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Annullierte Wahl bei der AfD BerlinAfD will Delegierte trotzdem schicken

Nach einem Schiedsgerichtsurteil ist unklar, ob Berliner AfD-Abgeordnete zum Bundesparteitag dürfen. Der Landesvorstand legt Rechtsmittel ein.

Kämpft mit Betrugsvorwürfen: Beatrix von Storch, AfD Berlin Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin taz | Die AfD Berlin will trotz Betrugsvorwürfen bei einer Delegiertenwahl ihre dort gewählten Ver­tre­te­r*in­nen auf den Bundesparteitag Mitte Juni schicken. Das bestätigte die Landesvorsitzende Kristin Brinker der taz. Das Landesschiedsgericht der extrem rechten Partei hat die Wahl von 25 Delegierten per Urteil für nichtig erklärt, weil Vize-Parteisprecherin und Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch drei Kandidaten auf eine bereits geschlossene Wahlliste gesetzt haben soll. Ein mutmaßlich benachteiligtes Mitglied hatte die Wahl angefochten. Im Urteil war unter Berufung auf Zeugen die Rede von einer „unzulässigen Änderung von einer vom Parteitag bereits beschlossen Bewerberliste“ und von einem „irreparablen schweren Wahlfehler“.

Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende und Landessprecherin Brinker sagte der taz: „Wir haben mit mehreren Juristen gesprochen. Das Urteil ist nicht haltbar, deswegen legen wir Rechtsmittel ein.“ Das sei bei zwei Enthaltungen einstimmig im Landesvorstand entschieden worden. Die Berufung erzielt laut Brinker eine aufschiebende Wirkung, sodass die im Juni 2021 gewählten Delegierten trotz allem auf den für die Gesamt-AfD richtungsweisenden Parteitag im sächsischen Riesa reisen könnten. Dort wird am 17. Juni der Bundesvorstand für zwei Jahre neu gewählt – schon jetzt gibt es ein Hauen und Stechen um Plätze und Mehrheiten, eventuell kandidiert sogar Rechtsextremist Björn Höcke. Und wie häufig auf Parteitagen dürften die Mehrheiten knapp werden.

Die Beschlüsse des richtungsweisenden Parteitags seien durch die wackligen 25 Berliner Delegierten allerdings nicht gefährdet, sagte Brinker. Auch das habe man mit Juristen abgeklärt. Selbst wenn das Bundesschiedsgericht die Annullierung der Wahl bestätigen sollte, seien Beschlüsse des Parteitags nicht gefährdet – weil der Landesverband diese im guten Glauben dorthin entsendet hätte, so Brinker.

Beatrix von Storch streitet auf ihrer Facebook-Seite die Vorwürfe des Landesschiedsgerichts ab. Das Parteigericht stelle Sachverhalte falsch dar und ziehe nicht haltbare Schlussfolgerungen. Vergangenen Herbst hatte sie bereits dem Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts, Michael Adam, Befangenheit vorgeworfen, nachdem dieser nach Betrugsvorwürfen eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner Delegation erlassen hatte. An dem vor Kurzem gefällten Urteil war Adam allerdings nicht beteiligt, wie Adam der taz sagte.

Klage gegen Untersuchungsausschuss

Adam wehrte sich gegen die Vorwürfe ans Landesschiedsgericht. Er sagte der taz: „Beatrix von Storch beschimpft scheinbar gern andere Menschen. Das ist so ihre Art.“ Und er widersprach auch Brinkers Darstellung. Ein rechtssicherer Parteitag sei nur möglich, wenn das Bundesschiedsgericht das Urteil vorher aufhebe, so Adam.

Ob das binnen nur vier Wochen bis zum Parteitag möglich ist, erscheint allerdings fraglich. Die Bundespartei äußerte sich auf taz-Anfrage bislang nicht zur heiklen Angelegenheit. Von Storch sitzt selbst im Bundesvorstand.

Unterdessen hat die AfD-Fraktion Klage beim Landesverfassungsgericht gegen den Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln eingereicht. AfD-Abgeordnete waren bei der Ausschuss-Wahl nicht gewählt worden – auch weil ein ehemaliges Parteimitglied tatverdächtig ist.

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