Ermittlungen gegen Terrorgruppe: Auch Ex-Abgeordnete durchchecken
Der Bundestag will seine Sicherheitsmaßnahmen verschärfen. Das betrifft unter anderem den Zugang ehemaliger Parlamentarier.
Die geplanten Änderungen, über die formal der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages entscheidet und über die es dem Vernehmen nach keine größeren Kontroversen gibt, sind eine direkte Reaktion auf die nun unter Terrorverdacht stehende Ex-AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. Die 58-Jährige soll Teil der Gruppe gewesen sein, die offenbar auch den Bundestag als Ziel hatte. Der Plan soll gewesen sein, dass Bewaffnete ins Reichstagsgebäude eindringen und Regierungsmitglieder und Abgeordnete festnehmen.
Malsack-Winkemann hat nun offiziell ein Betretungs- und Hausverbot durch die Bundestagspräsidentin erteilt bekommen, das ihr schriftlich in der Untersuchungshaft zugestellt wurde. Bei einer Sache konnte die Bundestagspolizei die Parlamentarier:innen beruhigen: Es würden keine ehemaligen Mitarbeiter:innen von Malsack-Winkemann mehr im Bundestag arbeiten.
Andere mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept des Parlaments will man nun unter die Lupe nehmen. Diskutiert wird etwa, ob Mitarbeitende von Abgeordneten auch durch eine Sicherheitsschleuse sollten. Der für die Sicherheit zuständige Unterabteilungsleiter der Bundestagsverwaltung betonte in einer Sondersitzung der Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen, dass die Bundestagspolizei erst am Morgen der Razzia von den Terrorvorwürfen Kenntnis gehabt habe. Eine konkrete Gefahr für den Bundestag habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. In den vergangenen Monaten seien auch alle Versuche von Aktivist:innen der Letzten Generation unterbunden worden, in den Bundestag zu gelangen.
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