Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Gut, dass Braverman hier einen Dämpfer bekommt.
Beklemmend allerdings ist immer noch, dass ddem Gericht die UN-Flüchtlingskonvention so wenig wichtig zu sein scheint.
Die Idee der universalen Menschenrechte zerbröselt zur Zeit in einem Tempo, dass einem die Spucke wegbleibt.
Das Refoulement-Verbot aus Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention war Merkel bekannt. Deshalb hat sie immer peinlich genau die Fassade aufrechterhalten wollen, dass die Türkei keinesfalls nach Syrien abschiebt. Vielleicht fällt nun die wackloge Konstruktion wirklich wie ein Kartenhaus zusammen.
Wir sind nicht immer einer Meinung, aber in der Konklusion bin ich mit "Traurig, aber Wahr" bei Ihnen.
Und - IRRWEG ist der schlimmste Weg.
"aber in der Türkei wird auf höchster politischer Ebene diskutiert, Syrien-Flüchtlinge auch gegen ihren Willen nach Syrien zu deportieren"
Das wird nicht "diskutiert" das passiert schon. Noch schlimmer ist der Libanon, der liefert Flüchtlinge direkt in Assads Foltergefängnisse bzw. an die vorderste Front im Kriegsgebiet aus. Die Türkei bereitet die Abschiebung von Millionen Flüchtlinge in die von ihr besetzten syrischen Gebiete vor und lacht über die EU, die zuvor Milliarden an Euro für den angeblichen Flüchtlingsdeal gezahlt hat.
Das ist der Teil von Merkels "Wir schaffen das", der medial so gerne verschwiegen wird, wenn sie wieder einen internationalen Preis gewinnt. Große Heuchelei.
Oder Ruanda verbessert die Garantien.
Ich könnte mir vorstellen, dass es noch weitere Urteile dazu geben wird.
Große Batteriespeicher werden wichtiger für die Energiewende. Laut einer Studie verfünffacht sich ihre installierte Leistung in den nächsten 2 Jahren.
Urteil gegen Großbritanniens Ruanda-Deal: Ein nicht nur britischer Irrweg
Das Auslagern von Asylsuchenden nach Ruanda ist laut einem Londoner Gericht rechtswidrig. Interessant ist die Begründung – auch für Deutschland.
Geflüchtete im Hafen von Chania. Der EU-Türkei-Deal erlaubt Griechenland, syrische Flüchtlinge ohne Anhörung in die Türkei zurückzubringen beziehungsweise sie gar nicht einzulassen Foto: imago
Großbritannien darf nun doch keine Flüchtlinge nach Ruanda auslagern, statt ihnen Asyl zu gewähren. Mit dem zweitinstanzlichen Urteil in London am Donnerstag dürfte der „Ruanda-Deal“ aus dem Jahr 2022, der dem Land weltweit Kritik einbrachte, gestorben sein.
Das Urteil ist komplex. Der „Ruanda-Deal“ wird nicht an sich für rechtswidrig erklärt, nicht einmal wegen des Bruchs der UN-Flüchtlingskonvention. Es wird lediglich Ruanda der Status als „sicheres Drittland“ abgesprochen, aus nur einem Grund: Ruanda biete keine ausreichende Garantie dafür, dass Asylsuchende dort vor einer Abschiebung in ihr Herkunftsland geschützt seien, heißt es.
Mit diesem Punkt allerdings wird eine Praxis, die in der internationalen Flüchtlingspolitik mittlerweile zum Standard gehört, grundlegend hinterfragt. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR fliegt ständig Asylsuchende aus Libyen nach Ruanda – geht das nun nicht mehr? Noch problematischer ist das Urteil für die EU und damit auch für Deutschland. Der EU-Türkei-Deal erlaubt Griechenland, syrische Flüchtlinge ohne Anhörung in die Türkei zurückzubringen beziehungsweise sie gar nicht einzulassen – aber in der Türkei wird auf höchster politischer Ebene diskutiert, Syrien-Flüchtlinge auch gegen ihren Willen nach Syrien zu deportieren. Nach den Maßstäben des Londoner Urteils wäre der Deal illegal.
Das ist nicht nur eine theoretische Feststellung. Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich das Gericht beruft, gilt in ganz Europa, nicht nur in der EU. Die EU-Innenminister haben sich gerade erst auf das Parken von Flüchtlingen in Lagern an EU-Außengrenzen geeinigt. Aber sind Flüchtlinge in EU-Anrainerstaaten wie Tunesien oder Türkei wirklich davor sicher, gegen ihren Willen in die falsche Richtung abgeschoben zu werden? Die EU ist womöglich dabei, den gleichen Irrweg zu beschreiten, den Großbritannien jetzt voraussichtlich verlassen muss. Das ist die eigentliche, paradoxe Lehre dieses Londoner Urteils.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
Themen