Aufarbeitung des Nationalsozialismus: Anklage gegen Ex-KZ-Sekretärin
Einer 95 Jahre alten früheren Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Es geht um mehr als 10.000 Fälle.
Ihr wird zur Last gelegt, als Stenotypistin und Sekretärin des Lagerkommandanten zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen Hilfe geleistet zu haben.
Irmgard F. lebt nach Recherchen des NDR in einem Altenheim im Kreis Pinneberg bei Hamburg. Gegenüber dem Sender bestätigte sie im Frühjahr letzten Jahres, dass sie im KZ Stutthof als Sekretärin gearbeitet habe. Von den Mordtaten will sie aber erst nach dem Krieg erfahren haben.
Bereits 1954 vernommen
Tatsächlich wurden in Stutthof mindestens 65.000 Menschen Opfer von Erschießungen und Vergasungen oder starben unter den katastrophalen Lebensbedingungen. Irmgard F. wurde schon 1954, neun Jahre nach dem Krieg, erstmals vernommen. Damals sagte sie über ihren Chef Paul Werner Hoppe, dieser sei ein „pflichtbewusster“ Vorgesetzter gewesen. Über ihren Schreibtisch sei der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftshauptamt gegangen, sie habe aber auch gewusst, das Hoppe Exekutionen beantragt habe. Damals habe sie geglaubt, dass die Exekutierten den Tod verdient hätten.
Peter Müller-Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehohe sagte der taz, die Behörde „geht von der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten aus“. Man habe bereits Zeugen in den USA und Israel befragt sowie einen Historiker mit Nachforschungen beauftragt. Beim zuständigen Landgericht mochte sich eine Sprecherin nicht festlegen, wann dort mit einer Entscheidung über die Zulassung der Anklage zu rechnen ist. Sollte es zu einem Prozess kommen, muss dieser wegen des Alters der Angeklagten zum Tatzeitpunkt vor einer Jugendkammer erfolgen.
Es wäre der dritte Prozess in jüngster Zeit gegen Beschuldigte, die in Stutthof Dienst taten: Im Juli 2020 verurteilte das Landgericht Hamburg einen 93-jährigen ehemaligen Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Im April 2019 scheiterte ein Verfahren gegen einen anderen Wachmann vor dem Landgericht Münster wegen dessen dauernder Verhandlungsunfähigkeit. Ein weiteres Verfahren ist derzeit beim Landgericht Wuppertal anhängig. Der Beschuldigte, ebenfalls ein früherer Wachmann, ist im Juli vergangenen Jahres angeklagt worden. Eine Entscheidung über einen Prozess steht noch aus.
Lange keine Verfahren
Lange Zeit lehnte die bundesdeutsche Justiz Verfahren gegen indirekt Beteiligte an den Morden in Konzentrations- und Vernichtungslagern ab. Gefordert war vielmehr ein direkter Tatnachweis, der aber nur in den seltensten Fällen erbracht werden konnte. Erst 2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass sich auch diejenigen der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben können, die dort ihren Dienst taten, ohne dass ein individueller Mord nachweisbar ist. Diese Personen seien als Teil der Todesmaschinerie einzuordnen.
Seit dieser neuen Rechtsprechung sind mehrere Urteile gegen frühere SS-Wachmänner ergangen oder bestätigt worden, nicht aber gegen eine Frau oder Personen aus dem KZ-Verwaltungsapparat, wie im Fall von Irmgard F. Diese behauptete gegenüber dem NDR, sie habe das Lager selbst nie betreten. Die früheren Verwaltungsbauten des bei Danzig/Gdańsk gelegenen KZ Stutthof befanden sich unmittelbar neben dem Lagereingang.
Die Zahl der bundesweiten Ermittlungen gegen Beschuldigte, denen Verbrechen während der NS-Herrschaft in Konzentrationslagern vorgeworfen werden, ist indes rückläufig. Der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, sagte der taz, dass derzeit neben den zwei Anklagen in Wuppertal und Itzehoe noch sieben weitere Ermittlungsverfahren bei deutschen Staatsanwaltschaften anhängig sind.
Das betrifft zwei Personen zum Tatkomplex Buchenwald, jeweils eine zu Mauthausen und Neuengamme und drei zu Sachsenhausen. Noch im November vergangenen Jahres waren es 13 gewesen. Durch das hohe Alter der Beschuldigten und deren Verhandlungsunfähigkeit oder Tod kommt es immer wieder zu Verfahrenseinstellungen vor einer Anklageerhebung.
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