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Aufstand der SozialarbeiterRuf beschädigt

Nach dem Bericht der Jugendhilfe-Inspektion zum Todesfall Tayler sehen sich die Beschäftigten der Jugendämter von der Sozialsenatorin verraten.

Hat sich in den Jugendämtern nicht nur Freunde gemacht: Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Foto: Bodo Marks/ dpa

HAMBURG taz | Vor Zorn hat sie einen Brief verfasst: Die Leiterin der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) im Bezirk Altona hat jetzt an alle anderen ASD-Abteilungen geschrieben. Anlass ist, wie der Bericht der Jugendhilfe-Inspektion zum Tod des kleinen Tayler veröffentlicht wurde. Die daran anschließenden Medienberichte etwa seien in vielen Punkten „schlicht unzutreffend“: Die Behauptung, es handele sich in dem Fall um fachliches Versagen einer Mitarbeiterin, die zum Tod des Kindes geführt habe, sei eine Schuldzuweisung, die das „das Bild der Arbeit der Jugendämter weiterhin schädigt“.

Der kleine Junge starb am 18. Dezember an den Folgen eines Schütteltraumas. Wie es genau dazu kam, ist noch nicht aufgeklärt, gegen die Mutter und ihren Freund wird ermittelt. Der Bericht, den Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Montag vorgelegt hatte, kommt zu dem Fazit, dass es keinen „unmittelbaren Zusammenhang“ zwischen dem ASD-Handeln und dem Kindstod gibt.

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass eine „sorgfältige und wiederholte Risikobewertung“ des Jugendamts „andere Bedingungen für die Sicherheit des Kleinkindes geboten hätte“, heißt es weiter. Gefehlt habe es unter anderem an einer „kollektiven Beratung“ vor der Rückführung des bereits einmal verletzten Kindes zur Mutter. Dies sei gegen die Regeln. Deren Anwendung aber sicher zu stellen, ist aus Sicht der Senatorin „eine Aufgabe der Leitungskräfte“.

In dem Brief aus Altona heißt es nun, nicht eine einzelne Mitarbeiterin habe das Zurückgeben des Jungen an seine Mutter im Alleingang entschieden. Und es habe im Fall Tayler zwei kollegiale Beratungen gegeben. Und anders als von der Behörde dargestellt, spiele in den ASD die Arbeitsbelastung durch hohe Fallzahlen doch eine Rolle: Von 14,5 Stellen, die die Abteilung theoretisch habe, seien nur 11,1 besetzt.

Der Fall Tayler

Am 18. Dezember starb der kleine Tayler vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest. Der Obduktionsbericht soll demnächst vorliegen.

Im August war der Junge im Alter von acht Monaten schon einmal mit Schlüsselbeinbruch ins Krankenhaus gekommen. Die Rechtsmedizin äußerte den Verdacht der Misshandlung, stellte aber keine Strafanzeige.

Das Jugendamt gab den Jungen in Obhut einer Pflegestelle. Anfang Oktober kam er zu seiner Mutter zurück. Zwei Familienhelferinnen des Trägers Rauhes Haus betreuten die Familie.

Die 2012 eingeführte Jugendhilfe-Inspektion untersucht den Fall für die Sozialbehörde.

Für Klärung von Schuldfragen im juristischen Sinne sind nun die Gerichte zuständig.

Sieglinde Friess, zuständig bei der Gewerkschaft Ver.di, kritisiert, dass weder die betroffene Abteilung noch irgendeinE ASD-KollegIn den Bericht erhielten. „Sie hören davon ganz erschrocken im Radio und fühlen sich von der Sozialsenatorin und ihrer Bezirksamtsleiterin verraten und verkauft.“ Erste MitarbeiterInnen überlegten bereits, aus Altona wegzugehen, so Friess: „Die Unterstellung, es hätte der Tod mit ihnen zu tun, ist für sie ein unzumutbarer Vorwurf.“

Der Bericht war bei Drucklegung dieser Ausgabe nach Redaktionsschluss auch Thema im Familenausschuss: Erneut verlangte Senatorin Leonhard die Einhaltung aller Regeln der Jugendhilfe. In diesem Punkt nennt indes die Linken-Abgeordnete Sabine Boeddinghaus den Bericht „fahrlässig“: Es werde der Eindruck erweckt, dass die Einhaltung aller Regeln den Tod des Jungen hätte verhindert können. „dabei kommt die Inspektion selber zu dem Schluss, dass es zu viele Regeln gibt.

Ferner sucht die Linksfraktion Unterstützer für einer Enquete-Kommission zu den Strukturen der Jugendhilfe. In diese Richtung weist auch eine Stellungnahme von 24 Hochschullehrern der sozialen Arbeit „anlässlich des Todes von Tayler“: „Schuld und Schuldzuweisungen können entstandenes Unglück nicht ungeschehen machen oder zukünftige Fehleinschätzungen verhindern“, heißt es darin. Nötig sei eine Analyse des Jugendhilfesystems mit „ruhigen und fachlich fundiertem Blick“.

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