizeilichen Handelns“ gewahrt. „Es darf nicht jedermann kontrolliert werden, und das kann ja auch niemand wollen.“

Die alte Regelung zu Gefahrengebieten ließ aber genau das zu und wurde deswegen im Mai 2015 vom Oberverwaltungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Dadurch wurde die Novelle des Polizeigesetzes überhaupt erst notwendig, die die Bürgerschaft nun im Laufe des Jahres noch verabschieden muss.

Ist das passiert, soll die Polizei in Hamburg nur noch an gefährlichen und gefährdeten Orten die Identität von Menschen feststellen und deren Sachen durchsuchen dürfen, „wenn auf die Person bezogene Anhaltspunkte für mögliche Straftaten vorliegen“, sagte Grote. Flächendeckende Kontrollen von Menschen, die sich in einem ausgewiesenen Gebiet aufhalten, soll es nicht mehr geben.

Das gute alte Gefahrengebiet

2005 verankerte der damalige CDU-Senat die Gefahrengebiete im Hamburger Polizeigesetz:

Anders als in anderen Bundesländern bezog sich das Gefahrengebiet in Hamburg nicht auf einzelne und konkrete Orte wie etwa Kriminalitätsschwerpunkte, sondern gleich auf ganze öffentliche Räume wie zum Beispiel ganze Stadtteile.

Die Polizei durfte in diesen ausgewiesenen Gefahrengebieten dann aufgrund von „Lageerkenntnissen“, wie es hieß, ohne konkreten Anfangsverdacht Ausweiskontrollen durchführen, in Taschen gucken, Aufenthaltsverbote aussprechen und Menschen in Gewahrsam nehmen.

In diesem Zusammenhang beschlagnahmte die Polizei nicht nur lächerliche Gegenstände wie Klobürsten. Es wurden auch Beutel mit Petersilie entdeckt.

Ende 2014 und Anfang 2015 waren nach Demonstrationen in der linken Szene weite Teile von St. Pauli und des Schanzenviertels zu Gefahrengebieten erklärt worden. Auch Anwohner und Arbeitnehmer wurden kontrolliert und durchsucht – dabei wurde auch die zum Symbol gewordene Klobürste konfisziert, die ein Anwohner in seinem Rucksack vom Drogeriemarkt nach Hause tragen wollte. In mehreren Fällen sprach die Polizei damals Platzverweise, auch gegen Anwohner.

Die jetzige Neuregelung sei „schärfer, aber zielgerichteter“, räumten Grote und Steffen ein. Dazu gehöre auch, dass die gefährlichen Orte auf einen kleinen Raum begrenzt sein werden. „Ein Vergnügungsviertel kann es aber schon mal sein“, sagt der in St. Pauli wohnende Grote. Deshalb sollen auch zwei Areale rund um die Reeperbahn und in St. Georg östlich des Hauptbahnhofs wegen erhöhter Drogenkriminalität weiterhin als Gefahrenorte und Waffenverbotszonen ausgewiesen bleiben. „Eine maximale Ausdehnung wie 2014 wird aber nicht mehr möglich sein“, sagte Justizsenator Steffen.

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