Umstrittenes Heizungsgesetz: Abstimmung im Bundestag wackelt

Der CDU-Abgeordnete Heilmann fordert eine Eilentscheidung des Verfassungsgerichts. Er will mehr Zeit für die Beratung über das Heizungsgesetz.

Eine Frau steht am Wärmespeicher einer Wärmepumpe

Soll mit dem neuen Heizungsgesetz zum Standard werden: die Wärmepumpe Foto: Uwe Anspach/dpa

BERLIN taz | Das umstrittene Heizungsgesetz kann möglicherweise doch nicht wie geplant in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will das mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht verhindern. Damit soll der Bundestag verpflichtet werden, den Abgeordneten den Gesetzentwurf mindestens 14 Tage vor der abschließenden Beratung und Abstimmung schriftlich zukommen zu lassen.

Am kommenden Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause. Weil die Ampel das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unbedingt vor den Ferien verabschieden will, ist das parlamentarische Verfahren sehr straff. Im April hatten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) einen Entwurf für das GEG vorgelegt, mit dem der Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche bis 2045 eingeleitet werden soll.

Der Entwurf ist aber wegen Streits in der Ampel erst Mitte Juni in den Bundestag eingebracht worden. Er war Grundlage einer Expert:innenanhörung, obwohl zu diesem Zeitpunkt klar war, dass es gravierende Änderungen geben würde. Erst in dieser Woche haben die Ampel-Parteien bei den letzten strittigen Details eine Einigung erreicht. Der Gesetzentwurf, in den das eingearbeitet wird, wird zur Zeit von den beteiligten Ministerien erarbeitet. Er soll bis Freitag vorliegen und Grundlage für eine weitere Ex­per­t:innenan­hö­rung sein, die am Montag stattfinden soll.

Dieses Verfahren verletzt seine Rechte als Abgeordneter, ist CDU-Mann Heilmann überzeugt. Denn die gewährte Zeit sei zu kurz, um die neue Gesetzesvorlage zu prüfen. Er ist Mitglied im zuständigen Ausschuss Klima und Energie. Die Ampel-Parteien hätten mit ihrem Streit über das GEG Monate verplempert, kritisierte er. „Das kann nicht zu Lasten der parlamentarischen Beratung gehen“, sagte er am Donnerstag vor Journa­lis­t:in­nen in Berlin. „Ich habe als Abgeordneter und als Ausschussmitglied keine Chance, einen Verbesserungsvorschlag zu machen.“

Entscheidung soll schnell kommen

Deshalb hat der ehemalige Berliner Justizsenator beim Bundesverfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass das Gesetzgebungsverfahren massiv seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Damit will er eine grundsätzliche Klärung über die Frage erreichen, welche Beratungszeiten für ein Gesetz mindestens erforderlich sind.

Gleichzeitig hat er den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die dem Bundestag die Abstimmung über das Gesetz in der kommenden Woche untersagen soll. Heilmann hat die Anträge am Mittwochmorgen gestellt. Innerhalb von zwei Stunden habe das Gericht den Bundestag, die Bundesregierung, die Fraktionen und den Bundespräsidenten zu einer Stellungnahme bis Freitag 12 Uhr aufgefordert, berichtete er.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass entsprechende Anträge eingegangen sind. Zu Details wollte ein Sprecher sind nicht äußern. Wann die Rich­te­r:in­nen eine Entscheidung fällen werden, ist unklar. „Der Senat sieht den Eilbedarf“, sagte der Sprecher.

Es gehe ihm nicht darum, das Gesetz zu stoppen, betonte Heilmann, der auch Vorsitzender der Klimaunion ist, die in der CDU und CSU für eine Politik im Sinne des Pariser Klimaabkommens eintritt. Falls das Bundesverfassungsgericht seinen Antrag befürworte, könne der Bundestag den Verstoß reparieren, etwa mit einer Sondersitzung im Juli. Heilmann ist zuversichtlich, Erfolg zu haben. In der Vergangenheit seien Eilanträge wie seiner nicht erfolgreich gewesen, weil Gesetze schnell in Kraft treten mussten – etwa in der Finanz- oder Coronakrise. Das sei beim Heizungsgesetz anders. Es soll erst am Ende des Jahres in Kraft treten.

Außerdem habe das Verfassungsgericht im Januar bei einer Entscheidung über das Parteienfinanzierungsgesetz die Ampel ermahnt, dass eine Beratungszeit von zehn Tagen zu kurz sei. Damals sei es um eine einfache Sache gegangen. „Jetzt geht es um eine Beratungszeit von vier bis fünf Tagen und ein maximal komplexes Gesetz“, sagte er.

Die grüne Bundestagsfraktion weist den Vorwurf zu kurzer Fristen zurück. „Wir haben an jeder Stelle ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit ausreichend Beratungszeit sichergestellt“, sagte die erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic. Es sei sogar noch eine zweite Anhörung beschlossen worden, um eine fachliche Erörterung zu vertiefen und für alle Abgeordneten zu ermöglichen.

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