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Asylhandel spaltet die GrünenDas Zünglein an der Waage

Die Grünen streiten über das Asylrechtsgesetz. Aber darf man Verbesserungen für hier lebende Flüchtlinge mit einem verschärften Asylrecht erkaufen?

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann besucht Flüchtlinge im ehemaligen Kloster in Weingarten. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Berliner Flüchtlingsrat ruft für Freitagfrüh unter dem Motto „Gegen die Verschärfung des Asylrechts“ zum Protest vor dem Bundesrat auf. Dort steht der Gesetzentwurf zur Abstimmung, der Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsländern erklärt.

Asylanträge aus so kategorisierten Ländern werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Bundestag hat das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition schon verabschiedet.

Gewöhnlich sind die Grünen bei solchen Protesten dabei. Jetzt richten sie sich an führende Mitglieder der Partei. Von den sieben Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung hängt es ab, ob das Gesetz am Freitag beschlossen wird. Es reicht die Zustimmung von einem von ihnen.

Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) soll die Grünen für einen Kompromiss gewinnen. Bei einem Gespräch im Juli deutete er Entgegenkommen an: Man könne mehr syrische Flüchtlinge aufnehmen, auch über die Vorrangprüfung ließe sich reden. Danach dürfen Asylbewerber und Geduldete einen Job nur dann übernehmen, wenn es weder einen deutschen noch einen EU-Bewerber gibt.

Grünen-Zentrale besetzt

Menschenrechtsaktivisten und Flüchtlinge haben aus Protest gegen die geplante Asylrechtsreform die Parteizentrale der Grünen in Berlin besetzt. Das bestätigte eine Grünen-Sprecherin am Mittwoch. Sie sprach von etwa 30 Teilnehmern.

Eine Gruppe, die sich „Aktion gegen Asylrechtsverschärfung“ nennt, forderte die Grünen auf, bei der Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag das umstrittene Gesetz der schwarz-roten Regierung zu sicheren Herkunftsländern abzulehnen. Angesichts steigender Asylbewerberzahlen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina will die Bundesregierung diese drei Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen. Antragsteller von dort könnten dann schneller abgewiesen werden.

Fällt sie weg, würden 150.000 Flüchtlinge davon profitieren. Auch über das Asylbewerberleistungsgesetz wurde gesprochen. Und über Entlastung für die Länder und Kommunen. Ein verbindliches Angebot aber, so heißt es bei den Grünen, gab es bis zum Dienstagnachmittag nicht.

Das vierköpfige grüne Verhandlungsteam unter der Federführung der rheinland-pfälzischen Staatssekretärin Margit Gottstein steckt in einem Dilemma. Flüchtlingspolitik ist eine Herzensangelegenheit der Partei. Als 1993 mit dem umstrittenen Asylkompromiss die sicheren Herkunftsländer eingeführt wurden, waren die Grünen strikt dagegen. Eine Aushöhlung des individuellen Grundrechts auf Asyl lehnten sie ab.

Und heute? Darf man eine Verbesserung der Lebensbedingungen hier lebender Flüchtlinge mit einer Verschärfung des Asylrechts erkaufen? Darf man darüber überhaupt verhandeln? Darüber tobt bei den Grünen ein heftiger Streit.

Keine Kompromisse

Ein Aufruf, den drei Grüne, darunter die Europaabgeordnete Ska Keller, unter dem Titel „Das Recht auf Asyl gilt ohne Kompromisse“ initiierten, appelliert an die Grünen in den Ländern, nein zu sagen. 60 grüne ErstunterzeichnerInnen hat der Appell, darunter zahlreiche Abgeordnete, auch die ehemalige Parteichefin Claudia Roth ist dabei. Inzwischen haben mehr als tausend Menschen unterschrieben.

Mit der geplante Regelung will die Bundesregierung die Dauer des Aufenthalts von Asylbewerbern aus Serbien, Bosnien und Mazedonien in Deutschland verkürzen. Denn während der Bearbeitung ihres Antrags haben Flüchtlinge Anspruch auf Sozialleistungen, Unterbringung und medizinische Notversorgung. In den ersten acht Monaten dieses Jahres kam jeder sechste Asylantrag aus diesen Ländern – insgesamt waren es 16.413 Personen. Nur 0,3 Prozent wurden anerkannt.

Anträge aus sicheren Herkunftsländern können ohne individuelle Begründung umgehend als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Die abgelehnten Antragsteller müssen binnen einer Woche ausreisen, ihre Möglichkeiten, juristisch gegen die Ablehnung vorzugehen, sind drastisch eingeschränkt. Klagen sie, entscheiden Verwaltungsgerichte nur summarisch nach Aktenlage. Die Abschiebung kann umgehend vollzogen werden.

Verhandlungs- und kompromissbereit

Zur Zustimmung seien deutliche Verbesserungen für Flüchtlinge notwendig, hört man denn auch aus grünen Verhandlungskreisen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der selbst nicht in der Verhandlungsgruppe sitzt, sagte gestern aber auch: „Wir sind verhandlungs- und kompromissbereit.“

Aus der Verhandlungsgruppe selbst will sich niemand äußern. Mit Festlegungen verhandelt es sich eben nicht gut, und derzeit laufen die Drähte zwischen Grünen in den Ländern und dem Kanzleramt heiß.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Grünen Verschärfungen des Asylrechts zustimmen. Die rot-grüne Koalition hat 2005 das Asylrecht reformiert. Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung wurde damals als Asylgrund eingeführt.

Nachfluchtgründe abgeschafft

Die Zustimmung dafür erkauften die Grünen von Exinnenminister Otto Schily (SPD) aber mit der Abschaffung der sogenannten Nachfluchtgründe. Bis 2005 konnten Flüchtlinge im Falle ihrer Ablehnung einen weiteren Asylantrag stellen und geltend machen, dass sie auch im deutschen Exil politisch aktiv sind. Für viele war das die Rettung.

In die Zeit der rot-grünen Koalition fällt auch die Einführung der europäischen Dublin-II-Regelung. Seitdem gilt EU-weit: Nur im ersten Land des Grenzübertritts kann Asyl beantragt werden. Die Folgen für die Staaten an den EU-Außengrenzen waren verheerend.

Scheitert das Gesetz am Freitag im Bundesrat, kann der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen werden. In diesem Gremium hat die große Koalition eine Mehrheit, es kann Empfehlungen für das weitere Verfahren aussprechen. Wenn es dumm läuft, könnte nach den drei Wahlen im Osten auch die Mehrheit im Bundesrat kippen.

Sollte künftig nicht mehr Rot-Rot in Brandenburg regieren, sondern eine Große Koalition, dann hat sich die Blockademöglichkeit der Grünen im Bundesrat erledigt.

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48 Kommentare

 / 
  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Kretschmann: Der beste Mappus, den die CDU nie hatte.

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Du h a s t es mal wieder auf den Punkt gebracht!!

      Wieso kennst Du Dich ein'glich so gut aus? - bist Du etwa - wie ich - auch aus Ba-Wü? Gefällt mir - alles, was Du so schreibst...

       

      YES! Kretschmann ist dem Mappus durchaus ebenbürtig, einen Wexel hätt's so gesehen gar nicht gebraucht! Er ist ein GRÜN eingefärbter Schwarzer, konservativer Anhänger der Merkel'schen Staatsräson..

       

      Probier' doch mal Deinerseits - zwecks Gedankenaustausch - via taz-kommune mit mir in Mail-Kontakt zu treten - falls Du willst - bzw. die taz.

  • Zu den Zahlen möchte ich mal anmerken, dass tatsächlich seit dem Aslykompromiss nicht "Millionen" anerkannt wurden. Sondern im Gegenteil sind die Zahlen anschließend massiv zurückgegangen. Was ja auch der Sinn der Sache war, ohne jede Wertung.

    Ich war damals in der Ausbildung auch beim Verwaltunsgericht, die Termine lagen oft 1 Jahr in der Zukunft, die Anerkennungsquote war minimal. Nach der Neuregelung wurden die Zahlen dann deutlich geringer und inzwischen entscheiden die Gerichte wieder realtiv zügig.

    Zum Verfahren war es damals jedenfalls so, dass die Urteile immer auf den Berichten der jeweiligen Botschaften aufbauten. Natürlich konnte manchmal jemand eine besondere Situation schildern, keine Botschaft kennt jedes Detail des Landes. Diese besondere Situation wurde dann noch mal vorgelegt, damit die Auslandsvertretung das prüfen konnte und so konnte sicher der eine oder andere auch anerkannt werden - wobei es "sichere Herkunfsländer" so ja noch nicht gab. Auch jetzt ist es aber nicht anders. Der wichtige Punkt ist allein, dass bei einem sicheren Herkunftsland kein Abschiebeschutz besteht, das heißt, man kann die Leute ausweisen und ggf. abschieben, während das Verfahren noch läuft. Sie müssen es dann aus dem Ausland weiterführen, was mit Anwalt und den heutigen Möglichkeiten der Kommunikation ja auch möglich ist.

    • @Dr. McSchreck:

      Botschaften beschönigen auch schon mal die menschenrechtliche Situation in dem einen oder anderen Land.

       

      Ganz sicher tun sie das im Fall des EU-Vollmitglieds und "sicheren Herkunftsstaates" Ungarn - wo Roma in manchen Gegenden von Neonazis und anderen Rassist_innen permanent tyrannisiert, in ihrer Menschenwürde beschnitten, bedroht, gejagt werden ... während der ungarische Staat in vielen Fällen tatenlos zuschaut bzw. sogar selbst Öl ins Feuer gießt.

       

      Exemplarisch:

       

      http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-02/ungarn-roma

       

      Was meinen Sie: Ist das EU-Mitglied Ungarn ein "sicheres Herkunftsland" für Roma? Oder bedarf es bei einem entsprechenden Asylantrag einer ausführlichen, individuellen Einzelfallprüfung inklusive Abschiebungsschutz während des Verfahrens?

      • @Der Sizilianer:

        Beim Stichwort Ungarn kann einem bzgl. der Abschiebung von Schutzbedürftigen schon heiß und kalt werden. Ungarn ist bisher zwar noch nicht zum "sicheren Herkunftsland" erklärt worden, doch wer weiß, was der Bundesrat - mit Unterstützung der Grünen - noch so alles zustande bringt, um sich eines unliebsamen Personenkreises zu entledigen.

        • @MOTZARELLA:

          Leider irren Sie sich. Als EU-Mitglied gehört Ungarn zu den "sicheren Herkunftsstaaten":

           

          http://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv2=1364198&lv3=1504416

           

          Blanke Realsatire.

          • @Der Sizilianer:

            Danke für den Link + den Hinweis!

            Umso schlimmer, daß dann auch nach Ungarn abeschoben werden kann, und das mit Zustimmung der Grünen, welch eine Schande!

            Gnade Gott denjenigen, die von Abschiebungen in s o l c h e Herkunftsstaaten betroffen sind!

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Dr. McSchreck:

      Und wer bezahlt den Anwalt?

      • @90191 (Profil gelöscht):

        derjenige, der ihn bei einem Verfahren in Deutschland auch bezahlt. Dolmetscher bezahlt übrigens immer die Staatskasse.

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @Dr. McSchreck:

          Na, da bezahlt die Stadtkasse ja ausnahmsweise mal was halbwegs sinnvolles. Hätte ich denen gar nicht zugetraut.

  • Da wird eh kein großer Wurf bei rauskommen. Die Grünen sind ebenso von gestern wie die weiteren Parteien bei ihren Einwanderungspolitiken.

     

    Wir haben zur Zeit einen Weltkrieg, zwar einen Weltbürgerkrieg, der über weite Teile Asiens bis nach Nahost verbreitet ist und daher ist es normal, dass die Flüchtlingsströme so oder so zunehmen. Da dürften serbische Roma noch das geringste Problem langfristig sein.

    Hinzu kommt, das evtl. durch die Klimaveränderungen bedingt, wir auch gerade eine Völkerwanderung mal wieder haben vom südlichen Europa nach Mitteleuropa.

     

    Sinnvoll wäre es, neue Regelungen für das Asylrecht weltweit zu finden (Nachbarstaaten sollten die erste Anlaufadresse sein) und auch über eine Regelung der Zuwanderung nachzudenken. Dabei haben allerdings die Befürworter der Zuwanderung immer die eigene Bevölkerung vergessen.

    Ich würde lieber in Island oder Norwegen arbeiten, wenn mir dieser Staat dafür die Möglichkeiten erleichtert. Dann wird hier ein Platz für Zuwanderer schnell frei.

  • ...zum thema "sonderbare interpretation" empfehle ich ihnen eine grafik aus einem einigermaßen aktuellen artikel der welt (http://img.welt.de/img/deutschland/crop131269031/5479736409-ci3x2l-w540/DWO-IP-Asyl-js-Antrag-Aufm.jpg)...da sind die asylanträge seit 1995 aufgeführt...falls das überhaupt insgesamt 2mio sein sollten (auf 1993 zurückgerechnet - von wegen "einige millionen") dürfen sie davon großzügig eine anerkennungsquote von max. 25% für asyl (max. 1-5%), flüchtlinge nach der genfer konvention (ca. 15%) und subsidiären schutz (ca. 6-7%) berechnen...dann werden sie vielleicht erkennen, dass es letztlich noch nicht mal 1mio anerkennungen seit 1993 sind. davon unberührt bleibt die "faktische abschaffung des asylrechtes 1993" - oder wie würden sie denn anerkennungsquoten von zuletzt regelmäßig um 1% für politisches asyl anders bezeichnen wollen?

    für polemische übertreibungen, wie sie sie hier zu demagogieren versuchen, möchte ich gar nicht erst versuchen, eine "nette formulierung" zu finden!

  • D
    D.J.

    Deutschland hat eine zivilisatorische und gesetzliche Verantwortung für Flüchtlinge. Flüchtlinge!!! Ist der Sinn des Begriffs irgendwie noch klar? Syrien, Irak usw.! Ich habe keine Lust auf irgendwelche ideoligischen Nebenschauplätze wie Diskussionen über die Dauer von Asylverfahren aus EU-Beitrittskandidaten. Zumal diese ja selbst für diese Länder keineswegs gänzlich angeschafft werden.

    Im Übrigen empfehle ich dieser Franziska, die sich aus irgendwelchen Gründen Ska nennt, den Blick in ein Lexikon unter "Poltisches Asyl".

    • @D.J.:

      Und? Nimmt dieses Deutschland seine zivilisatorische und gesetzliche Verantwortung für Flüchtlinge war?

       

      Nope. Es verschanzt sich hinter dem Dublin-II-Abkommen. Und schiebt seine Verantwortung z. B. an ein derzeit finanziell am Boden liegendes, vollkommen überfordertes Land wie Griechenland ab ... wo das Flüchtlingsproblem zu Wasser auf den Mühlen der neo-nazistischen Chrysi Avgi wird ... und beklatscht sich selbst in Sonntagsreden, man ´habe aus seiner Geschichte gelernt´ ...

      • @Der Sizilianer:

        Ich korrigiere mich: Dieses Deutschland nimmt seine zivilisatorische und gesetzliche Verantwortung nicht in angemessenem Umfang wahr.

         

        Ich ergänze darüber hinaus: Flüchtlinge aus Syrien oder dem Irak sind Bürgerkriegsflüchtlinge - und haben als solche in Deutschland von vorneherein KEINEN Asylanspruch.

         

        Quelle: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html

         

        Und warum reagieren Sie so verständnislos auf die Forderung nach regulären Asylverfahren für Menschen aus EU-Beitrittskandidaten?

         

        Ungarn beispielsweise ist schon seit 2004 EU-Vollmitglied - und trotzdem werden dort Roma in manchen Gegenden von Neonazis und anderen Rassist_innen permanent tyrannisiert, in ihrer Menschenwürde beschnitten, bedroht, gejagt ... und der ungarische Staat schaut in vielen Fällen tatenlos zu bzw. gießt noch Öl ins Feuer. Den Zusatz "Republik" hat Ungarn inzwischen aus seinem Namen gestrichen. Dank Fidesz und Jobbik driftet Ungarn seit Jahren immer mehr in Richtung autoritärer Staat, wenn nicht gar Diktatur, wenn nicht gar faschistische Diktatur. So oder so oder so wird die Hetze gegen und die Verfolgung von Roma absehbar weiter zunehmen - sie sind prädestinierte Sündenböcke und "Blitzableiter" für alle möglichen Fehlentwicklungen in der ungarischen Gesellschaft … und der ungarische Staat macht auf mich nicht mehr den Eindruck, als ob er ernsthaft gewillt wäre, die Roma davor in angemessenem Umfang zu schützen. Das alles wissen Sie aber wahrscheinlich mindestens genauso gut wie ich.

         

        Was meinen Sie: Ist das EU-Mitglied Ungarn ein "sicheres Herkunftsland" für Roma? Oder bedarf es bei einem entsprechenden Asylantrag einer ausführlichen, individuellen Einzelfallprüfung inklusive Abschiebungsschutz während des Verfahrens?

    • @D.J.:

      was ist denn "Poltisches Asyl"?

      das nach Gerhard Polt dürfte es nicht sein, denn der kennt nur unsichere herkunftsstaaten.

      • @christine rölke-sommer:

        Das erkläre ich ihnen gern: Vorausetzung für Asyl ist laut unserem GG politische Verfolgung: ein Beispiel ist die Verfolgung von politischen Gegnern eines dikatorischen Regimes bei Gefahr des Lebens (etwa Sozialisten, Kommunisten bei Pinochet oder Christen in Saudi-Arabien, Katar); irgendwelche Diskriminierungen, Not, schlechtes Leben gehören nicht dazu (sonst hätte die halbe Welt Ansptruch).

        • @Tupaq:

          wie? in saudia-arabien sind christen politisch aktiv?

           

          mal gucken, ob ich es zusammenkriege: voraussetzung für asyl (im sinne bundesrepublikanischer rechtsprechung) ist mittel- oder unmittelbare staatliche politisch motivierte verfolgung von einzelnen oder gruppen, die an mehr oder weniger verfügbare merkmale von einzelnen oder gruppen anknüpft. eine politische aktivität des oder der verfolgten ist nicht voraussetzung.

           

          wenn ich das ernstnehme, dann hat die halbe welt, mindesten, anspruch.

           

          nun kommt hier aber die halbe welt garnicht an, noch nicht mal vorbei, sondern nur ein ganz kleiner bruchteil dieser halben welt.

          wir sollten uns also nicht so anstellen!

           

          ach so ja... unser GG enthält keine definition von politischem asyl/politischer verfolgung, sondern nur den begriff des/der politisch verfolgten.

          warum wohl?

          • @christine rölke-sommer:

            Aber jetzt machen sie sich doch nicht kleiner als sie sind:

            Meine Aussage war, dass der Asylgrund im GG politische Verfolgung ist und nicht Not, schelchtes Leben, Diskiminierung etc. Wie immer im Recht ist die Frage, WAS als politische Verfolgung zählt interptretationsabhängig. Ein Christ in Saudi-Arabien wird mit dem Leben bedroht, weil er Christ ist und sich so betätigt, ebenso wie ein Sozialist unter Pinochet bedroht wurde, wenn er sich als Sozialist bekennt und betätigt. Das zählt für mich klar zur politischen Verfolgung. Diese gibt es aber in den Ländern aus Ex-Jugoslawien nicht- dort sieht unsere Rechtsprechung keine Bedrohung des Lebens durch politische Verfolgung und ich kann mir auch nicht vorstellen, worin diese bestehen soll.

    • 8G
      8545 (Profil gelöscht)
      @D.J.:

      Schreiben sie doch bitte einmal ne Kiste Bier.

      Sie kriegen dann was Intelligentes spendiert.

  • von "bereichern" war nicht die Rede. Aber jeder Euro Umsatz, den man mit Verfahren macht, die von Anfang an ohne jede Erfolgsaussicht sind, ist trotzdem Umsatz, der wegfällt, wenn diese Verfahren nicht mehr geführt werden können. Fakt ist und bleibt, dass sehr viele Asylverfahren vom ersten Tag an völlig aussichtslos sind und nur dazu dienen, Zeit zu gewinnen. Das ist aber kein Zweck, den das dt. Recht schützt.

    • @Dr. McSchreck:

      Doch, genau um "Bereichern" ging es ihnen doch. Wen interessiert denn Umsatz, wenn die Kosten für Personal und Büromiete und Fahrt am Ende genauso hoch sind? Hallelujah, Karstadt macht auch viel Umsatz, ich seh da trotzdem gerade keinen Freudensprünge machen. Man könnte natürlich auch einfach mal zugeben, wenn man Unrecht hat - Bei politischen Bewertungen kann es immer viele Meinungen geben und die dürfen auch gerne von meiner abweichen. Die Behauptung aber, Anwälte und Unterstützer würden viel geld verdienen an Flüchtlingen, ist einfach faktisch falsch. Jede Minute, die ich für Flüchtlingsarbeit aufwände, würde ich mehr geöld verdienen, wenn ich stattdessen meiner regulären Arbeit nachgehe.

       

      Im Übrigen bewundere ich ihre Fähigkeit, im Vorhinen schon die "Aussichtslosigkeit" von Gerichtsverfahren beurteilen zu können. Das könntne Sie ja vielleicht noch deutschen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern beibringen, weil dann können wir uns Gerichtsverfahrne in Zukunft ja schenken.

      • @Dubiosos:

        gerade wenn Sie Anwalt sind, werden Sie den Unterschied zwischen Fixkosten und variablen Kosten kennen. Man braucht also einen gewissen Umsatz, um überhaupt die Fixkosten zu decken. Die Anwaltsgehilfin will jeden Monat ihr Geld, egal ob Mandate da sind oder nicht. Ob man dann auch noch Gewinn macht, ist die nächste Frage.

         

        Desweiteren habe ich auch nicht unterstellt, dass jeder einzelne Anwaltoder sonstige Unterstützer aus Geldgier o.ä. Flüchtlinge ausnimmt, viele haben sicher auch ehrenwerte Ansichten...

         

        Dennoch wird hier massiv Lobby-Arbeit geleistet, von Caritas und ähnlichen Gruppen, Flüchtlingsanwälten usw...., die alle an den Flüchtlingen "verdienen", heißt nicht "sich bereichern", sondern mit ihnen "Umsatz machen". Anders ist diese "Skandalisierung" der sicheren Herkunftsländer bei Kenntnis der Rechtslage nun mal nicht zu erklären. Bei einer Anerkennungsquote von unter 1 % gilt weiter meine Behauptung, dass es nur um eine Verkürzung ohnehin aussichtsloser Verfahren geht, zur Vermeidung unnötiger Kosten für Wohnraum, Sozialleistungen und Verfahren...

        • @Dr. McSchreck:

          Doch, man kann es darüber erklären, dass diese Leute und Organisationen das gesamte Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten" ablehnen, weil es die individuellen Prüfungen der Asylanträge aushebelt. Man kann es darüber erklären, dass man die Menschenrechtslage ganz anders einschätzt (meiner Meinung nach richtiger Weise) als die Bundesregierung und davon überzeugt ist, dass Menschen in den Staaten politisch verfolgt werden. Und man kann es erklären, dass diese Menschen sich auch jetzt schon gegen diese skandalös niedrigen Anerkennungsquoten von 1% wenden, in dem sie immer wieder gerichtlich und politisch für die Aufnahme einzelner Romaflüchtlinge kämpfen.

        • @Dr. McSchreck:

          Zuerst einmal werden viele Angestellte in den Ausländerbehörden entlassen werden. Das könnte maximal eine Lobby sein, um den bisherigen Status beizubehalten.

           

          Caritas interessiert das nicht so sehr. Die kirchlichen Organisationen bekommen ihr Geld unabhängig davon, was sie an Aufgaben übernehmen. Die müssen für bestimmte Aufgaben sogar noch einen Eigenanteil aufbringen.

           

          Es gibt aber tatsächlich kommerzielle Organisaitionen, die mit Vermietungen gut Geld verdienen. Gerade im Osten sind viele kleine Pensionen nur noch aufrecht zu erhalten gewesen, wenn dort Asylbewerber untergebracht wurden. Auch die Besitzverwaltungen der Bundeswehr könnten dann bald dumm aus der Wäsche gucken und sich neue Steuergelder einheimsen wollen für ihre Drohnen.

  • 8G
    88862 (Profil gelöscht)

    Das ist das Dilemma: Entweder als Fundi mit Totalopposition am Ende gar nichts erreichen, oder als Realo mit einem möglichen Kompromiss als Teilerfolg erhebliche Verbesserungen erreichen. Das ist die Kunst der politischen Mitgestaltung in der demokratischen Gesellschaft.

    Und wenn wir dann mal in Bund und Ländern mit grünen Mehrheiten regieren, können wir ja immer noch alles viel besser machen ...

    • @88862 (Profil gelöscht):

      ...ungefähr so wie die asylpolitik baden-würtembergs jetzt schon???...

       

      wer das glaubt, ist auf jeden fall mal kein "realo" mehr oder hat als mehrheitsrealo eine rote oder schwarze koalitionsausrede parat, warum es dann eben auch nicht besser gemacht werden kann.

  • Ist es nicht eher so, dass ohnehin nur sehr wenige Menschen tatsächlich Asylberechtigt sind und dass das Asylrecht eine Art Einwanderung unter falschem Namen darstellt?

     

    Zudem kann ich mir die Ablehung der Grünen, offensichtlich nicht Asylberechtigte auch gleich abzulehnen, nur so erklären, dass die Grünen eine Umgehung der eigentlichen Rechtslage möchten: Quasi Gesetze auf dem Papier, die aber nix wert sind.

    • @DerKommentator:

      Es ist eher so, das mit dem "Asylkompromiss" 1993 das Asylrecht in diesem Land faktisch abgeschafft wurde.

      • D
        D.J.
        @Kaboom:

        "faktisch abgeschafft wurde"

         

        Bei einigen Millionen Menschen, die als Asylbewerber seit 1993 hierher gekommen sind, und bis jetzt hier leben, weil anerkannt oder dennoch geduldet, eine überaus sonderbare Interpretation (um es nett zu formulieren).

        • @D.J.:

          Einige Millionen Menchen? Woher haben Sie diese Zahlen? Bi-Ba-Butzemann-TV?

    • @DerKommentator:

      Das ist ja meine Lieblingargumentation: Die Roma haben so geringe Anerkennungszahlen, daher verweigert man es komplett.

       

      Dass diese geringen Anerkennungszahlen aus der bislang schon gettätigten Praxis des BAMF resultieren, wird dabei gern ignoriert. Man schafft sich also seine eigenen Fakten. Erst lehnt das Bamf alle Anträge ou ab, und dann nimmt man das als Argument. Woran liegt es denn, das in Deutschland nur 0,5% der Romaanträge positiv verlaufen, in der Schweiz aber 10% und in Frankreich 17%? Gehen die "wirklich diskriminierten" Roma alle nach Frankreich? Das ist wohl kaum anzunehmen. Viel eher ist es der Fall, das hier einfach von politischer Seite vorgegeben ist, Roma kein Asyl zu gewähren. Als ein Beispiel einer mir persönlich bekannten Romafamilie, deren Asylersuchen auch ou abgelkhent wurde: 4 Kinder, aus Serbien, welche flohen, nachdem vor einigen Jahren die Mutter schwrzr angegriffen wurde von serbischen Nationalisten und seitdem traumatisiert ist. Da gab es dann sogar Verurteilungen und seitdem der verurteilte serbische Hauptäter wieder aus dem Knast war, flogen regelmäßig Steine und andere Sachen durch das Fenster der Familie - Die Kinder werden heute noch per Facebook bedroht mit so Sachen wie "Wenn ihr wiederkommt, seit ihr tot". Und DAS soll ein offensichtlich unbegründeter Asylantrag sein?

       

      Nein, es zeigt auf das einfach alle Anträge abgelehnt werden.

      • @Dubiosos:

        das sind nun mal keine Asylgründe. Wenn man in einem Land von Kriminellen bedroht wird, ist das keine politische Verfolgung im Sinne des Grundgesetzes. Sondern dafür ist die Polizei zuständig und notfalls kann man in dem Land auch in eine andere Stadt ziehen. Was den Unterchied ausmacht zur "staatlichen" Verfolgung des Grundgesetzes. Die droht in jeder anderen Stadt genauso. Weil es eben "der Staat" ist, der diskrmininiert. In jeder Stadt.

        • @Dr. McSchreck:

          Wie sogar in diesem Artikel steht, ist die sog. "nichtstaatliche Verfolgung" (also durch Dritte Gruppen, wie beispielsweise solche nazigruppierungen oder bspws. Boko Haram in Nigeria) schon lange Jahre ein Asylgrund. Die besondere Härte ist es ja eben, dass dieser Staat eben nicht gewillt oder fähig ist, diese Familie zu schützen.

          • @Dubiosos:

            "nichtstaatliche Verfolgung" ist nun mal definiert. Können Türken wegen der NSU-Morde auch demnächst im Ausland Asyl beantragen, weil Deutschland ihre Landsleute jahrelang nicht schützen konnte? Nicht alles, was einen verständlicherweise zur Flucht treibt, das gilt zB auch für Armut oder schlechte gesundheitliche Versorgung, ist ein Asylgrund. Ich kenne Ihren Fall nicht, aber er klingt nach "krimineller" Verfolgung und nicht "staatlicher" Verfolgung. Und offenbar hat der Staat ja auch was getan, wenn einer der Täter dezeit in Haft ist.

            • @Dr. McSchreck:

              Nun, der Vergleich hinkt ein wenig, da den Behörden ja nicht bekannt war, dass die NSU-Morde einen Nazi-Hintergrund machen. Das entschuldigt nicht das Versagen der Behörden, aber sie haben es ja nicht bewusst unterlassen. Wenn jetzt nach Bekanntwerden des Hintergrunds gesagt worden wäre: "Da machen wir jetzt nichts, dass sind ja nur Türken." und jeden Abend stehen Nazis vor dem Haus einer türkischen Familie und schmeißen Brandbomben, dann wäre das in der Tat Grund zur politische Flucht für diese Familie, weil der Staat sie nicht schützen wollte und konkrete Gefahr für Leib und Leben drohte.

               

              Im Fall der familie ist es übrigens so, dass der Inhaftierte mittlerweile wieder frei ist und diese Drohungen mit seiner Nazibande ausstößt. Und der Staat hat mal etwas getan (da es groß in den Medien war damals), dann aber unternahm er jetzt nichts mehr zum Schutz der familie. Die Aussage des Polizeichefs vor Ort war "Dann soll man halt weggehen, die Roma ziehen doch eh immer umher". Wie gesagt, dieser Staat ist oftmals nicht Willens, seine Bürger zu schützen und das ist durchaus ein Asylgrund. Und menschlich finde ich es völlig nachvollziehbar, dass ich Hals über Kopf ein land verlassen, in dem meine Familie mit dem Tod bedroht wird und die Polizei nichts dagegen unternimmt.

              • @Dubiosos:

                natürlich wäre es politische Verfolgung, wenn der Staat sagen würde "Roma schützen wir nicht" oder "Türken schützen wir nicht". Genau das ist aber doch auch in Ihrem Beispiel nicht der Fall. Es gibt auch in Deutschland immer wieder Opfer von Bedrohungen, die in eine andere Umgebung ziehen, weil die Polizei keinen Personenschutz gewährleisten kann. Ein einigermaßen aktuelles Beispiel ist jemand, der in Neukölln einen Jugendlichen in Notwehr - so die Ermittlungsergebnisse - erstochen hat. Der weiß schon, warum der diesen Teil der Stadt mit seiner Familie nie wieder besuchen will. Aber er könnte mit diesem Argument nicht in einem Land, das ein ähnliches Asylrecht wie Deutschland hat, politische Verfolgung geltend machen.

                Ich finde allerdings im übrigen, dass sie bemerkenswert sachlich argumentieren, was ich bei diesem Thema eher nicht gewohnt bin.

                • @Dr. McSchreck:

                  Doch, genau das geschieht. Die lokalen Polizeichefs sagen GENAU das. "Ihr seid doch Roma, ihr könnt euch schon selbst kümmern". Genau das ist die realität, die vor Ort herrscht.

  • Ein Zustimmung der Grünen, insbesondere der BaWü Grünen, wäre ein Skandal und würde die Partei jegliche Glaubwürdigkeit kosten. Es ist wiederlich genug zu sehen, dass der Innenminister Gall und die Migrationsministerin (!) Öney, jeweils von der SPD, ihre Begeisterung für das Gesetz bereits ausgedrückt haben. Wenn die Grünen aber hier nachgeben und sich nicht enthalten, hätte man auch gleich die Schwarzen in der Regierung behalten können.

     

    Die Grünen haben bislang immer (völlig zu recht) das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten abgelehnt. Dieses ist auch völlig unannnehmbar, weil es die individuelle Prüfung eines Asylantrags einfach aushebelt und somit ein Menschenrecht einfach negiert. Auf Grundlage iner bürokratischen Einschätzung, die mit der Realität ja auch nicht mal übereinstimmen. Denn natürlich ist in den 3 Ländern die Lage für LGBTI-Menschen und Roma viel schlechter, als es die Regierung zugeben will und Ausgrenzung und Diskriminierung sind an der Tagesordnung. Wirklich ekelhaft ist diese Hetzt egegenüber den Roma, der zweitgrößten Opfergruppe des Völkermords der Nazis - Würde man in Deutschland auch so mit verfolgten juden umgehen? Natürlich nicht, glücklicherweise, weil dort eine gewisse historische Sensibilität gegeben ist. Gegenüber den ROma fehlt das völlig, weil es fast gar nicht erforscht ist und die Sinti und Roma keine so starke Erinnerungskultur haben. Wir schicken jetzt systematisch die Enkel der von Nazis Verfolgten Roma zurück in ihre Heimatländern, wo sie ebenfalls verfolgt und diskriminiert werden, ihnen Schulbildung verweigert wird, Krankenversicherung vorenthalten wird un praktisch kein Zugang zum Arbeitsmarkt existiert.

    • D
      D.J.
      @Dubiosos:

      Welchen Beleg haben Sie dafür, dass Roma-Kinder z.B. in Serbien keine Schule besuchen dürfen?

      • @D.J.:

        Dr. Waringos Bericht über Serbien kann ich jedem nur ans Herz legen über die Situation in Serbien: http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf

         

        Im Fall Bildung, Seite 29: "Nur circa ein Viertel aller Romakinder würde die Grundschule beenden" und "Schulen gäbe es nur in 55 Prozent der Romasiedlungen. In einem Fünftel aller Siedlungen sei die Grundschule unerreichbar." und "Eine der offensichtlichsten Formen der Diskriminierung ist die ungerechtfertigte Einweisung

        von Romakindern in sogenannte Sonderschulen für Kinder mit Lernbehinderungen und in

        Spezialklassen, in denen nur Roma sind. Das ECRI stellt fest, dass bis zu 80 Prozent der Kinder in diesen Schulen Roma sind."

    • @Dubiosos:

      das Konzept der "sicherern Herkünftländer" ist völlig in Ordnung, weil es Verfahren vermeidet, deren Ergebnis von vorneherein feststeht. Die Botschaften berichten regelmäßig über die politische Lage in den betreffenden Ländern und diese Berichte werden von den Gerichten für die Entscheidung herangezogen. Mit anderen Worten: man zieht nur das "vor", was am Ende ohnehin das Ergebnis des Verfahren wäre. Wenn die dt. Botschaft in Belgradt berichtet, dass es in Serbien keine politische Verfolgung gibt, dann wird kein Gericht anders entscheiden. Also kann man sich das Verfahren auch sparen, denn sowohl das Verfahren als auch die Unterbringungn und Betreuung usw. kosten eine Menge Geld, das besser eingesetzt werden könnte als für Verfahren, deren Ergebnis völlig klar ist.

      Dass diejenigen, die mit der Betreuung - rechtlich und "sozial" - der Flüchtlinge ihr Geld verdienen, das anders sehen, ist klar. Aber es ist auch nichts anderers als Lobbyismus, nur im "menschlichen" Gewande.

      • @Dr. McSchreck:

        "Wenn die dt. Botschaft in Belgradt berichtet, dass es in Serbien keine politische Verfolgung gibt, dann wird kein Gericht anders entscheiden." Glücklicherweise stimmt das nicht und es gibt in Deutschland noch die Unabhängigkeit von gerichten. Dies wird auch gezeigt durch zahlreiche Urteile, die Roma dann eben doch Asyl gewährten (obwohl vorher nicht durch das Bamf). Vor wenigen Monaten war erst ein solche Urteil durch das VG Stuttgart ergangen. Botschaften sind nicht weisungsberechtigt gegnüber Gerichten.

      • @Dr. McSchreck:

        Haben Sie irgendwelche Daten darüber, wie viele Mitarbeiter in den Ausländerbehörden, die derzeit die Anträge prüfen dann entläassen werden könnten oder wie viele Richter man dann vorzeitig in Pension schicken kann?

  • die falsche Frage. Es soll doch eigentlich nicht um irgendwas geschachert werden, sondern die richtige Frage ist: sind Länder, in denen die Anerkennungsquote unter 1 % liegt, eigentlich vermutlich sogar bei 0 %, wenn man die Vorschriften über das Asyl und die dort genannten Gründe ernst nimmt, sichere Herkunftsländer. Auf diese Frage kann es eigentlich nur eine Antwort geben.

    Der Eindruck drängt sich eher auf, dass eine Lobby aus Leuten, die während der Verfahren an diesen nicht schlecht verdient, hier ein Interesse hat, dieses Betätigungsfeld nicht zu verlieren. An erster Stelle sind hier natürlich die betrefffenden Rechtsanwälte gemeint, die mit Prozesskostenhilfe diese aussichtlosen Verfahren führen, so lange es eben geht.

    • @Dr. McSchreck:

      Wer der meinung ist, Anwälte würden sich mit Asylverfahren bereichern, der offenbart nur seine Unkenntnis über die Lage. Asylrecht und -verfahren sind finanziell so ziemlich das unattraktivste, was ein Rechtsanwalt machen können. Prozesskostenhilfe gibt es übrigens äußerst selten, da Asylbewerbern keine ausreichenden Erfolgsaussichten zugebilligt werden. Dass heißt also, dass Asylbewerber sich ihren Anwalt häufig vom Mund absparen - Da kann man sich ungefähr denken, wie viel man da verlangen kann. Die Sätze ansonsten sind ja auch bekannt über die Verordnung. Nicht umsonst gibt es so wenig Asylanwälte, da es eben finanziell dermaßen unattraktiv ist - Und im Normalfall durch andere Tätigkeitsgebiete (Familienrecht o.ä.) subventioniert wird.

      • @Dubiosos:

        Wer in Berlin U-Bahn fährt, findet des öfteren Werbung eines "Anwalts für Ausländerrecht" (Selbstbezeichnung). Zumindest für diesen Anwalt (Ex-MdA SPD) scheint das Sachgebiet finanziell so attraktiv zu sein, daß er sich diese Werbung a) leisten kann und b) in der Hoffnung auf weitere Mandanten auch leisten will.

        • @Jan Engelstädter:

          Ausländerrecht ist ungleich zu Asylrecht. Im Grunde hat es sogar recht wenig miteinander zu tun, da Asylbewerber viele sonderregelungen haben (siehe Asylbewerberleistungsgesetz), die auf Ausländer ohen Asylbewerberstatus nicht zutreffen. Ausländerrecht betrifft auch Ausländern aus EU-Staaten, Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, Familienrecht (Familiennachzug und ähnliches), Visaangelegenheiten und vieles mehr. Ein weitaus breiteres und lukrativeres Themenspektrum als Asylrecht.