piwik no script img

Umstrittenes HeizungsgesetzAbstimmung im Bundestag wackelt

Der CDU-Abgeordnete Heilmann fordert eine Eilentscheidung des Verfassungsgerichts. Er will mehr Zeit für die Beratung über das Heizungsgesetz.

Soll mit dem neuen Heizungsgesetz zum Standard werden: die Wärmepumpe Foto: Uwe Anspach/dpa

Berlin taz | Das umstrittene Heizungsgesetz kann möglicherweise doch nicht wie geplant in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will das mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht verhindern. Damit soll der Bundestag verpflichtet werden, den Abgeordneten den Gesetzentwurf mindestens 14 Tage vor der abschließenden Beratung und Abstimmung schriftlich zukommen zu lassen.

Am kommenden Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause. Weil die Ampel das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unbedingt vor den Ferien verabschieden will, ist das parlamentarische Verfahren sehr straff. Im April hatten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) einen Entwurf für das GEG vorgelegt, mit dem der Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche bis 2045 eingeleitet werden soll.

Der Entwurf ist aber wegen Streits in der Ampel erst Mitte Juni in den Bundestag eingebracht worden. Er war Grundlage einer Expert:innenanhörung, obwohl zu diesem Zeitpunkt klar war, dass es gravierende Änderungen geben würde. Erst in dieser Woche haben die Ampel-Parteien bei den letzten strittigen Details eine Einigung erreicht. Der Gesetzentwurf, in den das eingearbeitet wird, wird zur Zeit von den beteiligten Ministerien erarbeitet. Er soll bis Freitag vorliegen und Grundlage für eine weitere Ex­per­t:innenan­hö­rung sein, die am Montag stattfinden soll.

Dieses Verfahren verletzt seine Rechte als Abgeordneter, ist CDU-Mann Heilmann überzeugt. Denn die gewährte Zeit sei zu kurz, um die neue Gesetzesvorlage zu prüfen. Er ist Mitglied im zuständigen Ausschuss Klima und Energie. Die Ampel-Parteien hätten mit ihrem Streit über das GEG Monate verplempert, kritisierte er. „Das kann nicht zu Lasten der parlamentarischen Beratung gehen“, sagte er am Donnerstag vor Journa­lis­t:in­nen in Berlin. „Ich habe als Abgeordneter und als Ausschussmitglied keine Chance, einen Verbesserungsvorschlag zu machen.“

Entscheidung soll schnell kommen

Deshalb hat der ehemalige Berliner Justizsenator beim Bundesverfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass das Gesetzgebungsverfahren massiv seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Damit will er eine grundsätzliche Klärung über die Frage erreichen, welche Beratungszeiten für ein Gesetz mindestens erforderlich sind.

Gleichzeitig hat er den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die dem Bundestag die Abstimmung über das Gesetz in der kommenden Woche untersagen soll. Heilmann hat die Anträge am Mittwochmorgen gestellt. Innerhalb von zwei Stunden habe das Gericht den Bundestag, die Bundesregierung, die Fraktionen und den Bundespräsidenten zu einer Stellungnahme bis Freitag 12 Uhr aufgefordert, berichtete er.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass entsprechende Anträge eingegangen sind. Zu Details wollte ein Sprecher sind nicht äußern. Wann die Rich­te­r:in­nen eine Entscheidung fällen werden, ist unklar. „Der Senat sieht den Eilbedarf“, sagte der Sprecher.

Es gehe ihm nicht darum, das Gesetz zu stoppen, betonte Heilmann, der auch Vorsitzender der Klimaunion ist, die in der CDU und CSU für eine Politik im Sinne des Pariser Klimaabkommens eintritt. Falls das Bundesverfassungsgericht seinen Antrag befürworte, könne der Bundestag den Verstoß reparieren, etwa mit einer Sondersitzung im Juli. Heilmann ist zuversichtlich, Erfolg zu haben. In der Vergangenheit seien Eilanträge wie seiner nicht erfolgreich gewesen, weil Gesetze schnell in Kraft treten mussten – etwa in der Finanz- oder Coronakrise. Das sei beim Heizungsgesetz anders. Es soll erst am Ende des Jahres in Kraft treten.

Außerdem habe das Verfassungsgericht im Januar bei einer Entscheidung über das Parteienfinanzierungsgesetz die Ampel ermahnt, dass eine Beratungszeit von zehn Tagen zu kurz sei. Damals sei es um eine einfache Sache gegangen. „Jetzt geht es um eine Beratungszeit von vier bis fünf Tagen und ein maximal komplexes Gesetz“, sagte er.

Die grüne Bundestagsfraktion weist den Vorwurf zu kurzer Fristen zurück. „Wir haben an jeder Stelle ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit ausreichend Beratungszeit sichergestellt“, sagte die erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic. Es sei sogar noch eine zweite Anhörung beschlossen worden, um eine fachliche Erörterung zu vertiefen und für alle Abgeordneten zu ermöglichen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

11 Kommentare

 / 
  • Ich habe mich bei der 1. Lesung des



    GEG im BT gefragt, über was eigentlich



    debattiert wurde, über den Gesetzesentwurf oder das 2 seitiges



    Papier mit sog. Leitplanken zum



    nächsten Entwurf. Das ganze



    Gesetzgebungsverfahren ist ein



    Desaster.

  • Ein guter Beitrag mit einer zusätzlichen Werbung von Hausfragen.de, alles so zu belassen wie bisher. Da fragt man sich sofort, wer steckt hinter diesem erbitterten Widerstand gegen das schon heute viel zu späte, notwendigen Gesetz. Kann das die fossile Industrie sein und wen bezahlen die, außer ihren Mitarbeitern?

  • "Es gehe ihm nicht darum, dass Gesetz zu stoppen"

    Wer's glaubt, kauft auch Bauland in den Pripjetsümpfen.

    Nicht "die Koalition" im Alleingang hat das Gesetz blockiert. CDU/CSU und AfD haben der FDP reichlich Feuer unterm Arsch gemacht, damit die auf maximalen Kollateralschaden ausgerichtet das Gesetz angreift, und zusammen mit den anderen Rechtsparteien den parlamentarischen Prozess sabotiert.

    Die Abgeordneten hätten sich ohne dieses destruktive Verhaltren der Opposition monatelang mit dem Entwurf beschäftigen können.

    Dises Verhalten darf nicht bestraft werden. Schuld an der Verzögerung des Gesetzes ist in allererster Linie die Hetz- und Lügenkampagne der Klimakiller-Allianz.

    Aber immerhin ist jetzt klar, dass es bei der "Klimaunion" eine Greenwashing-Aktion der Klimawandelignoranten um Merz handelt.

    • @Ajuga:

      Sie wollen die frei gewählten Abgeordneten wohl nur zum Stimmvieh degradieren. Und wenn die Meinung der Opposition alles nur Lügen sind, hätte Herr Habeck das alles ignorieren können.



      Aber nein, das was die Regierung veranstaltet ist ganz schlechtes Handwerk.

  • 4G
    49732 (Profil gelöscht)

    Sollte selbstverständlich sein das man 4 Wochen Zeit hat. DIe Tricks kennt man ja. Gesetze während der Fussball-WM verabschieden und so.

    • @49732 (Profil gelöscht):

      Bei solchen Gesetzen geht es aber eher darum, dass die Öffentlichkeit möglichst wenig davon mitbekommt.

    • @49732 (Profil gelöscht):

      Stimmt — und die wurden durchgezogen.

    • @49732 (Profil gelöscht):

      Daran habe ich auch gedacht!

  • ich halte den Antrag für gerechtfertigt.



    Aber bitte nicht nur in diesem einen FAllsondern als generelle regelung.

    In der Kommunalpolitik habe ich seit JAhren immer wieder ähnliches erlebt und ähnliches gefordert.



    Manchmal haben wir komplexe bebauungsplanunterlagen erst wenige Tage vor der entscheidenden Sitzung bekommen.



    Da sind oft mehrere Stellungnahmen und Gutachten von an die hundert Seiten oder mehr durchzuarbeiten.



    F)ür uns ehrenamtliche reicht die zeit oft nicht mal zum lesen.

    Mittlerweile ist es bei unserer Stadtverwaltung besser geworden.



    (Die Spitze des Dezernats hat sich geändert, danke.



    Trotzdem hatten wir in der letzten Stadtratssitzung eine andere Vorlage die erst drei Tage vorher im Text vorlag.



    War nicht so komplex, ich halte das dennoch für unmöglich.

    Eswäre zu begrüssen, dass Vorgaben erlassen würden, die eine Mindestzeit von einem MOnat vorschrieben.

    nur selten kann es dringliche Gründe für Ausnahmen geben.



    Diese Gründe können ja im Einzelfall zugelassen werden.

    Noch mal kurz:

    Ja, aber für alles.

  • Ein schlagender Beweis für die Richtigkeit des Antrags ist ja, dass FDP und Grüne sich jeden Tag aufs Neue streiten, wie bestimmte umformulierte Passagen und "geklärte" Fragen zu interpretieren sind.



    Meine ( über 30-jährige) Erfahrung mit komplexen Projekten ist - wenn's so vermurkst ist, ist ein harter Stop und Neubeginn das einzig Erfolg versprechende Vorgehen.

    • @u62:

      Das ist, was die FDP von anfang an will.

      Deswegen gibt es die Probleme ja überhaupt. Dass es der FDP nicht um die Sache geht sollte spätestens seit den 100 "zu beantwortenden" Fragen (die es dann gar nicht gab) klar sein.

      Wie lässt sich ein Projekt umsetzen, wenn einer der Partner gezielt sabotiert? Bringt da Verzögerung was?