Menschenrechte im Textilsektor: Anlaufstelle für Exportbetriebe
Deutschland will pakistanische Textilfirmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen. Sie sollen sich an einen Helpdesk wenden können.
Schulze ist bis Ende der Woche in Pakistan, um sich einen Überblick über die Wirkung des Lieferkettengesetzes in Betrieben vor Ort zu machen. „Wir unterstützen pakistanische Exportunternehmen, für die europäische Unternehmen wichtige Abnehmer sind, die Chancen einer nachhaltigen Produktion zu ergreifen und sich als verantwortliche Produzenten im globalen Wettbewerb zu positionieren“, sagte Schulze.
Weitere Helpdesks gibt es bereits in Vietnam, Kambodscha, Tunesien, Mexiko, Serbien, Bangladesch und Türkei. Sie beraten örtliche Firmen und bieten Informationen und Trainings zu nachhaltigen und fairen Lieferketten an. Sie sollen auch bei der Aufklärung von Konfliktfällen in lokalen Produktionsbetrieben unterstützen oder Unternehmenskooperationen vernetzen, heißt es aus dem Bundesentwicklungsministerium (BMZ). Die Helpdesks sollen sich unter einander austauschen und das Netzwerk zukünftig auf weitere Länder ausgeweitet werden.
Gewerkschaften unter Druck
In Pakistan unterstützt die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zudem Gewerkschaften, zum Beispiel in Form eines Kompetenzzentrums für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Das wird unter anderem von der internationalen Gewerkschaft für den Dienstleistungssektor UNI Global geleitet.
Alke Boessiger, die stellvertretende Generalsekretärin von UNI Global Union, begrüßt daher die deutschen Bemühungen: „Wir haben gesehen, dass sich Deutschland für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes einsetzt.“ Sinnvolle Sorgfaltspflicht könne es nur dann geben, wenn die Gewerkschaften mit am Tisch sitzen, betonte sie gegenüber der taz.
Gewerkschaften stehen in Pakistan meist unter erheblichem Druck, sofern sie überhaupt Zugang zu Fabriken erhalten. Die meisten Arbeitnehmer*innen sind nicht in organisierten Gewerkschaften vertreten. Nach Angaben des pakistanischen Gewerkschaftsbunds NTUF haben nur 0,5 Prozent der Beschäftigten einen Vertrag. Sie erhalten weder bezahlte Überstunden oder Urlaub, noch haben sie soziale Sicherung. Rund ein Viertel erhielte nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn, so die Gewerkschaft.
Anfang Juli etwa kündigte der Gewerkschaftsverband NTUF die Zusammenarbeit mit dem deutschen Textilunternehmen Kik auf, weil das Unternehmen nicht genug Druck auf seinen Zulieferer ausübte, um eine gewerkschaftliche Vertretung zu unterstützen. Der Kik-Lieferant hatte mit Entlassungen reagiert.
In Pakistan sind mehr als ein Drittel aller Beschäftigten im Textilsektor tätig. Es ist der wichtigste Industriezweig des Landes. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt bereits seit 2023, allerdings nur für eine geringe Anzahl großer Unternehmen. Ab 2025 kommen mit der Umsetzung der EU-weiten Lieferkettenrichtlinie weitere Vorgaben dazu, wie etwa Klagerechte bei Verletzung von Sorgfaltspflichten.
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