Der Vizechef der Hamburger Schutzpolizei, Timo Zill, erklärt, warum er trotz andauernder Kritik die Dauerpräsenz der Polizei für ein Erfolgsmodell hält.
Schwarze Menschen, die in Gegenden wie St. Pauli wohnen, müssen scheinbar hinnehmen, dass sie weniger Rechte haben als andere.
Laut Verwaltungsgericht darf die Polizei auf St. Pauli nicht anlasslos Personalien prüfen. Geklagt hatte ein Schwarzer wegen Racial Profiling.
An „gefährlichen Orten“ darf die sächsische Polizei ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen. Dabei gelten weniger Auflagen als in anderen Ländern.
Ein Gutachten der Initiative „Ban Racial Profiling“ zweifelt die Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen an.
In Preetz ist die Stimmung zwischen Jugendlichen und Polizei schlecht, die Kleinstadt galt als „gefährlicher Ort“. Wie konnte es dazu kommen?
Die Polizei vollstreckt mit 350 Beamten zwei Haftbefehle. Der Einsatz kommt zu einer Zeit, als im Kiez gerade halbwegs Ruhe eingekehrt war.
Predictive Policing versucht zu prognostizieren, wo und wann Einbrüche begangen werden. Die Analyse kann auch auf andere Delikte ausgeweitet werden.
Die Kontrollen von Schwarzafrikanern in Hamburg-St. Pauli kommen auf den Prüfstand: Ein Togolese klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Diskriminierung.
Schleswig-Holstein entschärft auf Piraten-Druck das Polizeigesetz. Dauerhafte Gefahrengebiete an den Küsten und der dänischen Grenze darf es nicht mehr geben.
Immer wieder werden Geflüchtete angeklagt, mit Kleinstmengen Marihuana zu dealen. Eine Anwältin wirft der Polizei Copy-and-Paste-Anklagen vor.
Gefahrengebiete gelten als verfassungswidrig, aber die Polizei praktiziert sie weiter. Sie betreibt Schikane und Repression als Öffentlichkeitsarbeit
Seit ein Gericht Gefahrengebiete als verfassungswidrig einstufte, arbeiten Hamburger Behörden an neuem Gesetz. Solange kontrolliert die Polizei fleißig weiter.
Nach Niederlage vor Gericht benennt Hamburg die umstrittenen Gefahrengebiete um: Sie heißen jetzt gefährliche Orte. Sonst ändert sich nix.
Hamburgs neuer Innensenator Andy Grote (SPD) im Interview über Sex & Drugs, die Flüchtlingspolitik, sexuelle Übergriffe und den G-20-Gipfel
Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen über überfüllte Gerichte, leere Gefängnisse, seine Rolle als grüner Retter der Gefahrengebiete und „Hasch für alle“.
Im Gefahrengebiet können Polizisten ohne Verdacht kontrollieren – meist Schwarze. Auch Anwohner fühlen sich von Beamten belästigt.
Das OVG Hamburg hat ausführlich begründet, warum es die Regelung der Gefahrgebiete für verfassungswidrig hält.
Verdachtsunabhängige Kontrollen im Gefahrengebiet sind unverhältnismäßig, sagt das Gericht. Hamburg sollte auf diese Einschüchterung verzichten.