Argentinien verliert vor US-Gericht: Erneut droht ein Staatsbankrott
Argentiniens Regierung muss zwei Hedgefonds etwa 1,5 Milliarden Dollar zahlen. Jetzt könnten Finanzinvestoren das Land in die Pleite treiben.
BUENOS AIRES taz | Argentinien droht nach einer Gerichtsentscheidung zugunsten zweier Hedgefonds erneut der Staatsbankrott. Im Rechtsstreit um die Pleite des Landes vor rund zwölf Jahren scheiterte Argentinien am Montag am Obersten Gerichtshof der USA mit einem Berufungsantrag. Damit haben Urteile niederer Instanzen Bestand, nach denen die Regierung in Buenos Aires alle Gläubiger gleich behandeln und zwei Hedgefonds etwa 1,5 Milliarden Dollar überweisen muss. Die beiden Finanzinvestoren hatten sich nicht an den Schuldenschnitten 2005 und 2010 beteiligt und verlangen die vollständige Rückzahlung ihrer Anleihen.
Falls Argentinien dem nachkommt, könnten andere Gläubiger bis zu 15 Milliarden Dollar fordern, stellte Präsidentin Cristina Kirchner klar. Die Zentralbank des Landes hat aber nur noch knapp doppelt so viel Dollarreserven. „Kein Staatsoberhaupt kann sich der Erpressung seines Landes beugen“, sagte Kirchner weiter. Ihre Äußerungen lassen nur einen Schluss zu: Argentinien wird nicht zahlen.
Die Auseinandersetzung wird weltweit mit Argusaugen verfolgt, denn sie könnte Konsequenzen für künftige Staatsbankrotte haben – beispielsweise im Euroraum. „Das schafft für alle Gläubiger einen starken Anreiz, sich künftig nicht mehr an freiwilligen Umschuldungen von zahlungsunfähigen Staaten zu beteiligen“, kommentiert Jürgen Kaiser von der deutschen Nichtregierungsorganisation erlassjahr.de.
Alle von Argentinien eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nach dem Jahr 2005 würden eingehalten, sagte Präsidentin Kirchner weiter. Die Ende Juni fälligen 900 Millionen Dollar würden ausgezahlt. Offen ließ sie jedoch, wie dies geschehen soll, wenn Argentinien nicht den US-Urteilen Folge leistet. Denn der Zahlungsverkehr wird über New Yorker Banken abgewickelt, auf die die Justiz der USA Zugriff hätte.
Weltweite Pfädungen drohen
Argentinien hatte sich Anfang 2002 für zahlungsunfähig erklärt und die Bedienung seiner Auslandschulden eingestellt. 2003 begann die Regierung unter dem damaligen Präsidenten Néstor Kirchner, mit den Gläubigern über eine Umschuldung zu verhandeln.
Mit dem Angebot, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, wenn die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, wurden 2005 und 2010 zwei Umstrukturierungsprogramme aufgelegt. Daran beteiligten sich die Inhaber von 92 Prozent der Forderungen. 8 Prozent lehnten das Angebot ab. Ab 2008 kauften Hedgefonds argentinische Schuldentitel auf dem Sekundärmarkt weit unter dem Nominalwert und begannen, vor US-Gerichten erfolgreich die vollständige Bedienung der Titel einzuklagen.
Noch ist Argentinien durch zwei einstweilige Verfügungen geschützt, doch die Hedgefonds haben bereits deren Aufhebung beantragt. Sollte dies geschehen, drohen weltweit Pfändungen von argentinischem Staatsbesitz, wie die Maschinen der Fluggesellschaft Aerolineas Argentinas. Dass dies keine leere Drohung ist, zeigte sich zuletzt 2012. Damals wurde das Schulschiff der argentinischen Marine im Hafen von Accra in Ghana an die Kette gelegt und konnte erst nach heftigem Gerangel wieder auslaufen.
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