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Atomkraft in DeutschlandKritische Beamte stillgelegt

Bei der Abschaltung deutscher AKWs nach Fukushima seien bewusst Fehler gemacht worden, sagt ein Mitarbeiter eines Ministeriums. Er wurde kaltgestellt.

Den Betreibern nochmal zugearbeitet? Das stillgelegte AKW Biblis. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Verdacht steht schon länger im Raum: Hat die Politik im Jahr 2011, als nach der Fukushima-Katastrophe die acht ältesten deutschen Atomkraftwerke stillgelegt wurden, absichtlich Fehler gemacht, die den Betreiber-Konzernen spätere Schadenersatzklagen ermöglicht haben?

Im hessischen Untersuchungsausschuss, der die Verantwortung für entsprechende Klagen beim AKW Biblis ermitteln soll, hat nun ein wichtiger Zeuge diesen Vorwurf explizit erhoben.

„Es ist bewusst ein Bescheid formuliert worden, der offensichtlich rechtswidrig ist“, sagte Gerrit Niehaus am Freitagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern. Er leitete 2011 im Bundesumweltministerium die Arbeitsgruppe „Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken“ und hätte bei der Stilllegung daher eigentlich eine entscheidende Rolle spielen müssen. Doch der Beamte, der heute die Atomaufsicht im grün-regierten Baden-Württemberg leitet, wurde seinerzeit offenbar komplett kaltgestellt.

So landete ein ausführliches Papier zur detaillierten Begründung und Umsetzung der Stilllegung, das die Arbeitsgruppe von Niehaus erstellt hatte, nach seinen Angaben im Papierkorb. Stattdessen verschickte der als atomfreundlich geltende Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer an die für die für die unmittelbare Atomaufsicht zuständigen Bundesländer nur eine kurze, formale Begründung für die Abschaltung der AKWs. Und mit der Begründung, dass seine Arbeitsgruppe für die Atomwirtschaft ein „rotes Tuch“ sei, sei diese auch bei der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Reaktoren komplett außen vor geblieben, klagte Niehaus. „Wir wurden regelrecht ausgeschaltet.“

Forderungen von 882 Millionen Euro

Der damalige CDU-Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der für die Entscheidugen verantwortlich war, war am Freitag ebenfalls als Zeuge im Untersuchungsausschuss. Weil er jedoch vor Niehaus an der Reihe war, konnte er nicht mit dessen Vorwürfen konfrontiert werden. Der zuständige Abteilungsleiter Hennenhöfer war bereits im Februar gehört worden, allerdings vor allem zur Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, die entscheidend dafür ist, wer möglichen Schadenersatz am Ende bezahlen muss.

Der Atomkonzern RWE hatte seinerzeit sofort gegen die Stilllegung seiner AKWs geklagt. Das Verwaltungsgericht Kassel gab dem Unternehmen im Februar 2013 recht - unter anderem mit der Begründung, dass die hessische Regierung die Betreiber vor der Stilllegung nicht angehört hatten. Genau eine solche Anhörung hatte Niehaus in seinem vom Ministerium verworfenen Papier empfohlen.

Auf der Grundlage des Verwaltungsgerichtsurteil klagt RWE derzeit gegen das Land und den Bund auf 235 Millionen Euro Schadenersatz für das Atommoratorium. Nach dem Erfolg von RWE haben auch die übrigen AKW-Betreiber geklagt; insgesamt geht es um Forderungen von 882 Millionen Euro.

Grüne und Linke zeigten sich erschüttert über Niehaus' Aussagen. „Die Abteilung, in der es den nötigen Sachverstand für eine rechtssichere Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke gegeben hätte, wurde offenbar gezielt ausgebootet“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Angela Dorn. „Wenn das stimmt, ist es ein Skandal erster Güte.“ Linken-Fraktionchefin Janine Wissler nannte die Vorwürfe „unfassbar" und erklärte: „Bei den Schilderungen aus dem Innenleben von Ministerien wird mir Angst und Bange bei der Vorstellung, dass dort AKW beaufsichtigt werden.“

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11 Kommentare

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  • Wäre das vorsätzlicher Treuebruch - mit 10 Jahren Haft aufgrund besonderer Schwere?

  • Es sollte von einem/r renommierte/n Verwaltungsrechtler/in in einem Gutachten eingehend geprüft werden, ob man mit dem Niehaus-Papier als Begründung Klagen erfolgreich hätte abwehren können. Würde dies bejaht werden, sollten individualrechtliche Schadensersatzansprüche auch per Rechtsgutachten sehr eingehend geprüft werden. Die Opposition sollte die entsprechenden Gutachten in Auftrag geben.

  • Erinnert mich an die vier "übereifrigen" hessischen Finanzbeamten, die zwecks psychiatrischem Gefälligkeitsgutachten in die Frühpensionierung geschickt wurden. :-(

  • Eine rechtssichere Abschaltung deutscher KKWs war eh nie möglich.

    Dazu müsste eine reale!, keine imaginäre Gefahr vorhanden sein. Und dann braucht man auch kein Fukushima dazu, sonder kann einfach abschalten. Japanische Risiken aufdeutsche Meiler zu übertragen ist schlicht und einfach Unfug.

  • Man darf nicht vergessen, dass Merkels "Ausstieg aus dem Ausstieg" mit der ausserplanmäßigen Verlängerung von Laufzeiten zu den ersten Rechtsunsicherheiten geführt hat. Der Ausstieg war im Detail durchgeplant und in zähen Verhandlungen mit der Atomwirtschaft rechtlich verankert worden. Dabei sind auch die damaligen Vertreter der Atomkraftgegner immer davon ausgegangen, dass ein Austieg von heute auf morgen nicht sinnvoll sein kann. Merkel hat sich - nicht zum ersten Mal - selbstherrlich über alle erzielten Fortschritte hinweggesetzt. Fukushima war zu dem Zeitpunkt in der Form zwar nicht vorhersehbar, aber Ihr anschließender "Ausstieg aus dem Ausstieg vom Ausstieg" machte das Rechts-Chaos dann perfekt. Selbst die Atomlobby sah längst kein wirtschaftliches Interesse mehr an der Atomenergie, sieht jetzt aber eine reele Chance, nochmal schön die Hand aufzuhalten und den verbleibenden Dreck dann den kommenden Generationen zu überlassen. Genaugenommen hätte es nie auch nur eine Genehmigung für auch nur ein Atomkraftwerk geben dürfen.

  • Vorausgesetzt die Vorwürfe stimmen, gehören Hennhöfer und Röttgen in den Knast.

  • Zum Nachhaken: gibt es die Möglichkeit das der Verantwortliche für den finanziellen Schaden aufkommen muss?

    • @Rider:

      Klar, aber der Verantwortliche bedient den finanziellen Schaden aus unserem Steuertopf!

       

      Zum Haare raufen ist das, simmt's!

  • Wenn die Klage nicht zurückgewiesen werden kann, sollten doch eigentlich der verantwortliche Abteilungsleiter und die Ihm überstellten Minister Schadensersatz leisten müssen. In voller Höhe. Wenn das Vermögen nicht reicht, haben die Betreiber eben Pech gehabt. Das wäre doch nur gerecht. Aber so wird´s natürlich nicht laufen. Hartz4 gibt´s eben nur für faule Arbeiter, nicht für fleißige Betrüger.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    So viel zum Demokratieverständnis unserer Regierung. Schaden vom deutschen Volk fernhalten? LOL !!! Die CDU und Gabriel verstehen das etwas anders: Schaden von der Industrie und den Finanzhaien fernhalten - das Volk, was ist das schon?? Ach ja: reich und hysterisch...

  • Nix neues an der Atomfront. Das kommt uns teuer zu stehen. Wenn´s nicht so gefährlich wäre, müsste man sich wünschen, dass alles in die Luft fliegt.