■ Mit Traditionsspeisen auf du und du
: Mämmi bleibt Mämmi

Brüssel (taz) – Was für die Deutschen das Bier ist für die Finnen Mämmi. Selbst eingeborenen Finnen fällt es nicht ganz leicht, Mämmi zu beschreiben. Dunkelbraun soll es sein, aus eingekochtem Roggenmalz mit Orangenschalen, ein bißchen wie Kartoffelbrei, bloß fester, und gegessen wird es nur an Ostern. Vor allem darf Mämmi nicht süß sein, sonst würde es womöglich jeder essen wollen und nicht mehr nur einige hartgesottene Finnen. Aus purer Profitgier würden manche Mämmi-Hersteller ihr Produkt, gerne mit Süßstoffen etwas marktgängiger machen. Doch da hat die finnische Regierung einen Riegel vorgeschoben. Das Ostermämmi ist schließlich eine alte Tradition, an der nicht herummanipuliert werden darf.

Das hat jetzt auch die EU- Kommission in Brüssel eingesehen und Mämmi in den Katalog geschützter Traditionsspeisen aufgenommen. Neben deutschem Bier und österreichischem Bergkäse ist dort auch der griechische Feta aufgelistet. Frankreich hat nicht nur Baguettebrot, sondern auch Trüffel- und Schneckenkonserven und in Fett eingelegtes Gänse-, Puten- und Entenfleisch angemeldet. Irland und Großbritannien haben bei dieser Gelegenheit zugegeben, daß sie sich keiner schützenswerten Küchentradition bewußt sind.

Ihren Sonderstatus verdanken alle diese Produkte der Bundesregierung. Vor einem Jahr hat sie sich bei den anderen Mitgliedsländern und im Europaparlament dafür stark gemacht, für das deutsche Reinheitsgebot von 1516 eine Ausnahmegenehmigung von der Binnenmarktregel zu bekommen. Denn nach europäischem Recht müssen die Regierungen für die Herstellung von Lebensmitteln alle Zusatzstoffe zulassen, die nicht gesundheitsschädlich oder ausdrücklich verboten sind.

Damit es nicht so nach Extrawurst für die Deutschen aussieht, haben EU-Ministerrat und Europaparlament im Juni letzten Jahres eine allgemein gültige Richtlinie beschlossen, nach der es den Regierungen erlaubt ist, besonders traditionsreiche Genüsse vor dem Verfälschen durch Zusätze zu schützen. Die Verbote gelten übrigends nur im jeweiligen Land. Französische Brauereien etwa brauchen sich nicht an das Reinheitsgebot zu halten, und wer in Bielefeld ein Mämmi kochen will, darf ungestraft zuckern.

Die EU-Kommission brüstet sich nun, ein Stück erlebbare Subsidiarität eingeführt zu haben. Alle anderen dürfen sich wundern, warum das Prinzip „jedem das seine“ nur noch in Ausnahmefällen gilt. Alois Berger