Neue Rechtsform für Unternehmen: Profite einzig für die Firma

Eine neue Rechtsform soll verhindern, dass Einzelne aus Unternehmen beliebig Geld abziehen können. Streit gibt es aber noch um das Wie.

Porträt von Marco Buschmann

Justizminister Marco Buschmann will Gesellschaften mit gebundenem Vermögen unterstützen Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin taz | Unternehmer demonstrieren eher selten. An diesem Dienstag ist in Berlin damit aber zu rechnen: Chefinnen und Chefs kleiner und größerer Firmen sollen um den Bundestag auf die Straße gehen, um für eine Gesetzesreform zu plädieren. Es geht darum, eine neue Rechtsform einzuführen, die den Firmen zugutekommen könnte – die sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV).

Organisiert hat das die Stiftung Verantwortungseigentum, die Dutzende Unternehmen als Mitglieder führt, etwa die BMW-Stiftung, die Globus Holding (Baumärkte), Ecosia (Suchmaschine), die GLS-Bank und Weleda (Kosmetik).

Seit Jahren arbeitet sie daran, eine neue Form der Kapitalgesellschaft zu etablieren, die die jeweilige Firma vor Ausverkauf und Ausplünderung schützen soll. Die Gewinne müssten komplett im Betrieb bleiben. Die Gesellschafter dürften sich nicht persönlich bereichern und die Firma nicht an spekulative Investoren verkaufen.

Aus Sicht der Stiftung könnte das auch ein Beitrag zur Lösung des Nachfolgeproblems im Mittelstand sein. Denn tausende kleinere und größere Betriebe stehen vor der Herausforderung, dass die Gründer, ihre Nachfahren oder Erben die Geschäfte nicht selbst weiterführen können, sie jedoch auch nicht auf Gedeih und Verderb an externe Investoren veräußern wollen. Gäbe es die neue Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, könnte man in solchen Fällen externe Geschäftsführer hereinholen, die allerdings nur beschränkten Zugriff auf das Betriebskapital hätten.

Buschmanns Eckpunkte

Nachdem die Idee 2021 bereits Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP fand, lädt die Stiftung an diesem Dienstag auch zu einer Veranstaltung in den Bundestag. Wichtigster Punkt: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird wohl Eckpunkte eines Gesetzentwurfes präsentieren.

Kürzlich war bereits bekannt geworden, dass Buschmann sich ein Kernelement der Forderungen zu eigen machen will: Die Gesellschafter der neuen, „thesaurierenden Kapitalgesellschaft“ sollen „weder offen noch verdeckt Gewinne entnehmen oder ausschütten und dies auch nicht über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufheben können“.

Darüber hinaus scheinen aber erhebliche Differenzen zu bestehen zwischen den Vorstellungen des Ministers und denen der Stiftung. Buschmann will erstens wohl keine eigene, dann neue Rechtsform ins Leben rufen, sondern die Konstruktion möglichst nah an der existierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ansiedeln. Zweitens enthalten die Eckpunkte anscheinend die Regelung, dass die Vermögensbindung nur in Deutschland gilt und bei einer Verlagerung der jeweiligen Firma in ein anderes EU-Land wegfällt.

Beides stößt auf Kritik der Stiftung und ist wohl auch nicht im Sinne der Ampel-Fraktionen. Deren Abgeordnete Katharina Beck (Grüne), Otto Fricke (FDP) und Esra Limbacher (SPD) haben eine Gruppe von Juristinnen und Juristen bereits damit beauftragt, einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren. Die Beteiligten sprechen sich dafür aus, eine neue Rechtsform – eben die GmgV – zu schaffen, weil dies einfacher sei, als an die traditionelle GmbH anzudocken. Außerdem sehen sie kein Problem darin, die Vermögensbindung in Einklang mit EU-Recht zu bringen.

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