Anti-AKW-Aktivistin klagt erfolgreich: Zu Unrecht observiert
Cécile Lecomte wurde von der Bundespolizei zu Unrecht überwacht und in einem Fahndungssystem geführt. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
Die verdeckte Überwachung fand rund um den Protest gegen einen Castor-Transport 2020 aus dem britischen Sellafield nach Biblis statt. Mehrere Wochen wurde Lecomte damals überwacht, die Polizei erlaubte das Anfertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen bis zum Ende des Transportes.
Die Polizei begründete diese Anordnung damit, dass die Aktivistin sich und andere mit ihren Kletter-Aktionen in Gefahr bringen könnte. Außerdem sollten weitere Aktionen verhindert werden, so die Polizei. Es lagen allerdings keine Beweise dafür vor, dass weitere Protestaktionen geplant waren. Diese verdeckte Überwachung war ebenfalls rechtswidrig.
Die Kammer stand Lecomte am Mittwoch außerdem zu, eine erfahrene Kletterin zu sein: „Die Klägerin hat in der Vergangenheit stets darauf geachtet, Bereiche in der Nähe von elektrifizierten Oberleitungen zu meiden“, heißt es vonseiten des Gerichts.
Aktivistin seit über 15 Jahren
Erfahren ist Cécile Lecomte tatsächlich. Seit über 15 Jahren ist die auch als „Eichhörnchen“ bekannte Klimaaktivistin auf Protest-Aktionen unterwegs. 2010 hat sie mit Mitgliedern von Robin Wood einen Castor-Transport bei Greifswald und 2016 eine Uranladung zwischen Hamburg und Bremen gestoppt. Aufgrund ihrer Autoimmun-Erkrankung nutzt sie einen Rollstuhl, der auch mal beim Klettern dabei ist. Neben ihrem Aktivismus ist sie auch Journalistin und gibt Kletterkurse.
Nach der dreistündigen Verhandlung erklärte Cécile Lecomte: „Die Missachtung von Grundrechten ist gefährlich, nicht der Protest gegen die Atomkraft und Klimakiller!“
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