Atomkraft in Deutschland: Kritische Beamte stillgelegt
Bei der Abschaltung deutscher AKWs nach Fukushima seien bewusst Fehler gemacht worden, sagt ein Mitarbeiter eines Ministeriums. Er wurde kaltgestellt.
BERLIN taz | Der Verdacht steht schon länger im Raum: Hat die Politik im Jahr 2011, als nach der Fukushima-Katastrophe die acht ältesten deutschen Atomkraftwerke stillgelegt wurden, absichtlich Fehler gemacht, die den Betreiber-Konzernen spätere Schadenersatzklagen ermöglicht haben?
Im hessischen Untersuchungsausschuss, der die Verantwortung für entsprechende Klagen beim AKW Biblis ermitteln soll, hat nun ein wichtiger Zeuge diesen Vorwurf explizit erhoben.
„Es ist bewusst ein Bescheid formuliert worden, der offensichtlich rechtswidrig ist“, sagte Gerrit Niehaus am Freitagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern. Er leitete 2011 im Bundesumweltministerium die Arbeitsgruppe „Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken“ und hätte bei der Stilllegung daher eigentlich eine entscheidende Rolle spielen müssen. Doch der Beamte, der heute die Atomaufsicht im grün-regierten Baden-Württemberg leitet, wurde seinerzeit offenbar komplett kaltgestellt.
So landete ein ausführliches Papier zur detaillierten Begründung und Umsetzung der Stilllegung, das die Arbeitsgruppe von Niehaus erstellt hatte, nach seinen Angaben im Papierkorb. Stattdessen verschickte der als atomfreundlich geltende Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer an die für die für die unmittelbare Atomaufsicht zuständigen Bundesländer nur eine kurze, formale Begründung für die Abschaltung der AKWs. Und mit der Begründung, dass seine Arbeitsgruppe für die Atomwirtschaft ein „rotes Tuch“ sei, sei diese auch bei der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Reaktoren komplett außen vor geblieben, klagte Niehaus. „Wir wurden regelrecht ausgeschaltet.“
Forderungen von 882 Millionen Euro
Der damalige CDU-Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der für die Entscheidugen verantwortlich war, war am Freitag ebenfalls als Zeuge im Untersuchungsausschuss. Weil er jedoch vor Niehaus an der Reihe war, konnte er nicht mit dessen Vorwürfen konfrontiert werden. Der zuständige Abteilungsleiter Hennenhöfer war bereits im Februar gehört worden, allerdings vor allem zur Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, die entscheidend dafür ist, wer möglichen Schadenersatz am Ende bezahlen muss.
Der Atomkonzern RWE hatte seinerzeit sofort gegen die Stilllegung seiner AKWs geklagt. Das Verwaltungsgericht Kassel gab dem Unternehmen im Februar 2013 recht - unter anderem mit der Begründung, dass die hessische Regierung die Betreiber vor der Stilllegung nicht angehört hatten. Genau eine solche Anhörung hatte Niehaus in seinem vom Ministerium verworfenen Papier empfohlen.
Auf der Grundlage des Verwaltungsgerichtsurteil klagt RWE derzeit gegen das Land und den Bund auf 235 Millionen Euro Schadenersatz für das Atommoratorium. Nach dem Erfolg von RWE haben auch die übrigen AKW-Betreiber geklagt; insgesamt geht es um Forderungen von 882 Millionen Euro.
Grüne und Linke zeigten sich erschüttert über Niehaus' Aussagen. „Die Abteilung, in der es den nötigen Sachverstand für eine rechtssichere Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke gegeben hätte, wurde offenbar gezielt ausgebootet“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Angela Dorn. „Wenn das stimmt, ist es ein Skandal erster Güte.“ Linken-Fraktionchefin Janine Wissler nannte die Vorwürfe „unfassbar" und erklärte: „Bei den Schilderungen aus dem Innenleben von Ministerien wird mir Angst und Bange bei der Vorstellung, dass dort AKW beaufsichtigt werden.“
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