Nach den Regeln der Marktwirtschaft müßten ÜbersetzerInnen von Literatur gefragte, also gutbezahlte Fachkräfte sein – sind sie aber nicht ■ Von Otto Bayer
■ Bundesverfassungsgericht erteilt Bundesregierung einen Rüffel, bestätigt aber die Rechtmäßigkeit der EG-Fernsehrichtlinie / Einzig die Quotenregelung ist ungültig