Todestrafe in Belarus: Deutschem droht die Hinrichtung

Der 29-jährige Rico Krieger wurde im Juni zum Tod verurteilt. Ein Vorwurf lautet auf Terrorismus. Berlin und Minsk sind darüber im Gespräch.

Präsident Lukaschenko.

Bei ihm gibt es die Todesstrafe noch per Genickschuss: Der belarussischen Machthaber Lukaschenko Foto: Sputnik Kremlin/ap/dpa

BERLIN taz | Ein deutscher Staatsbürger ist in Belarus zum Tod verurteilt worden. Das Minsker Außenministerium bestätige am Wochenende die Verurteilung. Man sei mit der deutschen Seite über diplomatische Kanäle in Kontakt. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass der Fall bekannt sei. „Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Minsk betreuen den Betroffenen konsularisch und setzen sich intensiv gegenüber den belarussischen Behörden für ihn ein. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung, die Deutschland unter allen Umständen ablehnt.“

Bei dem Verurteilten handelt es sich um den 29-jährigen Rico Krieger. Dem früheren Rettungshelfer des Deutschen Roten Kreuzes wurden Söldnertum, Spionage, Terrorismus, Gründung einer extremistischen Vereinigung, Zerstörung eines Verkehrsobjekts sowie illegaler Umgang mit Waffen, Sprengstoff und Munition zur Last gelegt.

Erstmals hatte die belarussische Menschenrechtsorganisation Vjasna in der vergangenen Woche über den Fall berichtet. Demnach habe sich Krieger seit November 2023 in Untersuchungshaft befunden, das Urteil sei – nach einem Prozess größtenteils hinter verschlossenen Türen – bereits im Juni dieses Jahres ergangen.

Laut Vjasna könnte die Verurteilung Kriegers auch mit dessen angeblicher Beteiligung am Kastus-Kalinouski-Regiment zusammenhängen – einer Gruppe von Belarussen, die an der Seite Kyjiws in der Ukraine gegen die russischen Besatzer kämpfen.

Präzedenzloser Fall

Der Koordinator der Kampagne „Menschenrechtsverteidiger gegen die Todesstrafe“, Andrei Paluda, bezeichnete den jüngsten Fall als „außergewöhnlich“. Zum ersten Mal überhaupt sei in Belarus ein ausländischer Staatsbürger zum Tod verurteilt worden.

Zwar seien noch nicht alle Umstände des Sachverhalts bekannt. Man gehe aber davon aus, dass die Verurteilung, auch das präzedenzlos, gemäß Artikel 289 Teil 3 des Strafgesetzbuches (Terrorakt) erfolgt sei. Nach einer Gesetzesänderung vom 27. April 2022 sei dies auch aufgrund eines „Versuchs“ einer Straftat möglich, so Paluda in einer Stellungnahme auf der Website von Vjasna.

Die seit 30 Jahren von dem autoritären Machthaber Alexander Lukaschenko regierte Ex-Sowjetrepublik Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird – per Genickschuss. Die Vollstreckung wird meist erst im Nachhinein durch Angehörige bekannt. Manchmal werden diese auch gar nicht in Kenntnis gesetzt. Zudem gab es Fälle, in denen die letzte Ruhestätte der Hingerichteten geheim gehalten wurde.

Nach Angaben der Weltkoalition gegen die Todesstrafe (WCADP) – eines Bündnisses von Nichtregierungsorganisationen, zu dem das Vjasna-Zentrum in Belarus gehört – wurden im Mai 2023 in Belarus vier Personen zum Tod verurteilt. Die letzte bekannte Vollstreckung eines Todesurteils wurde im Jahr 2022 registriert. 2020 und 2021 wurde niemand hingerichtet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.