piwik no script img

Wahl von AfD-Delegierten annulliert„Irreparabler schwerer Wahlfehler“

Beatrix von Storch hat Personen auf eine eigentlich geschlossene Wahlliste setzen lassen. Das Berliner AfD-Landesschiedsgericht annullierte die Wahl.

Gareth Joswig

Aus Berlin

Gareth Joswig

Zwischen Hinterzimmerabsprachen und Wahlbetrug dürfte anzusiedeln sein, was Beatrix von Storch am 13. Juni 2021 auf dem Delegiertenparteitag der AfD Berlin veranstaltet hat. Das Landesschiedsgericht stellte per Urteil fest, dass der Parteitag umsonst gewesen ist und erklärte ihn für nichtig. Eine Kandidatin aus Charlottenburg-Wilmersdorf fühlte sich nach der undemokratischen Intervention des Bundesvorstandsmitglieds von Storch benachteiligt und war dagegen vorgegangen.

Die prominente Berliner Bundestagsabgeordnete von Storch soll per Zuruf im „Backoffice“ des Parteitags drei weitere Kandidaten auf eine geschlossene Bewerberliste gemogelt haben. Oder wie es im Urteil heißt: „In der Sache handelte es sich um eine unzulässige Änderung einer vom Parteitag bereits beschlossen Bewerberliste“, wie der Tagesspiegel zitiert, der zuerst über das Urteil berichtete. Bereits im November erging gegen die AfD eine einstweilige Verfügung, nach der diese die Delegierten nicht zum später abgesagten Parteitag nach Wiesbaden schicken durfte.

Die drei mit dem Urteil befassten Schiedsrichter werten von Storchs Eingriff als „sowohl schweren als auch irreparablen Wahlfehler“, mit nachhaltigen Auswirkungen auf die gesamte Delegiertenwahl. Das Schiedsgericht empfahl, einen neuen Delegiertenparteitag durchzuführen – um eine reguläre Aufstellung zu gewährleisten.

Dafür allerdings bleibt kaum Zeit: Die AfD trifft sich bereits am 17. Juni im sächsischen Riesa zum richtungsweisenden Bundesparteitag, wo der Parteivorstand neu gewählt wird. Gut möglich, dass von Storch, selbst im Bundesvorstand, mit der undemokratischen Intervention ihren Stand auf dem Parteitag verbessern wollte. Rückblickend dürfte sie ihr Vorgehen allerdings belasten. Und die im Juni 2021 gewählten Delegierten müssen wohl auch zu Hause bleiben.

Kein Popup-Parteitag

Schwein hat die AfD Berlin aber insofern, als dass sie aufgrund einer Coronasonder­regelung bis zum 31. August 2022 auch früher gewählte Delegierte auf Parteitage schicken darf. Eine – 2019 gewählte – Delegation aus Berlin wird an dem Parteitag womöglich vertretungsweise teilnehmen dürfen.

Einen kurzfristigen Delegiertenparteitag noch vor Riesa wird es aber nicht geben, sagte die AfD-Landeschefin und Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Kristin Brinker, der taz. Sie wollte das Urteil nicht kommentieren, nannte den mutmaßlichen Wahlbetrug lediglich „Altlasten“. Wie der Vorstand mit dem Urteil umgeht, sei noch offen, so Brinker: „Wir werden auf jeden Fall mit Delegierten auf dem Parteitag sein – ob mit den alten oder den neuen, prüfen wir gerade.“

Von Storch, als Antifeministin nicht gerade für leise Töne bekannt, übte nach dem Urteil Richterschelte: „Das Landesschiedsgericht stellt Sachverhalte falsch dar und zieht rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen“, so von Storch, ohne nähere Erklärung. Präsident des Schiedsgerichts, Michael Adam, dem von Storch bereits Befangenheit vorgeworfen hatte, war an dem Urteil laut Parteigericht nicht beteiligt und warf von Storch seinerseits „mangelnden Respekt“ vor.

Auch Antonín Brousek, Vizepräsident des AfD-Landesschiedsgerichts und stellvertretender Fraktionschef, ebenfalls nicht am Urteil beteiligt, sagte: „Es ist sehr unschön, dass wir als Gericht so angegriffen werden.“ Ansonsten hielt sich die AfD in dieser heiklen Angelegenheit bedeckt. Parteisprecher und Abgeordnetenhausmitglied Ronald Gläser wollte der taz nicht einmal mitteilen, wer die alten oder neuen Delegierten waren.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

4 Kommentare

 / 
  • sie ist eben eine ----von---- für solche leute gelten keine regeln.

  • Man ist irgendwie überrascht, dass es bei der AfD noch anständige Personen in hohen Positionen gibt, die so ein Urteil fällen können.

    Haben wir uns etwa alle geirrt?

  • Beatrix von Stulle...

  • Richtiger Zeitpunkt für den Beitrag!



    Ich hoffe das die Kontinuität des Trend's in NRW für die AfD fortgesetzt wird!