Aufnahme deutscher IS-AnhängerInnen: Kontrollierbare Gefahr

Mit großem Tamtam hat die Türkei die ersten IS-KämpferInnen nach Deutschland abgeschoben. Weitere folgen. Doch die Gefahr ist kontrollierbar.

Kinder tragen leere Kochtöpfe in Flüchtlingslager

Kinder im Flüchtlingslager Ain Issa: Wer Deutsche*r ist, wird abgeschoben Foto: dpa

Mit großem Tamtam kündigte die türkische Regierung zuletzt an, gefangene IS-AnhängerInnen in deren europäische Heimatländer abzuschieben. Mit großem Tamtam verkündete sie nun auch den ersten Vollzug einer solchen Abschiebung nach Deutschland. In diesem ersten Fall geht es offenbar um eine Familie, die zwar ideologisch dem IS nahesteht, aber nicht für ihn kämpfte. Schwerere Fälle werden voraussichtlich folgen. Grund zur Panik liefern aber auch sie nicht; die Gefahr, die von diesen Menschen ausgeht, ist grundsätzlich kontrollierbar.

Völkerrechtlich hat die Türkei das Recht, mutmaßliche IS-UnterstützerInnen mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben. Die Bundesrepublik hat die Pflicht, sie aufzunehmen. Für den Umgang mit ihnen in Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wem Straftaten im Irak oder in Syrien nachgewiesen werden können, der wird hier vermutlich ein Strafverfahren durchlaufen und im Anschluss eine Haftstrafe verbüßen. Mehr Sorgen bereiten der Bundesregierung Fälle, in denen die Betroffenen zwar für den IS gekämpft haben könnten und immer noch dessen Ideologie anhängen, denen aber keine Straftaten nachgewiesen werden können.

Von ihnen geht tatsächlich eine Gefahr aus, durch Überwachungs- und Deradikalisierungsmaßnahmen kann sie allerdings eingedämmt werden – und das einfacher als bei Personen, die sich im Inland im Stillen radikalisieren. Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist das die richtige Vorgehensweise. Sie ist allemal angemessener, als die Betroffenen ohne nachgewiesene Schuld in Gefängnissen in der Türkei sitzen zu lassen.

Die Bundesregierung musste in den aktuellen Fällen nicht von selbst aktiv werden – die Abschiebungen gehen schließlich von der Türkei aus. In einigen verwandten Fällen müsste sie allerdings selbst handeln: Bei Frauen von IS-Kämpfern und vor allem deren Kindern, die noch immer in kurdischen Lagern in Syrien festsitzen. Die Regierung wurde in der vergangenen Woche gerichtlich dazu verpflichtet, diese Menschen zurück nach Deutschland zu holen. Das sollte sie jetzt zügig umsetzen.

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Geboren 1988, arbeitet seit 2013 für die taz. Schreibt als Parlamentskorrespondent unter anderem über die Grünen, deutsche Außenpolitik und militärische Themen. Leitete zuvor das Inlandsressort.

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